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Mindestlohn: Keine einseitige Umstellung von Urlaubsgeld auf monatliche Zahlungen

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.01.2024 – 3 Sa 4/23

 

Ein Arbeitgeber kann nicht einseitig das Urlaubsgeld von einer bisher jährlichen Einmalzahlung auf monatliche Zah- lungen umstellen, damit der Mindestlohn erreicht wird. Die Regel, wonach ein Schuldner „im Zweifel“ früher zahlen darf, hilft dem Arbeitgeber laut LAG Baden-Württemberg nicht weiter.

Praktikanten unterfallen dem persönlichen Anwendungsbereich des AGG

BAG, Urteil vom 23.11.2023 – 8 AZR 212/22

Dem persönlichen Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 unterfallen auch Praktikanten, die i. S. v. § 26 Berufsbildungs- gesetz (BBiG) eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu er- werben.

 

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