Management /// Ausbildung : Wenn es eigentlich gar nicht geht, : geht es manchmal doch!
Herrmann Klein ist Ausbilder in einem mittelständischen Unternehmen und ist auch für das Recruiting der neuen Auszubildenden verantwortlich. Wie viele andere Kollegen auch hat er erhebliche Probleme, geeignete Kandidaten für die Ausbildungsplätze zu finden.
Assistierte Ausbildung hilft den Auszubildenden und den Betrieben
Herrmann Klein ist Ausbilder in einem mittelständischen Unternehmen und ist auch für das Recruiting der neuen Auszubildenden verantwortlich. Wie viele andere Kollegen auch hat er erhebliche Probleme, geeignete Kandidaten für die Ausbildungsplätze zu finden. Gerade im Mittelstand sorgen fehlende Bekanntheit und eine regionale Begrenzung für zusätzliche Schwierigkeiten.
Was liegt da näher, als minder qualifizierte Bewerber zumindest einmal in Augenschein zu nehmen Das tun inzwischen immer mehr Unternehmen. Was viele nicht wissen: Sie können auf Hilfe hoffen -inhaltlich und finanziell.
Das Zauberwort heißt „assistierte Ausbildung“, die Unterstützung kommt von der Arbeitsagentur. Seit 2015 unterstützt die Behörde betroffene Jugendliche und die Ausbildungsbetriebe dabei. So sollen auch solche jungen Menschen eine qualifizierte Berufsausbildung mit Abschluss erhalten, die das allein nicht schaffen würden.
Wer wird wie unterstützt?
Grundzug der assistierten Ausbildung ist die sehr individuelle Förderung. Sie richtet sich immer nach den ganz persönlichen Voraussetzungen und den Defiziten bzw. dem Bedarf der geförderten jungen Menschen.
Ausbildungsbetriebe sollen so gefördert werden, dass sie bereit sind, auch solche jungen Menschen einzustellen, die nach ihrer Vorqualifizierung oder ihrer persönlichen Situation ohne Unterstützung das Ausbildungsziel voraussichtlich nicht erreichen würden. Die Unterstützung kann in einer besonderen Vorbereitung auf die Ausbildung und den Erwerb der für die Ausbildung notwendigen Grundqualifikation.
Die Unterstützung ist zunächst befristet und gilt für bis 2020 begonnene Ausbildungsverhältnisse.
Hilfe für die Auszubildenden
Die assistierte Ausbildung gliedert sich in zwei Phasen. Die sogenannte ausbildungsbegleitende Phase, die sich auf die gesamte Dauer des Ausbildungsverhältnisses erstreckt, gibt es für alle Betroffenen.
Verfügt der junge Mensch noch nicht über die für die Aufnahme der Ausbildung notwendigen Grundqualifikationen, auch sprachlich, kann eine Vorbereitungszeit von sechs bis maximal acht Monaten vorgeschaltet werden.
Die Unterstützung beginnt also schon vor der Ausbildung, nämlich in einer sogenannten Vorbereitungsphase. Diese wird – wenn erforderlich – der eigentlichen betrieblichen Ausbildung vorgeschaltet. Während dieser Zeit kann die Arbeitsagentur eine Berufsausbildungsbeihilfe
zahlen.
Neben der finanziellen Beihilfe gewährt die Arbeitsagentur insbesondere die folgenden Unterstützungsleistungen:
In der Vorbereitungsphase gibt es neben der finanziellen Förderung folgende Leistungen:
- Hilfen zur Berufsorientierung mit einer Standortbestimmung und eine individuelle Unterstützung bei der Berufswahl,
- Bewerbungstraining,
- Motivationsunterstützung,
- berufspraktische Erprobungen (Praktika),
- Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche, bei notwendigen Formalitäten und beim Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Kommt ein Ausbildungsvertrag zustande, besteht der übliche Anspruch auf Ausbildungsvergütung gegenüber dem Arbeitgeber. Bei Bedarf kann auch in solchen Fällen zusätzlich während der Ausbildung eine Berufsausbildungshilfe gezahlt werden. Das gilt insbesondere, wenn die Ausbildungsvergütung niedrig ist und eine Unterbringung am Ausbildungsort erforderlich ist.
Während der Ausbildung sind ansonsten folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Unterstützung bei allen Fragen der Berufsausbildung (Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur),
- Hilfe beim Abbau von Sprach- und anderen Bildungsmängeln (zusätzliche Schulungen, individuelle Trainings usw.),
- Förderung bei der Erlangung der notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (z. B. Nachhilfeunterricht, besondere Kurse usw.).
Gefördert werden können junge Menschen, die entweder lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Es gilt eine Altersgrenze von 25 Jahren, die im Einzelfall aber nicht angewendet werden muss. Weitere Voraussetzung: Sie verfügen noch nicht über eine berufliche Erstausbildung und würden eine solche ohne die Förderung auch nicht beginnen (können).
Auch Flüchtlinge können Unterstützung bekommen
Eine spezielle Förderung sieht das Gesetz für junge Flüchtlinge vor. Hier geht es insbesondere um Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge. Für weitere Flüchtlinge gibt es Sonderregelungen, die die Unterstützung von weiteren Voraussetzungen abhängig machen.
Da steht es drin:
§ 130 Sozialgesetzbuch III – assistierte Ausbildung (Auszug)
(1) Die Agentur für Arbeit kann förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützen. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten.
(2) Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. (…)
(3) Der förderungsbedürftige junge Mensch wird, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet.
(4) In der ausbildungsbegleitenden Phase werden förderungsbedürftige junge Menschen unterstützt
- zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
- zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
- zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Die Unterstützung ist mit dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen und muss über die Vermittlung betriebs- und ausbildungsüblicher Inhalte hinausgehen.
(5) In einer ausbildungsvorbereitenden Phase werden förderungsbedürftige junge Menschen
- auf die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung vorbereitet und
- bei der Suche nach einer betrieblichen Ausbildungsstelle unterstützt. (…)
(6) Betriebe, die einen förderungsbedürftigen jungen Menschen betrieblich ausbilden, können bei der Durchführung der Berufsausbildung unterstützt werden
- administrativ und organisatorisch und
- zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. (…)
Darüber hinaus können junge Menschen gefördert werden, die aufgrund besonderer Lebensumstände eine Ausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen würden. Hier ist Voraussetzung, dass in dem Wohnortbundesland eine entsprechende Förderkonzeption besteht.
Hilfe für die Unternehmen
Die assistierte Ausbildung soll die Ausbildungsbetriebe dabei unterstützen, auch junge Menschen einzustellen, die aufgrund ihrer Vorbildung oder ihrer persönlichen Situation nicht ohne weiteres das Ausbildungsziel erreichen würden. Besondere Voraussetzungen gibt es für die Ausbildungsbetriebe nicht. Sie müssen sich lediglich bereit erklären, einen förderungsbedürftigen jungen Menschen auszubilden. Mittel für die assistierte Ausbildung gibt es allerdings nicht, wenn sie bereits einen Zuschuss für die betriebliche Einstiegsqualifizierung erhalten.
Bei den Leistungen für die Ausbildungsbetriebe geht es vor allem um die Information und Beratung in allen Fragen rund um das Ausbildungsverhältnis. Das gilt ganz besonders für die Auswahl der Auszubildenden. Während der Ausbildung gibt es Hilfe bei der praktischen Umsetzung (z. B. Ausbildungs- und Versetzungspläne), aber auch bei der Beantragung von Fördermitteln und Beratung bei Problemen während der Ausbildung. Welche Unterstützung das Unternehmen konkret erhält, wird bereits im Vorfeld zwischen dem Träger der Maßnahme (der von der Arbeitsagentur beauftragt wird) und dem Betrieb in einer Kooperationsvereinbarung festgelegt.
An wen kann man sich wenden?
Ansprechpartner für die Anträge, die Bewilligung und die finanzielle Unterstützung sind die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter. Praktisch durchgeführt wird die Maßnahme von einem Bildungsträger, der für den jeweiligen Einzelfall von der Arbeitsagentur beauftragt wird. Dabei soll ein sogenannter Ausbildungsbegleiter für die gesamte Dauer der Ausbildung als Ansprechpartner für den geförderten jungen Menschen und den Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stehen.

Jürgen Heidenreich
Fachautor und Fachjournalist
Schwerpunkte: Sozialversicherung und Personalwesen