Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Artikel kostenlos lesen

Editorial 2/2024

Lesezeit 1 Min.

Frühlingsgefühle!

Liebe Leserinnen und Leser,

die ersten wärmenden Sonnenstrahlen haben vielleicht auch Sie schon nach draußen gelockt, sei es bei der ersten Gartenarbeit oder bei einem Spaziergang. Einfach mal die Seele baumeln lassen und die Gedanken ziehen lassen. Der Frühling ist schon eine ganz besondere Zeit. Das Europäische Parlament hat am 18.03.2024 das Gesetz über künstliche Intelligenz verabschiedet. Die Regulierung soll im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) für Sicherheit und die Achtung der Grundrechte sorgen, aber auch Innovationen fördern. Nach Angaben des Parlaments handelt es sich um das weltweit erste KI-Gesetz. Demnach sollen Systeme mit KI künftig in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Die Anforderungen steigen, je höher die potenzielle Gefahr ist, die von der Anwendung von KI ausgeht.

Chefredakteur Markus Stier
Chefredakteur Markus Stier

Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen – soll grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen. Die rasante Entwicklung im Bereich KI ist nicht mehr aufzuhalten. Auch in unserem Bereich wird sich das Thema rasch weiterentwickeln. In der aktuellen Ausgabe widmen wir uns deshalb in einigen Beiträgen dem Einsatz von KI in der Payroll.

Kann KI eine Lösung sein um schnell und effizient die Entgeltabrechnungen? Diese und andere Fragen stellen sich bereits für viele Arbeitgeber. Der Einsatz von KI wird auch die Arbeitswelt in der Payroll verändern. Unsere Experten blicken aus unterschiedlichen Richtungen auf dieses Thema. Die Payroll ist erneut gefordert und wird auch in Zeiten von KI neue Wege gehen. Nicht zum ersten Mal. Auch bei der LOHN+GEHALT gibt es Neuigkeiten. Der Blick auf unsere Homepage zeigt, wir haben uns erneuert. Unsere Homepage startet nach dem Relaunch mit mehr Inhalten. Wir bieten unseren Abonnenten noch mehr als bisher, und mit dem neuen Abonnement LOHN+GEHALT Plus genießen Sie jede Menge Vorteile. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen die Inhalte unserer Abonnements vor. Ich wünsche Ihnen viel Freude mit der aktuellen Ausgabe, und vielleicht begleitet Sie diese bereits auf dem Balkon oder der Terrasse. Digital finden Sie die LOHN+GEHALT auch in unserem Online-Archiv. Genießen Sie den Frühling.

unterschrift Markus Stier

 

Diesen Beitrag teilen: