Geändertes Muster der Lohnsteuerbescheinigung 2025
Im September eines jeden Jahres gibt die Finanzverwaltung in der Regel das neue amtliche Muster für die Jahreslohnsteuerbescheinigung des folgenden Jahres bekannt. So wurde am 24.09.2024 das Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2025 veröffentlicht.

Nun hat die Finanzverwaltung ein geändertes Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 bekannt gemacht.
Neues amtliches Muster der Lohnsteuerbescheinigung 2025
Nach dem geänderten Muster ist unter Nummer 30 des Ausdrucks zusätzlich zum bereits unter Nummer 9 bescheinigten Versorgungsbezug das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns anzugeben. Diese Änderung geht zurück auf das BMF-Schreiben vom 5. September 2024, Tz. 16b.
Freibetragsberechnung nach § 19 Abs. 2 EStG im Fokus
Hintergrund dieser Anpassung ist die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge nach § 19 Abs. 2 EStG. Für die Ermittlung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag sind die Bemessungsgrundlage des Versorgungsfreibetrags, das Jahr des Versorgungsbeginns sowie – bei unterjähriger Zahlung – der erste und letzte Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden, relevant.
Besonders wichtig: Sollte auf einen Versorgungsbezug ein Hinterbliebenenbezug folgen, richtet sich der Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für den Hinterbliebenenbezug nach dem Jahr des Versorgungsbeginns des verstorbenen Versorgungsbeziehers. Diese Regelung findet sich in § 19 Abs. 2 Satz 7 EStG.
Regelungen zu Hinterbliebenenbezügen im geänderten Muster
Wird ein Hinterbliebenenbezug erstmals im laufenden Kalenderjahr gezahlt, ist dieser unter Nummer 31 des Ausdrucks zusätzlich als unterjährige Zahlung zu bescheinigen.
Praxisrelevanz: Umsetzung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Grundsätzlich kann der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom amtlichen Muster abweichen, sofern alle erforderlichen Angaben in gleicher Reihenfolge enthalten sind und der Ausdruck in Format und Aufbau dem amtlichen Muster entspricht.
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