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Neues aus Europa

Magazin
Lesezeit 5 Min.

JUGEND IN EUROPA

2019 können 14.500 Jugendliche mit DiscoverEU durch Europa reisen.

Die Europäische Kommission bietet jungen Menschen die Möglichkeit, mit dem Programm DiscoverEU Europa zu erkunden. Aus etwa 80.000 Bewerbungen wurden Jugendliche ausgewählt, die einen DiscoverEU-Travel-Pass erhalten. Damit können sie zwischen dem 15. April und dem 31. Oktober 2019 für bis zu 30 Tage durch Europa reisen. Insgesamt wurden 14.536 junge Europäerinnen und Europäer nach bestimmten Auswahlkriterien und den pro EU-Mitgliedstaat festgelegten Quoten ausgewählt.

Die Gewinnerinnen und Gewinner der zweiten Runde werden nun benachrichtigt und können ihre Reisen buchen. Sie können zwischen dem 15. April und dem 31. Oktober 2019 für bis zu 30 Tage alleine oder in Gruppen von maximal fünf Personen reisen. Neben dem Travel-Pass erhalten die jungen Reisenden vor ihrer Abfahrt auch nützliche Tipps und können sich in den sozialen Medien miteinander in Verbindung setzen. Darüber hinaus werden sie über besondere Angebote informiert, z. B. vergünstigte Eintrittskarten für Museen oder Kulturstätten oder die Teilnahme an Bildungs- oder Begrüßungsveranstaltungen. DiscoverEU richtet sich an junge Menschen, die einzeln oder in kleinen Gruppen einfach und für wenig Geld reisen können. So haben 18-Jährige die Chance, etwas über das kulturelle Erbe und die Vielfalt Europas zu erfahren. Sie können mit anderen jungen Menschen in Kontakt treten und ihre europäische Identität entdecken.

INTERNETHANDEL

Einigung auf neue Regeln für grenzüberschreitenden elektronischen Handel.

Europäisches Parlament und Rat haben sich auf neue Regeln für den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen geeinigt.

In Kombination mit der im Dezember 2018 in Kraft getretenen Verordnung zur Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings stellt die neue Einigung über das Vertragsrecht für die Online-Wirtschaft die jüngste Errungenschaft der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt dar, die Bürgern und Unternehmen konkrete Vorteile bringt.

Die Texte müssen jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Im Anschluss daran werden die Richtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten.

DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG

Mehr als 95.000 Beschwerden wegen Verstößen gegen Datenschutz.

Die Kommission hat eine erste positive Bilanz zur Datenschutz-Grundverordnung gezogen, die seit 25. Mai 2018 in Kraft ist. Die Kommission veröffentlichte erste Ergebnisse der praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten. Die Bürger nehmen ihre Rechte zunehmend wahr, bislang sind mehr als 95.000 Beschwerden bei den nationalen Datenschutzbehörden eingegangen. Auch erste Geldbußen wurden verhängt, so etwa in Deutschland eine Strafe von 20.000 Euro gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks, das die Daten seiner Nutzer nicht ordnungsgemäß sicherte. Die Datenschutzbehörden setzen die neuen Vorschriften um und stimmen ihr Vorgehen im Europäischen Datenschutzausschuss besser ab. Sie bieten den Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, sowie den Bürgerinnen und Bürgern Orientierung, indem sie ihnen ihre Rechte und Pflichten erklären.

INTEGRATION

Schüler mit Migrationshintergrund: EU forciert Integration durch Bildung

Schüler mit Migrationshintergrund sind weiterhin in europäischen Bildungssystemen benachteiligt. Die Kommission will die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Integration von Migrantenkindern an Schulen zu verbessern, und hat eine vergleichende Darstellung der nationalen Politiken und Maßnahmen zur schulischen Integration in Europa vorgestellt.

Die vom europäischen Informationsnetzwerk Eurydice erstellte Studie zeigt, dass in fast allen Ländern die Quote derjenigen, die Schule und Ausbildung ohne Abschluss verlassen, bei der im Ausland geborenen Bevölkerung höher ist als bei der einheimischen Bevölkerung. In Deutschland liegt sie bei 23,1 Prozent, in Spanien und Italien bei über 30 Prozent.

Die niedrigsten Schulabbrecherquoten unter der im Ausland geborenen Bevölkerung gibt es in Irland (4 Prozent), den Niederlanden (6,6 Prozent) und in Luxemburg (8,2 Prozent). Nur in Irland und den Niederlanden ist die Quote der im Inland Geborenen, die die Schule oder Ausbildung ohne Abschluss verlassen, mit 5,3 Prozent und 7,1 Prozent höher als die Quote der im Ausland geborenen Bevölkerung. In Deutschland brechen 8,1 Prozent der Inländer die Schule oder Ausbildung ab.

Der Bericht des Eurydice-Netzwerks gibt Überblick über die vielen verschiedenen Ansätze und Instrumente in den europäischen Bildungssystemen und liefert Bildungs- und Integrationspraktikern, Forschern und Entscheidungsträgern wichtige Erkenntnisse für die Verbesserung der Integration von Schülern mit Migrationshintergrund.

Um den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, die Integration von Schülern und Studierenden mit Migrationshintergrund zu erleichtern, unterstützt die EU eine breite Palette von Maßnahmen, z. B. die politische Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zwischen politischen Entscheidungsträgern und Interessengruppen – auch über das unabhängige Netzwerk Sirius zur Bildung von Migranten – sowie Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Programms Erasmus+.

Das europäische Informationsnetzwerk Eurydice bereitet allgemeine Informationen über die nationalen Bildungssysteme in Europa von der frühkindlichen Bildung und Betreuung bis zur Erwachsenenbildung auf und stellt sie in Publikationen und nationalen Beschreibungen allen Interessierten, insbesondere bildungspolitischen Entscheidungsträgern, zur Verfügung.

FAMILIEN

Neue EU-Regeln zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschlossen

Gute Nachrichten für Familien in Europa: Berufstätige Eltern erhalten künftig mehr Rechte, um sich gleichberechtigt um die Betreuung von Kindern und Familienangehörigen kümmern zu können. Auf einen entsprechenden Kommissionsvorschlag haben sich Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten geeinigt. So wird etwa für Väter nach der Geburt ihres Kindes europaweit ein Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen eingeführt, der in Höhe des Krankengeldes vergütet wird. Ferner wird der bestehende Anspruch auf vier Monate Elternurlaub gestärkt, indem zwei Monate nicht zwischen Elternteilen übertragbar sind und in der von den Mitgliedstaaten festgelegten Höhe vergütet werden. Pflegende berufstätige Angehörige werden nunmehr Anspruch auf jeweils fünf Tage pro Jahr für Pflegetätigkeiten haben. Nicht zuletzt stärken die neuen Vorschriften auch das Recht für Eltern und pflegende Angehörige, flexiblere Arbeitsregelungen zu beantragen. Die vorläufige Einigung muss nun noch förmlich angenommen werden.

In der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben werden einige neue oder höhere Standards für Eltern-, Vaterschafts- und Pflegeurlaub festgelegt und das Recht eingeführt, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Die Richtlinie berücksichtigt die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen und stellt sicher, dass diese nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Sie wird durch politische und finanzielle Maßnahmen ergänzt, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, das bestehende Kündigungsschutzrecht zu stärken, formale Betreuungs- und Pflegedienste aufzubauen und wirtschaftliche Negativanreize zu beseitigen, die Zweitverdiener davon abhalten, erwerbstätig zu sein.

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