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Nach Gewaltvorfällen – was tun?

Die betriebliche psychologische Erstbetreuung sollte eingebettet sein in ein ganzheitliches Schutzkonzept gegen Gewalt. In der Gefährdungsbeurteilung sollten die Ziele und Maßnahmen festlegt werden mit konkreten Bausteinen.

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Foto: ©AdobeStock/WS Studio 1985

Gewaltvorfälle bei der Arbeit kommen leider immer häufiger vor. Es betrifft viele Beschäftigtengruppen, nicht nur Polizisten, Sicherheitsdienste oder Bankangestellte. Auch im Supermarkt oder bei Behörden werden immer wieder Mitarbeiter bedroht, beleidigt oder tätlich angegriffen. Betriebe können eine Reihe von vorbeugenden Maßnahmen ergreifen, um ihre Beschäftigten vor solchen Übergriffen zu schützen. Aber auch nach einem Angriff sollten Betroffene möglichst schnell eine gute Unterstützung bekommen. Die gesetzliche Unfallversicherung rät deshalb zum Aufbau einer psychosozialen Notfallversorgung insbesondere in Betrieben, in denen eine besondere Gefährdungslage besteht.

Was ist psychosoziale Notfallversorgung?

Extremerlebnisse wie gewalttätige Übergriffe, aber auch Unfälle können zu psychischen Traumata führen, die zum Beispiel mit Gefühlen von Angst, Bedrohung, Hilflosigkeit, Entsetzen oder auch Schuld einhergehen. Bei den meisten Betroffenen klingen die Reaktionen nach Stunden oder wenigen Tagen ab. Jedoch können die Beschwerden auch chronifizieren und zu erheblichen Beeinträchtigungen – wie zum Beispiel einer Posttraumatischen Belastungsstörung oder auch zu körperlichen Erkrankungen führen.

“Um den akuten Stress nach einem Übergriff möglichst nicht stärker werden zu lassen und wieder Orientierung und Sicherheit herzustellen, hat es sich bewährt, den Betroffenen speziell ausgebildete Ansprechpersonen zur Seite zu stellen”, sagt Hannah Huxholl von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): „Hilfe können externe Erstbetreuer und Erstbetreuerinnen geben oder in psychosozialer Notfallversorgung geschulte Kolleginnen und Kollegen, die die Betroffenen unmittelbar nach dem Ereignis unterstützen.“

Bei der Erstbetreuung kommt es auf ein möglichst zeitnahes „Sich-Kümmern“ und „Nicht-Alleine-Lassen“ an. Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • schnellstmöglich mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen
  • bei Bedarf ärztliche Hilfe anfordern und die Betroffenen ggfs. bei der medizinischen Versorgung begleiten
  • emotionalen Beistand leisten (z.B. beruhigen) und die Betroffenen gegenüber Dritten von außen abschirmen
  • eventuell Formalitäten klären mit ermittelnden Behörden
  • in Absprache mit den Betroffenen ihre Angehörigen informieren
  • das weitere betriebliche Vorgehen einleiten und die Betroffenen darüber informieren, wie es weitergeht.

Die betriebliche psychologische Erstbetreuung sollte eingebettet sein in ein ganzheitliches Schutzkonzept gegen Gewalt. In der Gefährdungsbeurteilung sollten die Ziele und Maßnahmen festlegt werden. Folgende Bausteine können enthalten sein:

  • Notfallplan und Rettungskette
  • innerbetriebliche Organisation und Verantwortlichkeiten
  • Information und Unterweisung der Beschäftigten
  • Kooperationen zum Beispiel mit Beratungsstellen oder Kliniken
  • Unterstützung der Betroffenen bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit

Unterstützungsangebote der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Unfallversicherungsträger bieten Versicherten nach traumatischen Erlebnissen eine Betreuung im Rahmen ihres Psychotherapeuten-Verfahrens an. Dabei handelt es sich um eine psychologisch-therapeutische Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Das Ziel ist es, der Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegenzuwirken.

Weiterführende Informationen

Quelle: DGUV