Kurzarbeit und Überstunden
Frage: In unserem Unternehmen haben wir in einigen Abteilungen Kurzarbeit. Dürfen in Abteilungen, die nicht in Kurzarbeit sind, Überstunden geleistet werden?
Frage:
In unserem Unternehmen haben wir in einigen Abteilungen Kurzarbeit. Dürfen in Abteilungen, die nicht in Kurzarbeit sind, Überstunden geleistet werden?
Antwort:
Kurzarbeit muss nicht für den gesamten Betrieb eingeführt werden, sondern kann auf einzelne Abteilungen beschränkt sein.
Grundsätzlich sind Überstunden während der Kurzarbeit unzulässig, da mit Überstunden die wirtschaftliche Grundlage für die Einführung von Kurzarbeit durch Umsatz-/Arbeitszeitausfall u. U. nicht vorhanden ist. Aber auch hier sind, wie bei fast jeder Regel, Ausnahmen möglich.
Wenn z. B. in einer Abteilung ohne Kurzarbeit Überstunden geleistet werden, muss der Betrieb nachweisen, warum nicht ein Arbeitnehmer aus einer Abteilung, die in Kurzarbeit ist, in die andere Abteilung wechseln und dort die Mehrarbeit übernehmen konnte, da dann dieser Arbeitnehmer aus der Kurzarbeit fallen würde. Solche Fälle wird sich die Arbeitsagentur genauer ansehen und prüfen. Bei zwei Abteilungen mit Arbeitnehmern mit gleicher/vergleichbarer Ausbildung/Kenntnissen wird der Nachweis ggf. problematisch sein.
Quelle: alga-Competence-Center