Versicherungen für die Reise : Sicher hin und weg
Versichern lässt sich heute nahezu alles, daher gibt es auch längst unterschiedlichste Policen für Mitarbeitereinsätze im Ausland. Der wichtigste Schutz gilt dabei der Gesundheit, doch auch Haftpflicht und Vermögensrisiken spielen eine Rolle.

Auf Geschäftsreisen haftet der Arbeitgeber grundsätzlich bei Krankheit oder Unfall – und zwar nicht nur während der Dienstzeit, sondern auch nach Feierabend. Unternehmen haben qua Bürgerlichem Gesetzbuch eine Fürsorgepflicht, wenn sie ihre Angestellten ins Ausland entsenden. Kommen sie dieser nicht ober nur ungenügend nach, haben Geschäftsreisende gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber.
Die besondere Gefährdungshaftung während einer Dienstreise des Arbeitnehmers beinhaltet nach der Rechtsprechung nicht nur die Vorabinformation über die konkreten Arbeits- und Lebensumstände im Zielland, sondern ganz generell die Garantie von westlichen Standards. Das spielt insbesondere bei der medizinischen Versorgung oder etwa beim Rücktransport im Krankheitsfall eine Rolle.
Tatsächlich haftet ein Arbeitgeber nach Ansicht deutscher Richter auch für über das deutsche Rechtssystem hinausgehende Haftungsfolgen bei Schäden Dritter, die sein Arbeitnehmer verursacht hat. Auf der anderen Seite müssen dessen Vermögensinteressen berücksichtigt werden, etwa in Ländern mit erhöhter Kriminalität.
Versicherung sorgt für Rechtssicherheit
Und selbstverständlich trägt der Abschluss einer passenden Versicherung dazu bei, die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zu gewährleisten. Diese Auslegung der Rechtsnormen freut selbstverständlich die Versicherer, unterstützt aber auch Unternehmer, die Mitarbeiter in problematische Gebiete schicken oder ganz einfach ein Rund-um-Sorglos-Gefühl haben und an ihre Entsandten weitergeben möchten.
Die Policen der einzelnen Versicherungsgesellschaften umfassen unterschiedlichste Spektren an Risiken, je nach Geldbeutel kann allein ein Auslandskrankenversicherungsschutz oder aber verschiedenste Kombipakete enthalten sein.
Reine DienstreiseKrankenversicherung…
Die Fülle der Angebote ist zwar insgesamt überschaubar, dennoch sollten Arbeitgeber genau prüfen, welche Risiken sie tatsächlich absichern wollen – und welchen Betrag sie dafür bereit sind zu investieren. Häufig werden Tagesprämien offeriert, beginnend etwa mit 50 Eurocent pro Tag, versehen allerdings mit einem Mindestbetrag pro Jahr, etwa 150 Euro pro Vertrag bei der günstigsten Variante einer reinen Dienstreise-Krankenversicherung.
Unterschiede finden sich im Detail der Leistungen, manchmal gibt es Einschränkungen hinsichtlich einer maximalen Reisedauer oder mit Bezug auf die Gesamtreisetage im Unternehmen. Versichert ist in der Regel ein „sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport“ auf allen Dienst- und Geschäftsreisen; gelegentlich können Geschäftsbesucher mitversichert werden.
… oder auch Gepäckversicherung und Verkehrsrechtsschutz?
Teurer, aber dafür umfassender wird der Versicherungsschutz, wenn Zusatzmodule zur Reisekrankenversicherung hinzu gebucht werden. Die Service-Pakete umfassen dann etwa Unterstützung beim Verlust von Reisezahlungsmitteln, bei der Sperrung von EC- und Kreditkarten oder der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten. Möglich ist auch die Vermittlung von Anwälten oder Dolmetschern nebst der Vorstreckung der damit verbundenen Kosten.
Gängige Module sind zudem eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung, eine spezielle Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Auch eine Reisehaftpflichtversicherung oder Verkehrsrechtsschutz sind wesentliche Bausteine von Kombi-Policen. Manche Anbieter bieten außerdem eine Ersatzmitarbeiterversicherung an.
Aus wirtschaftlicher Sicht
Aus diesem Gewirr von Leistungen und Vertragsbausteinen kristallisieren sich aus Arbeitgebersicht unter dem wirtschaftlichen Fokus – jenseits seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht – vor allem drei Aspekte heraus: die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung, da der Arbeitgeber bei Erkrankung und Nichtantritt einer Reise ansonsten auf den gesamten Kosten sitzen bleibt.
Die zweite wesentliche Police ist die Auslandsunfall- und Haftpflichtversicherung. Letztere sollte eine möglichst große Bandbreite an Risiken abdecken, neben Personen- und Sachschäden auch Vermögensschäden sowie das Abhandenkommen von Gegenständen. Die Auslandsunfallversicherung springt dann ein, wenn die Berufsgenossenschaft dies nicht tut, da sich ein Unfall nicht während der eigentlichen Dienstzeit des Mitarbeiters ereignet hat. Dies ist gelegentlich der Fall. Der dritte wichtige Aspekt kann die Versicherung des Gepäcks sein – insbesondere dann, wenn hochwertige Mobilgeräte oder Messe-Equipment mit auf Reisen gehen. Auch die persönlichen Gegenstände des Mitarbeiters sind selbstverständlich in einem solchen Fall mitversichert.
Wann leistet die private Arbeitnehmer-Versicherung
Im Hinblick auf die Absicherung des Arbeitnehmers sollten Unternehmer prüfen, inwiefern deren private Versicherungen bereits etwaige Risiken abdecken. So sind gesetzlich Versicherte zwar grundsätzlich über die EHIC (European Health Insurance Card), die sich auf der Rückseite der normalen Krankenkassenkarte befindet, versichert, solange sie nur ins Europäische Ausland reisen.
Allerdings übernimmt die GKV in der Regel keine Kosten für einen eventuell notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Auch wenn der Mitarbeiter eine private Krankenversicherung oder eine spezielle Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, kann diese etwa nur für eine beschränkte Dauer im Ausland greifen. Außerdem ist oftmals ein Selbstbehalt vorgesehen. Einige Auslandskrankenversicherungen kommen generell nur für Kosten auf privaten Reisen auf.
Dies im Einzelfall für jeden entsandten Mitarbeiter zu prüfen, kann mühsam sein. In manchen Fällen fahren Unternehmen daher wahrscheinlich günstiger, wenn sie gleich alle reisenden Mitarbeiter im Pool versichern und dabei Sonderkonditionen aushandeln. Etliche Versicherungsgesellschaften bieten Gruppenversicherungen für das gesamte Unternehmen an.
Versicherung via Kreditkarte
Neben klassischen Versicherungspolicen, wie sie die Versicherungswirtschaft offeriert, gibt es mittlerweile auch die Versicherung über die Kreditkarte. Insbesondere der Reiserücktritt spielt hier eine Rolle. Doch Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen darauf achten, dass in der Regel nur dann geleistet wird, wenn die gesamte Zahlung der Reise über das Zahlungsmittel mit der Zusatzleistung – sprich die Kreditkarte mit Versicherungsfunktion – getätigt wurde. Das freilich scheint beim Reisemanagement im beruflichen Kontext häufig eher schwierig umsetzbar.
Außerdem kann es sein, dass die Verträge mit Selbstbeteiligungen versehen sind – 20 Prozent etwa. Auch hier gilt es zu prüfen, wie solche Angebote zur unternehmerischen Praxis passen, etwa was den durchschnittlichen Wert der Geschäftsreisen anlangt oder aber die Häufigkeit, mit der Rücktritte oder Abbrüche stattfinden. Dies betrifft freilich auch die klassische Reiserücktrittsversicherung.
Bestandsaufnahme in der Firma und privat
Grundsätzlich gilt: Auslandsreisen der Mitarbeiter abzusichern, erfordert zunächst einmal eine umfassende Bestandsaufnahme in zweierlei Richtungen. So sollten Unternehmen zunächst einen Blick auf das gesamte Reiseaufkommen, die damit verbundenen Investitionsvolumina und die Historie der bislang getätigten Reisen werfen. Aus letzterer lässt sich abschätzen, welche Risiken eher bestehen und welche mehr oder weniger nur theoretisch sind.
Im zweiten Schritt sollten dann bereits vorhandene Policen auf die Kompatibilität mit der individuellen Risikostruktur abgeglichen werden. Hier gilt die Aufmerksamkeit nicht allein der beruflichen Sphäre, sondern auch etwaigen privaten Verträgen, die die Belegschaft bereits abgeschlossen hat, sofern das Unternehmen besonders kostenbewusst agieren will.

Am Ende gilt es dann, etwaige Lücken zu schließen – oder aber überflüssige Verträge zu kündigen.
Alexandra Buba

