ELStAM-Verfahren
Ein Arbeitnehmer, der ganz normal im ELStSM-Verfahren ist, legt uns eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung zum Lohnsteuerabzug vor. Dürfen/Müssen wir jetzt die ELStAM-Daten manuell übersteuern?

Frage
Ein Arbeitnehmer, der ganz normal im ELStSM-Verfahren ist, legt uns eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung zum Lohnsteuerabzug vor. Dürfen/Müssen wir jetzt die ELStAM-Daten manuell übersteuern?
Antwort
Eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug wird von der Finnazverwaltung nur ausgestellt, wenn kein gültiger ELStAM-Datensatz vorhanden ist. Eine manuelle Eingabe der Steuerdaten auf Basis der Papierbescheinigung wäre nur zuIässig, wenn zuvor der ELStAM-Datensatz gesperrt wurde. In diesem Fall wären die Daten auf der Papierbescheinigung maßgeblich.
Bei Vorliegen einer Papierbescheinigung und nicht gesperrtem ELStAM-Datensatz müsste sich der Arbeitnehmer beim Finanzamt melden und den Fall klären lassen. Bis zur Klärung sollte der Arbeitgeber weiterhin die ihm übermittelten ELStAM-Daten verwenden.
Quelle: alga-Competence-Center, bearbeitet durch Sabine Törppe-Scholand
(Foto: GaudiLab/Fotolia)
