Steuerlicher Investitions-Booster: Finanzausschuss bringt zentrale Maßnahmen auf den Weg
Am 25. Juni 2025 hat der Finanzausschuss des Bundestages dem Gesetzentwurf für einen steuerlichen Investitions-Booster zugestimmt. Der Entwurf sieht umfassende steuerliche Erleichterungen für Unternehmen vor und soll gezielt Investitionsanreize setzen. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag ist für den darauffolgenden Tag vorgesehen.

Zentrale Maßnahmen im Überblick
Herzstück des Gesetzesvorhabens ist die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung: Künftig soll eine degressive AfA in Höhe von 30 % auf bewegliche Wirtschaftsgüter möglich sein. Diese Maßnahme soll vor allem in konjunkturell herausfordernden Zeiten Investitionen erleichtern und Liquidität sichern.
Ein weiteres wesentliches Element ist die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes: Ab dem 1. Januar 2028 soll der aktuelle Steuersatz von 15 % in mehreren Stufen bis auf 10 % im Jahr 2032 sinken. Auch Personengesellschaften profitieren: Für einbehaltene Gewinne wird der derzeitige Steuersatz von 28,25 % auf 25 % reduziert – ebenfalls in drei Schritten bis 2032.
Forschungszulage deutlich erweitert
Besonders hervorzuheben ist auch die Anpassung der steuerlichen Forschungszulage. Der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen wurde auf 100 Euro je Arbeitsstunde angehoben. Ziel dieser Maßnahme ist eine praxisnahe und unbürokratische Förderung betrieblicher Innovationsprozesse, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Elektromobilität und Superabschreibung
Als weiterer Impulsgeber wird die steuerliche Förderung von Elektromobilität mit einer sogenannten „Turbo-Abschreibung“ genannt. Diese Maßnahme gilt nicht nur für fabrikneue Elektrofahrzeuge, sondern schließt auch gebrauchte Fahrzeuge im Betriebsvermögen – sogenannte „Rückläufer“ – ein. Für Unternehmen eröffnet sich damit ein zusätzlicher Anreiz zur Modernisierung ihrer Fahrzeugflotten.
Kompensation für Länder und Kommunen zugesichert
Angesichts der mit dem Gesetz einhergehenden Mindereinnahmen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer wurde den Kommunen für die dreijährige Laufzeit der Super-Abschreibung eine Kompensation über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer zugesichert. Auch die Länder sollen entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten.
Kritische Stimmen aus dem Ausschuss
Obwohl die Grundrichtung des Gesetzes breite Zustimmung findet, gibt es aus mehreren Fraktionen Kritik – insbesondere im Hinblick auf die fehlende Gegenfinanzierung und mögliche Steuerausfälle für Länder und Kommunen. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Wachstumseffekte der steuerlichen Entlastungen aus Expertensicht nicht eindeutig belegt seien. Auch die Förderung der Elektromobilität wird nicht einhellig unterstützt; einzelne Fraktionen bemängeln eine mögliche Ungleichbehandlung verschiedener Antriebstechnologien.
Fazit
Mit dem Investitions-Booster setzt die Bundesregierung ein deutliches Signal zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die Kombination aus Investitionsanreizen, Innovationsförderung und steuerlicher Entlastung ist ein Anfang – bleibt aber auch finanzpolitisch nicht ohne Risiken. Für Unternehmen eröffnen sich attraktive Spielräume, insbesondere bei der kurzfristigen Planung von Investitionen und Forschungsaktivitäten.

