Vorübergehende Poolfahrzeugnutzung
FRAGE: Wir haben einem Arbeitnehmer ein Fahrzeug aus dem Fahrzeugpool zur Verfügung gestellt, weil der Arbeitnehmer Angst hat, sich im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Corona anzustecken. Müssen wir dafür einen geldwerten Vorteil ermitteln oder ist die vorübergehende Nutzung steuerfrei? Welche Auswirkungen hätte die Vereinbarung eines Nutzungsverbots?
FRAGE: Wir haben einem Arbeitnehmer ein Fahrzeug aus dem Fahrzeugpool zur Verfügung gestellt, weil der Arbeitnehmer Angst hat, sich im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Corona anzustecken. Müssen wir dafür einen geldwerten Vorteil ermitteln oder ist die vorübergehende Nutzung steuerfrei? Welche Auswirkungen hätte die Vereinbarung eines Nutzungsverbots?
ANTWORT UNSERER EXPERTEN: Bei der Beantwortung der Frage kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer die Möglichkeit hatte, mit dem ÖPNV zu fahren, oder nicht.
Wenn der Arbeitnehmer den ÖPNV nicht nutzen kann, weil der Bus/die Bahn nicht fährt, ist für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kein geldwerter Vorteil zu ermitteln. Fährt der ÖPNV (ggf. mit Einschränkungen), der Arbeitnehmer möchte diesen aber nicht nutzen, weil er Angst vor einer Ansteckung mit Corona hat, ist für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Poolfahrzeug ein geldwerter Vorteil anzusetzen. Ggf. könnte hierfür die steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Beihilfe genutzt werden.
Da der Arbeitnehmer in der Zeit, in dem ihm das Poolfahrzeug zur Verfügung steht, dieses auch für Privatfahrten nutzen kann, ist dafür ein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu berechnen (i. d. R. nach der 1-Prozent-Regelung). Nur wenn mit dem Arbeitnehmer ein ausdrückliches Nutzungsverbot für Privatfahrten vereinbart wird, ist in beiden Fällen kein geldwerter Vorteil für die Privatfahrten zu berechnen. Das Nutzungsverbot bzw. der Nutzungsverzicht muss dokumentiert und als Beleg zu den Lohnunterlagen genommen werden.
alga-Competence-Center, beantwortet durch Sabine Törppe-Scholand und Thomas Fromme