Neues aus Europa
JUGEND IN EUROPA
2019 können 14.500 Jugendliche mit DiscoverEU durch Europa reisen.
Die Europäische Kommission bietet jungen Menschen die Möglichkeit, mit dem Programm DiscoverEU Europa zu erkunden. Aus etwa 80.000 Bewerbungen wurden Jugendliche ausgewählt, die einen DiscoverEU-Travel-Pass erhalten. Damit können sie zwischen dem 15. April und dem 31. Oktober 2019 für bis zu 30 Tage durch Europa reisen. Insgesamt wurden 14.536 junge Europäerinnen und Europäer nach bestimmten Auswahlkriterien und den pro EU-Mitgliedstaat festgelegten Quoten ausgewählt.
Die Gewinnerinnen und Gewinner der zweiten Runde werden nun benachrichtigt und können ihre Reisen buchen. Sie können zwischen dem 15. April und dem 31. Oktober 2019 für bis zu 30 Tage alleine oder in Gruppen von maximal fünf Personen reisen. Neben dem Travel-Pass erhalten die jungen Reisenden vor ihrer Abfahrt auch nützliche Tipps und können sich in den sozialen Medien miteinander in Verbindung setzen. Darüber hinaus werden sie über besondere Angebote informiert, z. B. vergünstigte Eintrittskarten für Museen oder Kulturstätten oder die Teilnahme an Bildungs- oder Begrüßungsveranstaltungen. DiscoverEU richtet sich an junge Menschen, die einzeln oder in kleinen Gruppen einfach und für wenig Geld reisen können. So haben 18-Jährige die Chance, etwas über das kulturelle Erbe und die Vielfalt Europas zu erfahren. Sie können mit anderen jungen Menschen in Kontakt treten und ihre europäische Identität entdecken.
INTERNETHANDEL
Einigung auf neue Regeln für grenzüberschreitenden elektronischen Handel.
Europäisches Parlament und Rat haben sich auf neue Regeln für den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen geeinigt.
In Kombination mit der im Dezember 2018 in Kraft getretenen Verordnung zur Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings stellt die neue Einigung über das Vertragsrecht für die Online-Wirtschaft die jüngste Errungenschaft der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt dar, die Bürgern und Unternehmen konkrete Vorteile bringt.
Die Texte müssen jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Im Anschluss daran werden die Richtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten.
DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG
Mehr als 95.000 Beschwerden wegen Verstößen gegen Datenschutz.
Die Kommission hat eine erste positive Bilanz zur Datenschutz-Grundverordnung gezogen, die seit 25. Mai 2018 in Kraft ist. Die Kommission veröffentlichte erste Ergebnisse der praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten. Die Bürger nehmen ihre Rechte zunehmend wahr, bislang sind mehr als 95.000 Beschwerden bei den nationalen Datenschutzbehörden eingegangen. Auch erste Geldbußen wurden verhängt, so etwa in Deutschland eine Strafe von 20.000 Euro gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks, das die Daten seiner Nutzer nicht ordnungsgemäß sicherte. Die Datenschutzbehörden setzen die neuen Vorschriften um und stimmen ihr Vorgehen im Europäischen Datenschutzausschuss besser ab. Sie bieten den Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, sowie den Bürgerinnen und Bürgern Orientierung, indem sie ihnen ihre Rechte und Pflichten erklären.