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Grundrente und betriebliche Altersversorgung : Endlich reich?

Die Alterung der Gesellschaft erfordert völlig neue Konzepte in vielen Lebensbereichen: ob bei der Infrastruktur von Städten (z. B. barrierefreie Wege zu Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistern oder Arztpraxen), der Umgestaltung von Arbeitsplätzenin Unternehmen (z. B. um ältere Fachkräfte möglichst lange im Arbeitsprozess zu halten) oder der Anpassung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Auch im Bereich der Altersversorgung muss der Staat umdenken, da Langlebigkeit und Pflegebedürftigkeit die neuen Problemfelder für die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland und Europa werden. Auch Banken und Versicherungen passen ihre Finanzprodukte an volatile Kapitalmärkte und die ältere Kundenklientel an.

Dieser Beitrag beleuchtet die alten und neuen Rentenkonzepte der Politik – insbesondere mit Blick auf die Grundsicherung –, die Basis für jede Überlegung des Einzelnen zur privaten und betrieblichen Vorsorge sowie für die Entscheidungen der Personalverantwortlichen für unternehmensspezifische Lösungen sind.

Hinzuverdienstgrenzen

Da in der Koalition Einigkeit über eine längere Lebensarbeitszeit und eine sinkende Rentenleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, wenn auch das Rentenbeginnalter der Altersrente strittig ist, sind erstmal die Hinzuverdienstgrenzen angehoben worden:

  • Wer eine Altersrente erhält und bereits die Regelaltersgrenze (derzeit 65 Jahren und zwei Monaten, bis 67 steigend) erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass seine gesetzliche Rente gekürzt wird oder sogar ganz entfällt. (Damit können Niedrigrenten „aufgepeppt“ werden!)
  • Wer jünger ist, als es die Regelaltersgrenze vorgibt, und seine Altersrente oder auch seine Rente wegen Erwerbsminderung/Berufsunfähigkeit ohne Abzug weiterbeziehen möchte, darf derzeit ein maximal zusätzliches Bruttoeinkommen in Höhe von 450 Euro monatlich haben. Diese Grenze darf sogar zweimal im Jahr überschritten werden.
  • Bei Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrenten erfolgt eine individuelle Prüfung des Hinzuverdienstes bzw. der Abzüge nach Einkommen, Rentenpunkten und Alter des Berechtigten.

Lebensleistungs- oder Solidarrente

In den letzten Jahrzehnten hatten wir kontinuierliche Rentenreformen, die u. a. in

  • Abschlägen beim vorzeitigen Renteneintritt (z. B. 0,3 Prozent pro Monat),
  • Heraufsetzen des Renteneintrittsalters in der Altersrente auf das 67. Lebensjahr (geplant ist perspektivisch das 70. Lebensjahr nach der nächsten Bundestagswahl),
  • Einführung des demografischen Faktors, um die Rentnerzahl an die Beitragszahlermenge anzupassen,
  • Einführung der Erwerbs- statt der Berufsunfähigkeitsrenten und
  • der Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen bestanden.

Die Problemfelder Altersarmut und Fachkräftemangel sind von der Bundesregierung nunmehr erneut ausgemacht. Die Zuschuss- oder Lebensleistungsrente sollte das Problem Altersarmut bereits ab 2017 abmildern, alle bisherigen Zuschüsse (Wohngeld/ Grundsicherung) ablösen und mit folgenden Eckdaten eingeführt werden:

  • 850 Euro im Monat (damit über der Grundsicherungsleistung), d. h. Anhebung des eigenen Rentenkontos auf bis zu 30 Entgeltpunkte
  • Voraussetzung sind 40 Jahre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung (dabei zählen auch beitragsfreie Zeiten wie Kindererziehung oder Studium mit), bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit werden anerkannt (bis 2022 reichen 35 Beitragsjahre)
  • 35 Jahre Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt
  • staatlich geförderte Altersversorgung wurde abgeschlossen, Riester- oder Betriebsrente, ab Rentenjahrgang 2023
  • Alt- bzw. Bestandsrenten werden nicht angepasst, was zu Ungleichbehandlung oder – wie es neudeutsch gern formuliert wird – „Gerechtigkeitslücken“ führt

Übersetzt heißt das, wer trotz Eigenvorsorge und braver Einzahlung in den gesetzlichen Rententopf nicht 850 Euro im Monat Rente erreicht, bekommt den Restbetrag aufgestockt.

Nun aber die Gretchenfrage: Wer schafft 40 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung und 35 Pflichtbeitragsjahre? Gehen wir mal vom 67. Lebensjahr aus. Dann heißt es mit dem 27. Lebensjahr: ab in die gesetzliche Rente und bitte spätestens ab 32 ein geregeltes und ununterbrochenes Arbeitseinkommen oberhalb der Geringfügigkeit.

Das Bundessozialministerium rechnete mit über 20.000 Berechtigten im Jahr 2017 und bis 2035 mit einer Steigerung auf 1 Million Berechtigte. Auf jeden Fall wird so durch die Hintertür eine Pflicht zur betrieblichen Altersversorgung und/oder Riester-Rente eingeführt. Die Einführung dieser Pflicht ist inzwischen auf das Jahr 2023 fixiert. Hier darf man weiter gespannt sein …

Miniaturfiguren stehen auf aufsteigenden Münzstapeln und symbolisieren finanzielles Wachstum oder Vermögensungleichheit.

Ein neuer Wurf – die Grundrente

Aus der Lebensleistungs-, Solidaroder auch Respektrente ist die neue Grundrente geworden. Ab 01.01.2021 soll nach dem Willen der großen Koalition endlich etwas für „kleine Rentner“ getan werden. 1,14 Millionen Rentner sind betroffen. Im Schnitt würden die Renten um ein Drittel (von 697 Euro auf 930 Euro) angehoben werden und damit über Hartz IV/ Grundsicherungsniveau liegen.

Wer bekommt die Wohltat?

Die bisherige Rente muss unter ca. 865 Euro monatlich liegen.

  • 35 Jahre wurden Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
  • Zu den Pflichtbeitragszeiten gehören Kindererziehung oder Pflegezeiten.
  • Das Gesamthaushaltseinkommen darf aus allen Einkommensquellen (z. B. auch Zins- und Mieteinnahmen) nicht 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare überschreiten.

Auf die betriebliche Altersversorgung hätte eine solche Maßnahme gravierende Auswirkungen, da die Bereitschaft von Geringverdienern, Eigenvorsorge zu betreiben, durch diese staatliche Aufstockung zum Erliegen käme. Auch das Sozialpartnermodell, das ja diese Menschen fördern will, lebt vom Mitmachen!

Zugang zur gesetzlichen Rente

Gemäß Verlautbarung der Bundesregierung ist nur etwa ein Viertel der Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied. Dies kann die Zwangsmitgliedschaft (z. B. Hebammen, Lehrer, Journalisten) sein oder die freiwillige Einzahlung.

Die Bundesregierung befürchtet massive Altersarmut und will eine Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung noch vor dem Ende der Legislaturperiode einführen. Viele in der CDU bevorzugen jedoch ein „freiheitliches Modell“ mit Vorsorgepflicht und der Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Absicherung. Übersetzt heißt dies, Selbständige sollten eine Vorsorge (in der Regel Rürup-/Basis-Versorgung) von mindestens 850 Euro Garantiemonatsrente abschließen, um sich befreien zu können. Auf jeden Fall tut sich hier bald etwas für die 4,5 Millionen Betroffenen …

Die Schäuble-Rente/ Deutschland-Rente

Der aktuelle Coup unseres „ewigen Finanzministers“ ist die Schäuble-Rente. Damit würde er die ungeliebte Riester-Rente (Eigenvorsorge mit staatlichen Zuschüssen) teilweise abschaffen und ein neues Konzept befürworten. Nach dem Vorbild von angelsächsischen Pensionsfonds wird eine

  • staatlich geförderte Altersversorgung („Vorsorgekonto“) • bei der Deutschen Rentenversicherung gegründet, die
  • in Staatsanleihen europäischer Staaten (die EZB hat da noch einige Papiere aus der andauernden Schuldenkrise!) mit einem Zinsaufschlag von 1 bis 2 Prozent investiert.
  • Diese „Euro-Bonds“ werden durch
  • private Einzahlungen der Bürger finanziert und sollen
  • nicht so hohe Kosten wie die Riester-Verträge verursachen.

Dieses Rentenmodell könnte auch als „Opting-out-“ und/oder-bAV-Lösung eingesetzt werden. Hessische Minister haben ein ähnliches Konzept, allerdings mit weiteren Anlageoptionen, als „Deutschland-Rente“ propagiert. In dieser Legislaturperiode wird damit nicht mehr gerechnet.

Fazit

Demografie und Digitalisierung sind die zwei größten Herausforderungen unserer Zeit. Der Umbau hin zu einer Basisversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung (mit unterer Mindestabsicherung von ca. 1.000 Euro) ist nunmehr beschlossen. Wer mehr will, weil auch das nicht für Mietsteigerungen und Preisentwicklung reicht, muss trotzdem in Sachen betrieblicher Altersversorgung aktiv werden!

Unser Ziel als Bürger in Deutschland könnte hingegen ein Leben wie der Nacktmull sein: Die kleinen, in Ostafrika vorkommenden Tiere haben durchschnittlich eine beeindruckende Lebenserwartung von über 30 Jahren (zehnmal mehr als andere Artgenossen der Nagetiere) und entwickeln gleichzeitig dabei so gut wie keine schweren Krankheiten im Alter. Auch zeigen sie kaum sonstige Alterserscheinungen. Wer aber nicht wie diese Tiere in dunklen Höhlen leben und sich bis zum Alter von 150 Jahren (das ist laut Forschung für uns erreichbar) von Pflanzenknollen ernähren will, muss schon heute umdenken und etwas tun …

Andreas Nareuisch, Betriebs- und Finanzfachwirt und Bundessachverständiger. Er berät Ministerien und Unternehmen bei der Gestaltung und Umsetzung von Gesetzen und ist dem Hause DATAKONTEXT als Seminarleiter und Fachautor verbunden.

www.nareuisch.de

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