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Stier meint …!

Vielleicht haben Sie es auch schon gehört: Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist gestoppt. So genau wusste es zum Zeitpunkt der Drucklegung keiner, außer wahrscheinlich der Minister. Aber was war geschehen?

Lesezeit 2 Min.

Am 04.03.2022 nahm Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach an der Veranstaltung „Im PraxisCheck“ der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) teil. Minister Lauterbach kündigte dabei eine „Strategiebewertung“ in seinem Ministerium an. Digitale Anwendungen „müssen einen spürbaren Nutzen für Arzt und Patienten haben“, stellte er klar. Was noch nicht 100-prozentig ausgereift sei, könne nicht in die Fläche gebracht werden, sagte der Minister und wies auf die hohe Fehleranfälligkeit hin, auch sei der Nutzen nicht klar. „Wenn ich beispielsweise ein elektronisches Rezept ausstelle und muss die Quittung dafür noch gedruckt aushändigen – das kann noch nicht überzeugen.“

Chefredakteur Markus Stier
Chefredakteur Markus Stier

Und weil das Verfahren zum elektronischen Rezept und zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung parallel eingeführt werden sollten, stoppt der Minister beide Verfahren mal eben in einem Gespräch mit der KBV. Am Tag danach reiben sich nicht nur die Arbeitgeber, Softwarehersteller und Krankenkassen die Augen, nein, auch das eigene Ministerium ist überrascht. Nun gut, ein Bundesminister kann in seiner Hoheitsgewalt solche Entscheidungen durchaus treffen, aber mal ehrlich: Ein solches Verfahren stimme ich doch intern ab.

Tage danach ist allerdings noch immer keine klare Linie zu erkennen. Im Bundesgesundheits- und im Arbeitsministerium laufen die Drähte heiß, aber keiner weiß so wirklich, was der Minister nun mit Stoppen meint. Fragen wir einmal das Wörterbuch zum Wort Stopp. Darin wird vom Anhalten aus der Bewegung, der Unterbrechung oder der vorläufigen Einstellung gesprochen.

Nun ja, in Bewegung waren wir bereits. Zumindest haben wir uns intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Sollte doch die eigentliche Einführung der eAU bereits zum 01.01.2022 erfolgen, haben wir das ganze Verfahren mit dem Gesetz zur Einführung der digitalen Rentenübersicht auf den 01.07.2022 verschoben, bevor mit dem Gesetz zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes die Einführung auf den 01.01.2023 verschoben wurde. Nun, kurz nach der Verschiebung auf den 01.01.2023, sagt der Minister: Stopp. Doch was heißt nun Stopp? Ja ok, ein Anhalten aus der Bewegung oder die Unterbrechung. Aber geht es dann auch wieder weiter oder sollen wir komplett stehen bleiben? Nicht dass mich eine kurze Verschnaufpause stören würde, aber ich wüsste gern, ob ich schon einmal Luft zum Weiterlaufen holen soll oder ob ich gleich alles liegen lassen kann. Da kommt einem doch unweigerlich das ELENA-Verfahren in den Sinn. Da hieß es auch Stopp. Doch diesen Stopp hat uns viel Zeit, viele Nerven, jede Menge Mühe und am Ende den Arbeitgeber auch noch jede Menge Geld gekostet.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Stier meint-min
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Stier meint-min

Wird die eAU das neue ELENA oder vielleicht doch nicht? Vielleicht dann ist es an der Zeit, wieder einzelne Punkte zu vergleichen. Am Ende ergibt sich sicherlich ein klares Bild. Denn mit dieser klaren Linie erreicht man mehr, als wenn man mit einer Äußerung ein ganzes Verfahren ins Straucheln bringt. Dass die Aussage: „Wir stoppen das Verfahren.“ zu Nachfragen und Verunsicherung führt, hätte auch Herrn Prof. Lauterbach klar sein müssen. Transparenz und Klarheit bringen allen mehr als Aussagen ohne klaren Inhalt. Also könnte ich bei der Einführung der eAU und deren praktischer Umsetzung mitreden, ich würde … aber mich fragt ja keiner.

In diesem Sinne … weitermachen.

Markus Stier

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