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Anerkennung von Berufskrankheiten im Jahr 2021 dreimal so hoch wie im Vorjahr

Die gesetzliche Unfallversicherung (also Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) haben im vergangenen Jahr in 123.228 Fällen eine Berufskrankheit anerkannt. Das geht aus vorläufigen Zahlen hervor, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), veröffentlicht wurden. Die Zahl der anerkannten Fälle lag damit mehr als dreimal so hoch wie im Vorjahr.

Sozialversicherung
Lesezeit 2 Min.
Berufskrankheit

Die gesetzliche Unfallversicherung (also Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) haben im vergangenen Jahr in 123.228 Fällen eine Berufskrankheit anerkannt. Das geht aus vorläufigen Zahlen hervor, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), veröffentlicht wurden. Die Zahl der anerkannten Fälle lag damit mehr als dreimal so hoch wie im Vorjahr. Wie schon 2020 gingen die meisten beruflich bedingten Erkrankungen auf eine Corona-Infektion bei der Arbeit zurück. Die Zahl der Arbeitsunfälle nahm gegenüber dem Vorjahr zwar zu, sie lag aber immer noch unter dem Niveau des Vorpandemiejahres 2019. Die Schülerunfallversicherung verzeichnete dagegen einen weiteren Rückgang der Zahl der Schülerunfälle.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist jener Zweig der Sozialversicherung, der für Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten zuständig ist. Unter ihren Versicherungsschutz kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Infektion mit dem Corona-Virus mit einer anschließenden Erkrankung an COVID-19 fallen. Angesichts vieler Infektionen im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege blieb die Pandemie daher auch 2021 bestimmend für das Versicherungsgeschehen.

COVID-19 häufigste anerkannte Berufskrankheit

So gingen im vergangenen Jahr insgesamt 226.611 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ein. Das sind mehr als doppelt so viele wie 2020, das selbst schon ein Ausnahmejahr war. Davon betrafen gut 150.000 Verdachtsanzeigen COVID-19. Bei den Anerkennungen aller Berufskrankheiten insgesamt ist der Anstieg noch größer: Hier verdreifachte sich der Wert gegenüber 2020 auf insgesamt 123.228 anerkannte Berufskrankheiten. Bei etwa 100.000 dieser Fälle handelte es sich um eine Erkrankung an COVID-19.

Die überwiegende Mehrheit von Erkrankungen an COVID-19 verläuft, ohne dass es zu bleibenden Beeinträchtigungen kommt. Die Zahl der neuen Renten infolge einer Berufskrankheit stieg daher nicht in gleichem Umfang. Mit 5.290 neuen Renten lag sie um 4,6 Prozent höher als im Vorjahr. Die Zahl der Todesfälle infolge einer Berufskrankheit lag mit 2.172 um 208 Fälle unter dem Wert von 2020.

„Die Zahlen zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten spiegeln weiterhin die Auswirkungen der Pandemie“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Die Beschäftigten waren 2021 wieder etwas mobiler und nicht mehr ausschließlich im Homeoffice. Parallel dazu gab es starke Ausbrüche der Infektion und dementsprechend viele Beschäftigte, insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich, die sich bei der Arbeit infiziert haben. Ihnen versuchen wir weiterhin die beste Unterstützung zu geben. Dazu gehören auch unsere Angebote zur Rehabilitation bei Long-COVID.“

Zahl der Arbeitsunfälle nimmt wieder zu

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle nahm 2021 um 5,8 Prozent auf 804.774 Unfälle zu. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle stieg sogar um 11,4 Prozent auf 170.193. Besonders hoch ist die Zunahme der tödlichen Arbeitsunfälle um 113 auf insgesamt 512 Fälle. Ein großer Teil des Anstiegs geht auf stationär behandelte Rehabilitanden zurück, die an den Folgen einer COVID-19-Erkrankung verstarben – eine Erkrankung an COVID-19 kann unter bestimmten Umständen auch als Arbeitsunfall anerkannt werden. Auf dem Arbeitsweg ereigneten sich 231 tödliche Unfälle, das sind 7 weniger als im Vorjahr.

2021 gab es mit 11.981 neuen Rentenfällen 9,4 Prozent weniger neue Arbeitsunfallrenten als 2020. Diese Entwicklung erscheint im Vergleich zu der gestiegenen Zahl der Arbeitsunfälle zunächst widersprüchlich. Sie lässt sich aber dadurch erklären, dass zwischen dem Unfall und der Feststellung einer Rente häufig ein längerer Zeitraum liegt. So lag zum Beispiel bei weniger als 10 Prozent der 2020 neu zuerkannten Renten der zugrunde liegende Unfall im selben Jahr. Bei den neuen Wegeunfallrenten gab es ebenfalls einen Rückgang um 7,3 Prozent auf 4.091 Fälle.

Quelle: DGUV

 

Teaserfoto: © Adobe Stock/Zerbor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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