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Meldeverfahren : Das neue SV-Meldeportal

Seit dem 04.10.2023 können Arbeitgeber und Selbstständige das neue SV-Meldeportal nutzen. Es löst die bisherige Anwendung sv.net ab. Diese war seit Anfang dieses Jahres nur noch eingeschränkt nutzbar und wurde Ende Februar 2024 endgültig abgeschaltet.

Lesezeit 2 Min.

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Hintergründen sowie mit den wesentlichen Merkmalen des neuen SV-Meldeportals und informiert darüber, warum sich eine Registrierung bis zum 31.03.2024 lohnt.

Gesetzliche Grundlage für die Bereitstellung des SV-Meldeportals

Nach § 95a Sozialgesetzbuch (SGB IV) sind die Sozialversicherungsträger verpflichtet, dauerhaft eine elektronisch gestützte, systemgeprüfte Ausfüllhilfe mit einem Online-Datenspeicher zum elektronischen Datenaustausch nach dem SGB IV und zum Aufwendungsausgleichsgesetz, insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise sowie Bescheinigungen und Anträge, bereitzustellen.

Zuvor hatten die Krankenkassen die Ausfüllhilfe sv.net in Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern seit Jahren freiwillig hierfür zur Verfügung gestellt.

Da die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr vollumfänglich in sv.net abgebildet werden konnten, wurde das neue SV-Meldeportal geschaffen. Dieses können alle Arbeitgeber und Selbstständige seit dem 04.10.2023 nutzen.

Das neue SV-Meldeportal

Unterstützte Fachverfahren 

Das neue SV-Meldeportal unterstützt zurzeit 23 Fachverfahren. Hierzu zählen u. a. SV-Meldungen, Beitragsnachweise und Entgeltbescheinigungen.

Benutzeroberfläche

Bei dem SV-Meldeportal handelt es sich um eine Webanwendung mit Responsive Design. Dies bedeutet, dass sich die Webseiten-Layouts an das Endgerät des Nutzers anpassen können. Die Anwender können sich daher mit ihrem PC, Laptop, Tablet und/oder Smartphone mit dem SV-Meldeportal verbinden (https://info.sv-meldeportal.de/).

Installation und Anpassungen

Das SV-Meldeportal wird nicht auf dem PC des Anwenders installiert, sondern von der ITSG GmbH als Webanwendung betrieben. Dies ermöglicht einen ortsunabhängigen Zugriff und eine laufende sowie schnelle Aktualisierung.

Online-Datenspeicher

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben können Arbeitgeber und Selbstständige ihre Unternehmens-, Personal- und Meldedaten für maximal fünf Jahre im SV-Meldeportal speichern. Wird diese Funktionalität genutzt, werden die Daten in den Stammdaten abgelegt und können für das Ausfüllen der Meldeformulare verwendet werden. Die Daten aus Meldungen werden automatisch mit Bezug auf den Monat des Meldedatums in die Stammdaten übernommen und mit einer Historie geführt. Außerdem können die gespeicherten Daten für Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV genutzt werden.

Registrierung

Anwender müssen sich vor der erstmaligen Nutzung des SV-Meldeportals mit ihrem ELSTER-Organisationszertifikat und den Unternehmensdaten authentifizieren. Anschließend erhält die bei der Registrierung angegebene Betriebsstätte ein Vertretungsberechtigungsschreiben mit einem Freischaltcode per Post. Der erste Benutzer erhält die Rechte als Firmenadministrator. Er kann anschließend weitere User zur Nutzung verschiedener Funktionen im SV-Meldeportal zulassen. Möchte ein Unternehmen das SV-Meldeportal z. B. durch einen Steuerberater nutzen lassen, gibt es die folgenden beiden Möglichkeiten in der integrierten Mandatsverwaltung:

  1. Das Unternehmen kann dem Steuerberater ein Mandat anbieten.
  2. Der Steuerberater kann ein Mandat für das Unternehmen beantragen.

Datensicherheit

Das SV-Meldeportal wird in zwei Rechenzentren in Deutschland gehostet. Die Daten der Arbeitgeber werden verschlüsselt gespeichert. Ausschließlich legitimierte Benutzer können auf sie zugreifen.

Nutzungsgebühr

Für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer werden 36 Euro (Single-Mandanten-Variante) und für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99 Euro (Multi-Mandanten-Variante) jeweils zzgl. MwSt. für einen Zeitraum von drei Jahren im Voraus berechnet. Bei einer Registrierung bis zum 31.03.2024 ist die Nutzung des SV-Meldeportals kostenfrei.

Pamela van den Hövel

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