Kurz und knapp
Rechtsprechungsänderung bei fehlender Massenentlassungsanzeige möglich
Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 14.12.2023 – 6 AZR 157/22 (B)

Da auf der einen Seite die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Entlassungsanzeige durch zahlreiche instanzgerichtliche Urteile immer weiter erhöht wurden und auf der anderen Seite durch das vom BAG entwickelte Sanktionssystem die Unwirksamkeit der Kündigung drohte, war für Arbeitgeber mit Massenentlassungen stets ein enormes Risiko verbunden. Diesem Risiko könnte nun durch eine im Dezember 2023 ergangene Entscheidung des BAG in Zukunft ein Riegel vorgeschoben werden.
Danach beabsichtigt der Sechste Senat, seine Rechtsprechung zu ändern. Fehler im Massenentlassungsverfahren (nicht im Konsolidierungsverfahren!) würden nicht mehr zur Unwirksamkeit damit zusammenhängender Kündigungen führen. Dies stellt eine Abweichung zu der bisherigen Rechtsprechung des Zweiten Senats des BAG dar, so dass dieser nun gefragt wurde, ob er sich der beabsichtigten Rechtsprechungsänderung anschließe. Es bleibt damit spannend.
Auskunft per E-Mail – Verstoß gegen Datenschutz
Arbeitsgericht Suhl, Urteil vom 20.12.2023 – 6 Ca 704/23
Vorsicht bei der Beantwortung von datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen per E-Mail. Das Arbeitsgericht (ArbG) Suhl hat mit Urteil vom 20.12.2023 (Az. 6 Ca 704/23) entschieden, dass die Beantwortung eines Auskunftsersuchens per unverschlüsselter E-Mail gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verstößt. Einen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz lehnte das Gericht jedoch in dem betreffenden Fall ab.
Dr. Michaela Felisiak, Rechtsanwältin, Eversheds Sutherland (Germany) Rechtsanwälte
