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Arbeitsrecht im Wandel – Bundestagswahl 2025 und was auf uns zukommt

Entdecken Sie, wie die Bundestagswahl 2025 das Arbeitsrecht neu gestaltet – von flexiblen Arbeitszeiten und digitalisierten Prozessen bis hin zu fairen Mindestlöhnen und umfassender Mitbestimmung.

Ein speziell für Fachkräfte in der Entgeltabrechnung und Personalbetreuung gestalteter Stimmzettel zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 trägt den Titel „Stimmzettel.“ Darauf steht: „Sie haben 2 Stimmen“, mit zwei markierten Optionen. Ein roter Bleistift liegt über dem Papier und unterstreicht das Thema: „Arbeitsrecht im Wandel – Bundestagswahl 2025.“ Diese Wahl bietet die Möglichkeit, auf zukunftsweisende Entscheidungen im Arbeitsrecht Einfluss zu nehmen, die unmittelbar Ihre tägliche Arbeit in Lohnabrechnung und Personalmanagement betreffen könnten.
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1. Reform des Arbeitszeitgesetzes – längst überfällig

In der aktuellen politischen Debatte um die Modernisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt stehen die Regelungen zur Arbeitszeit im Zentrum. Nahezu alle Wahlprogramme – mit Ausnahme der AfD – enthalten hierzu konkrete Aussagen. Dabei prallen unterschiedliche konzeptionelle Ansätze aufeinander: Während einige Parteien für mehr Flexibilität und Deregulierung plädieren, setzen andere auf den Schutz der Arbeitnehmer und eine klare Begrenzung der Arbeitszeiten.

Flexibilisierung der Arbeitszeit                                     

Union und FDP: Beide Parteien befürworten den Wechsel von einer täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Mit dieser Maßnahme soll den Unternehmen eine größere Gestaltungsfreiheit eingeräumt und die Anpassung an schwankende Produktions- und Markterfordernisse erleichtert werden. Insbesondere die FDP geht noch einen Schritt weiter: Sie fordert die Einführung von Öffnungsklauseln in den Ruhezeitregelungen. Diese Öffnungsklauseln könnten es ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen von den starren Ruhezeiten abzuweichen, um betriebliche Abläufe flexibler zu gestalten. 

Die Linke: Im Gegensatz dazu steht das Konzept der Linken, die an einer streng regulierten Arbeitszeit festhalten möchte. Sie verteidigt die bewährte tägliche Obergrenze von acht Stunden und die bestehenden Ruhezeitregelungen. Zudem will Die Linke Ausnahmeregelungen einschränken, die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden senken und Arbeitsunterbrechungen grundsätzlich vergütungspflichtig machen. Darüber hinaus beinhaltet ihr Programm weitreichende soziale Forderungen:

  • Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle für Teilzeitbeschäftigte
  • Familienfreundliche Schichtpläne
  • Recht auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung
  • Sechs Wochen Pflegezeit mit Lohnfortzahlung
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch von sechs Wochen pro Jahr

Die SPD: Die SPD hebt hervor, dass die Ausgestaltung der Arbeitszeit ein Kernbestandteil der Tarifautonomie sei. Für sie liegt der Schwerpunkt darin, dass Gewerkschaften und Sozialpartner flexibel auf die Bedürfnisse der Beschäftigten reagieren können – sei es hinsichtlich flexibler Arbeitszeitmodelle, einer Arbeitszeitverkürzung oder einer größeren Auswahl an Arbeitszeitvarianten. Diese Position unterstreicht den Glauben an den konstruktiven Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Arbeitszeiterfassung als Instrument gegen Schwarzarbeit

Nur die Grünen und Die Linke widmen sich explizit dem Thema der Arbeitszeiterfassung:

Die Grünen setzen im Rahmen ihres Vorgehens gegen Schwarzarbeit auf eine digitale und manipulationssichere Erfassung der Arbeitszeit – insbesondere in Branchen, die anfällig für nicht deklarierte Beschäftigung sind.

Die Linke fordert eine umfassende Arbeitszeiterfassung, um die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen konsequent zu überwachen und den Arbeitnehmerschutz zu stärken.

Die Vier-Tage-Woche

Nur Die Linke und die FDP erwähnen die Vier-Tage-Woche ausdrücklich in Ihrem Wahlprogramm. Vertreten hierzu durchaus kontroverse Standpunkte:

  • Die Linke befürwortet ausdrücklich die Ermöglichung einer Vier-Tage-Woche.
  • Die FDP hingegen lehnt eine gesetzlich festgeschriebene Regelung ab, die einen vollen Lohnausgleich bei einer Reduktion der Arbeitstage vorsieht.

 

2. Befristungen

 

Abschaffung der sachgrundlosen Befristung

SPD, Die Linke und BSW plädieren dafür, die Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung gänzlich abzuschaffen. Künftig sollen ausschließlich Befristungen möglich sein, die auf klar definierte und enge Sachgründe gestützt werden. Durch die Reduzierung oder strengere Überprüfung der Sachgründe soll einerseits der Missbrauch von Befristungsverträgen verhindert und andererseits die Rechtssicherheit für Beschäftigte erhöht werden.

BSW und Die Linke gehen noch einen Schritt weiter: Beide wollen das wiederholte Abschließen befristeter Arbeitsverträge unterbinden (Verbot von Kettenbefristungen). Laut dem Wahlprogramm Der Linken soll spätestens beim dritten befristeten Vertrag mit demselben Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eintreten.

Die Union beabsichtigt das Vorbeschäftigungsverbot ab Erreichen der Regelaltersgrenze für den Renteneintritt abzuschaffen.

 

Befristung in der Wissenschaft

Die Grünen setzen einen besonderen Schwerpunkt auf die Regelungen im wissenschaftlichen Bereich:

  • Aktuelle Problematik: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ermöglicht befristete Anstellungen auf Basis wissenschaftlicher Qualifikationen.
  • Forderung der Grünen: Diese Sachgrundregelung soll künftig enger umgrenzt werden, um den Anteil befristet Beschäftigter in der Wissenschaft signifikant zu senken.
  • Intention: Eine präzisere Definition soll Missbrauch vorbeugen und langfristig für mehr Planungs- und Beschäftigungssicherheit in der akademischen Forschung sorgen.

 

3. Digitalisierung – Innovative Ansätze der Union, FDP und SPD

 

Liberalisierung der Schriftform im Arbeitsrecht

Die Union beabsichtigt, die Schriftform im Arbeitsrecht nur dort aufrechtzuerhalten, wo dies unabdingbar ist – etwa bei Kündigungen und in Fällen, in denen branchenspezifische Schutzbedürftigkeit besteht. In allen anderen Bereichen sollen die strengen Vorgaben, die bislang eine Niederschrift auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift sowie eine persönliche oder postalische Übergabe erfordern, gelockert werden. Diese Reform soll den administrativen Aufwand reduzieren und den Anforderungen einer digitalisierten Wirtschaft gerecht werden.

Analog zu den Vorstellungen der Union strebt auch die FDP an, digitale Arbeitsverträge in sämtlichen Branchen zu ermöglichen. Durch die flächendeckende Einführung digitaler Vertragsmodelle sollen nicht nur Bürokratie und Papierkram abgebaut, sondern auch flexible und zeitgemäße Arbeitsverhältnisse gefördert werden.

 

Stärkung der digitalen Datenverarbeitung im Betrieb

Die SPD konzentriert sich darauf, die digitale Arbeitswelt nachhaltig zu stärken. Ein zentraler Bestandteil ihres Konzepts ist die Etablierung eines fairen und rechtssicheren Umgangs mit betrieblichen Daten. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass digitale Prozesse nicht zulasten des Datenschutzes gehen und gleichzeitig die Effizienz im Unternehmen verbessern.

 

4. Entgeltgleichheit

 

Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie:

Sowohl SPD, die Grünen als auch die Linken setzen auf die konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in nationales Recht. Diese Richtlinie, die seit dem 06.06.2023 in Kraft ist, verfolgt das Ziel, das geschlechtsspezifische Lohngefälle durch erhöhte Transparenz von Vergütungsstrukturen und verstärkte Durchsetzungsmechanismen nachhaltig zu reduzieren. Zudem sieht die Richtlinie eine Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten in nationales Recht bis zum 07.06.2026 vor. Der Umfang der Richtlinie geht weit über die Bestimmungen des derzeit geltenden Entgelttransparenzgesetzes in Deutschland hinaus. Aus diesem Grund fordern die oben genannten Parteien konkret Folgendes:

  • Die Grünen pochen auf eine rasche und vollständige Umsetzung der Richtlinie. Sie wollen das Recht der Frauen auf gleiche Bezahlung nicht nur verbindlich, sondern auch einklagbar machen. Darüber hinaus schlagen sie vor, bereits in Stellenausschreibungen das angebotene Gehalt zu veröffentlichen – eine Maßnahme, die über das vorgegebene Umsetzungsprogramm hinausgeht.
  • Die SPD beabsichtigt, das bestehende deutsche Entgelttransparenzgesetz zu einem wirksamen „Lohngerechtigkeitsgesetz“ weiterzuentwickeln, um so gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit effektiv durchzusetzen.
  • Die Linke spricht von einem künftigen „Entgeltgleichheitsgesetz“, das als zentraler Hebel dafür dienen soll, Diskriminierungen im Bereich der Entlohnung abzubauen und eine faire Vergütung für alle Arbeitnehmer sicherzustellen.

Anmerkung: Sollte es bis zum 07.06.2026 keine deutsche Umsetzung geben, spricht viel dafür, dass die Europäische Richtlinie – jedenfalls in Teilen – unmittelbar Anwendung findet. D.h. die Richtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden und alles, was gefordert wird, sieht die Richtlinie ohnehin schon vor.

 

Modernisierung des Diskriminierungsschutzes

Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG):

  • SPD: Neben der Weiterentwicklung der Lohngerechtigkeit will die SPD das AGG modernisieren, um den Schutz vor Diskriminierung insgesamt zu stärken. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Durch verbesserte Rehabilitation und gezielte Integrationsmaßnahmen sollen diese Menschen besser in den Arbeitsmarkt eingebunden werden.
  • Die Linke: Für Die Linke steht zudem der Schutz von Minderheiten im Vordergrund. Sie will der Benachteiligung queerer Menschen bei der Entlohnung aktiv entgegentreten. Hierzu sollen verschiedene Instrumente zum Einsatz kommen, etwa die Förderung betrieblicher Selbstorganisation, der Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie die Einrichtung von Beschwerdestellen im Rahmen des AGG. Grundsätzlich fordert Die Linke eine umfassende Reform des AGG, um eine faire und einheitliche Entlohnung zu gewährleisten.
  • Neben den Reformbestrebungen im AGG plädiert Die Linke für verbindliche Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Einführung eines Verbandsklagerechts für Antidiskriminierungsverbände. Diese Maßnahmen sollen die Rechtsdurchsetzung stärken und den Diskriminierungsschutz auf breiter Front absichern.

 

Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration:
Alle Parteien sind sich grundsätzlich einig, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt verbessert werden muss. Die Ansätze hierzu sind jedoch differenziert:

  • Die Grünen setzen auf die Weiterentwicklung des Werkstattsystems hin zu Inklusionsbetrieben. In diesen Betrieben sollen Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam arbeiten und zugleich Rentenansprüche erwerben können – ein Konzept, das den sozialen und ökonomischen Zusammenhalt fördern soll.
  • Die AfD vertritt die Position, dass insbesondere in Werkstätten ein Mindestlohnanspruch für Menschen mit Behinderungen eingeführt werden sollte.
  • Die FDP plädiert für eine praxisnahe Förderung und verbesserte Arbeitsvermittlung, um die Chancen behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen.

 

5. Mindestlohn

 

Durchaus kontrovers wird die Thematik des Mindestlohns diskutiert.

Die Union und FDP bekennen sich zum gesetzlichen Mindestlohn stehen jedoch ausdrücklich hinter einer unabhängigen Mindestlohnkommission. Maßgeblich wird darauf hingewiesen, dass die Festlegung des Mindestlohns nicht durch den Gesetzgeber zu erfolgen hat. Die Lohnfindung soll vielmehr von den Sozialpartnern festgelegt werden.

Dagegen fordern SDP, Grünen, Die Linke sowie BSW eine klare Erhöhung des Mindestlohns auf EUR 15,00 brutto pro Stunde.

Zudem weisen sowohl die Grünen als auch die Linke darauf hin, dass die korrekte Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie verlange, auch unter 18-jährigen den Mindestlohn auszubezahlen.

 

6. Modernisierung der Mitbestimmung

 

Auch rund um das Thema der Betriebsratsarbeit wird – abgesehen von der FDP und der AfD – kontrovers diskutiert.

Seitens der SPD, Grüne und der Linken sollen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausgeweitet werden.

Die SPD möchte eine echte Mitbestimmung des Betriebsrats im Bereich der strategischen Personalbemessung und -planung. Vor dem Hintergrund der wachsenden Digitalisierung und dem Umgang mit künstlicher Intelligenz soll der Betriebsrat auch diesbezüglich Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden. Zusätzlich möchte die SPD die Mitbestimmung im Bereich des Gesundheitsschutzes sowie der Weiterbildung im Betrieb einführen. 

Die Grünen fordern die Stärkung der Mitbestimmung im Bereich des Klima- und Umweltschutz. Zudem soll der Betriebsrat aber auch eine Mitbestimmung zukommen mit Blick auf Qualifizierungsmaßnahen sowie der Gleichstellung im Betrieb.

Die Linken zielen auf eine Vereinfachung der Betriebsratswahlen ab. Zudem soll die Behinderung von Betriebsratswahlen strenger verfolgt werden sowie den Gewerkschaften erleichterter Zugang zum Betrieb gewährt werden, auch in digitaler Form. Auch die Linke fordert die Ausweitung der Mitbestimmung mit Blick auf die Personalbemessung. Insbesondere bei Betriebschließung, Verlagerung, Investitionen, Umwelt- und Klimafragen, Weiterbildung und der Verhinderungen von Gesundheitsschäden sollen Betriebs- und Personalräte ein erzwingbares Recht auf Mitbestimmung erhalten. Zudem wird gefordert, dass in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten eine echte paritätische Mitbestimmung in den Aufsichtsräten eingeführt wird.

Die Union möchte Online-Betriebsratssitzungen möglich machen und Online-Betriebsversammlungen als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten einführen. Zusätzlich soll die Option, online zu wählen, im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden.

 

7. Einwanderung der Fachkräfte

 

Alle Parteien befassen sich mit der Integration ausländischer Fachkräfte im deutschen Arbeitsmarkt.

Die Union und FDP beabsichtigen die Verfahren und jeweiligen Zuständigkeiten der Behörden zu bündeln: Die Union plant eine digitale „Work-and-Stay-Agentur“ einzurichten. Diese soll dazu beitragen sämtliche Prozesse zentral und digital anbieten zu können. Diese digitalen Prozesse sollen von der Anwerbung und Arbeitsplatzvermittlung über die Prüfung der Einreisevoraussetzungen und Visavergabe bis hin zum Aufenthaltstitel reichen. Schnellere Prozesse sollen ferner durch die Trennung der Asylverfahren von den Verfahren zur Einwanderung in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Ein Spracherwerb soll auch berufsbegleitend möglich sein, damit nicht abgeschlossene Integrations- oder Sprachkurse die Arbeitsvermittlung nicht aufschieben.

Ähnlich plant die FDP, dass wer in den deutschen Arbeitsmarkt einwandern wollen, sich nur noch an eine staatliche Stelle wenden müsse („One-Stop-Shop“).

Die Linke möchte für jeden Einwanderer den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, indem jeder unabhängig von Beschäftigungsdauer und Arbeitgeber eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt wird.

Die Grünen beabsichtigen ebenfalls die Visavergabe in der Gänze zu digitalisieren. Darüber hinaus sollen die Wartefristen gekürzt werden, nach denen arbeitsbezogene Genehmigungen als erteilt gelten, wenn durch die Ausländerbehörde nicht aktiv Widerspruch eingelegt wird.

Einen weiteren Abbau von Arbeitshindernissen für Geflüchtete streben SPD, Grüne und das BSW an. SPD und BSW setzen auf die Fortsetzung und Ausweitung des Job-Turbo, einem Modell des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.

Daneben wollen Union, SPD, Grüne und Die Linke die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen vereinfachen und beschleunigen.

 

Fazit

Die vorliegenden Wahlprogramme spiegeln einen umfassenden Reformwillen wider, der die Modernisierung der Arbeitswelt in ihren vielfältigen Facetten in den Mittelpunkt stellt. Dabei stehen vier zentrale Themen im Fokus:

  • Arbeitszeit: Während Union und FDP für eine größere Flexibilität plädieren – etwa durch die Umstellung auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten und Öffnungsklauseln bei Ruhezeiten –, setzen insbesondere Die Linke und auch Teile der SPD auf einen robusten Arbeitnehmerschutz durch feste tägliche Arbeitszeitgrenzen und klare Vergütungspflichten bei Arbeitsunterbrechungen. Dieser Gegensatz verdeutlicht den Spagat zwischen wirtschaftlicher Flexibilität und dem Schutz individueller Arbeitnehmerrechte.
  • Befristung: Im Bereich der befristeten Arbeitsverhältnisse fordern SPD, Die Linke und BSW eine Abkehr von der sachgrundlosen Befristung und eine strengere Überprüfung bzw. Reduktion der als Rechtfertigung dienenden Sachgründe. Hier wird vor allem der Missbrauch von Kettenbefristungen adressiert, um langfristige Beschäftigungsstabilität zu sichern. Die konkreten Ansätze, wie etwa das Festschreiben eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ab dem dritten befristeten Vertrag, unterstreichen den Anspruch auf mehr Rechtssicherheit und faire Beschäftigungsbedingungen.
  • Digitalisierung: Die Digitalisierung im Arbeitsrecht wird von Union, FDP und SPD als Chance gesehen, traditionelle Formvorschriften zu modernisieren und administrative Hürden abzubauen. Während Union und FDP insbesondere auf die Liberalisierung der Schriftform und die Einführung digitaler Vertragsmodelle setzen, legt die SPD besonderen Wert auf einen fairen und datenschutzkonformen Umgang mit betrieblichen Informationen.
  • Entgeltgleichheit und Diskriminierungsschutz: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie steht im Zentrum der Bestrebungen von SPD, Grünen und Die Linke, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle nachhaltig zu beseitigen. Unabhängig davon, muss die Richtlinie ohnehin in deutsches Recht umgesetzt werden.
  • Mindestlohn: Die Erhöhung des Mindestlohns auf EUR 15,00 brutto pro Stunde wird von der SDP, den Grünen, der Linken und BSW angestrebt. Während die Union und die FDP die Verhandlung über den Mindestlohn einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission überlassen möchten.
  • Mitbestimmung: Insbesondere die SPD, Grünen und die Linken zielen auf eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ab. Die Union möchte insbesondere die Vereinfachung der Betriebsratsarbeit durch die Digitalisierung der Prozesse ermöglichen.
  • Einwanderung Fachkräfte: Einigkeit besteht jedenfalls darin, dass die Prozesse zur Einwanderung neu geregelt und digitalisiert werden müssen.   
Zusammenfassung

Zusammenfassend zeichnen sich in allen Bereichen die Ambitionen ab, den aktuellen Herausforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden. Es geht darum, einerseits den Anforderungen der modernen Wirtschaft – etwa durch flexiblere Arbeitszeiten und digitale Prozesse – Rechnung zu tragen, und andererseits einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmerrechte sicherzustellen. Die unterschiedlichen Parteiprogramme zeigen dabei, dass eine Balance zwischen ökonomischer Effizienz und sozialer Gerechtigkeit gefunden werden muss, um den Grundsatz der Fairness in einer zunehmend digitalisierten und flexibleren Arbeitswelt zu gewährleisten.