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Rentenerhöhung

Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung am 30. April beschlossen.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Miniaturfiguren eines älteren Paares sitzen auf Stapeln von Euromünzen – symbolisch für Rentenerhöhung, Altersvorsorge oder finanzielle Sicherheit im Ruhestand.
Foto: © stock.adobe.com/Yuliia

Bundeskabinett beschließt Rentenwertbestimmungsverordnung 2025

Am 30.04.2025 hat das Bundeskabinett die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 beschlossen. Damit steht fest: Die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland dürfen sich auf eine erneute Anhebung ihrer Bezüge freuen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates und der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt die Verordnung zum 01.07.2025 in Kraft und sieht eine Erhöhung der gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent vor.

Gesetzliche Rente steigt zum 1. Juli um 3,74 Prozent

Die gesetzliche Rentenanpassung erfolgt jährlich zum 1. Juli auf Grundlage gesetzlich festgelegter Mechanismen. Maßgeblich ist dabei die Entwicklung der Bruttolöhne im Vorjahr. Die sogenannte Rentenformel berücksichtigt zudem Faktoren wie das Verhältnis von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden (Nachhaltigkeitsfaktor) und die Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Hintergründe: So funktioniert die jährliche Rentenanpassung

Mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 wird der aktuelle Rentenwert – also der Betrag, den ein sogenannter Entgeltpunkt in der Rentenberechnung wert ist – von derzeit 37,60 Euro auf 39,01 Euro angehoben. Damit ergibt sich eine Rentensteigerung um 3,74 Prozent. Für einen Rentner oder eine Rentnerin mit einer monatlichen Rente von 1.500 Euro bedeutet dies ein Plus von rund 56 Euro pro Monat.

Einheitlicher Rentenwert bundesweit seit Juli 2024

Seit dem 01.07.2024 gilt bundesweit ein einheitlicher aktueller Rentenwert. Damit wurde die Angleichung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland abgeschlossen – ein Prozess, der über Jahre schrittweise vollzogen wurde. Auch die Rentenerhöhung 2025 gilt somit einheitlich im gesamten Bundesgebiet, was zur weiteren sozialen Gleichstellung beiträgt.

 

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