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Kinderkrankschreibung weiterhin telefonisch möglich

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Foto: stock.adobe.com/Ralf Geithe

Noch ziemlich neu ist die Möglichkeit der telefonischen Bescheinigung für die Eltern bei Erkrankung eines Kindes. Was für die „normale“ Arbeitsunfähigkeit schon länger gilt, wurde erst später und zunächst nur befristet bis 30. Juni 2024 für die Kinderkrankschreibung eingeführt. Die Eltern können seither die ärztliche Bescheinigung per Telefon bekommen, so dass ein Besuch mit dem Kind in der Kinderarztpraxis in vielen Fällen nicht mehr erforderlich ist. Diese Regelung wurde nun unbefristet für die Zukunft übernommen.

Möglich ist die telefonische Ausstellung der Bescheinigung aber nur, wenn

  • das erkrankte Kind in der Arztpraxis bereits persönlich bekannt ist und
  • die Krankschreibung per Telefon nach Ansicht des Arztes medizinisch vertretbar, eine persönliche körperliche Untersuchung also nicht erforderlich ist.

Für maximal 5 Kalendertage ist diese Form der Krankschreibung möglich. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht. Diese Regelung war zunächst bis Ende Juni 2024 befristet, ist jetzt aber auf Dauer eingeführt.

Die Kinderkrankschreibung hat in der Regel zwei Adressaten, nämlich zum einen den Arbeitgeber für die Freistellung von der Arbeit (ggf. auch für die Entgeltfortzahlung), zum anderen die Krankenkasse für die Zahlung von Kinderkrankengeld.

Quelle: BÄK, eigene Recherche