ARBEITSZEIT
Zwischen Wunsch und Wirklichkeit
2017 wünschten sich abhängig Beschäftigte in Deutschland im Durchschnitt eine 35-Stunden-Woche, wenn sie den Umfang ihrer Arbeitszeit mit den entsprechenden finanziellen Konsequenzen selbst wählen könnten. Im Durchschnitt lag dabei die gewünschte wöchentliche Arbeitszeit vier Stunden unter der tatsächlich geleisteten. Etwa die Hälfte der Befragten (49 Prozent) möchte die Arbeitszeit verkürzen; rund jeder Zehnte (12 Prozent) hat einen Verlängerungswunsch. Ähnliche Wünsche äußerten abhängig Beschäftigte bereits in der Arbeitszeitbefragung 2015. Diese und weitere Ergebnisse enthält der Bericht „BAuA-Arbeitszeitbefragung: Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten in Deutschland“, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat. Dabei zeichnet der Bericht anhand aktueller Daten ein differenziertes Bild über Wunsch und Wirklichkeit bezüglich der Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten in Deutschland.
Häufig weichen die tatsächliche Arbeitszeit und die Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten voneinander ab. Dabei kann eine Arbeitszeit, die auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt ist, die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben erleichtern, Überlastungen vorbeugen sowie die Einkommenssituation verbessern. Für den Bericht wurden Daten von abhängig Beschäftigten der ersten beiden Erhebungswellen 2015 und 2017 analysiert. Neben Faktoren wie Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, zeitlichem Handlungsspielraum oder der Trennung von Arbeit und Privatleben geht der Bericht auch auf die Umsetzung von Arbeitszeitwünschen und Zusammenhängen zwischen Arbeitszeitdiskrepanzen und der Gesundheit und Zufriedenheit von Beschäftigten ein.
Den Bericht gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
ARBEITSSCHUTZ
Sicherheit im Umgang mit 3-D-Druckern
Immer häufiger kommen im privaten wie im gewerblichen Bereich 3-D-Drucker zum Einsatz. Für deren Verwender erschließen sich immer weitere Anwendungsfelder und Geschäftsmodelle. Dies stellt sowohl die Nutzer als auch staatliche Stellen wie zum Beispiel die Marktüberwachungsbehörden regelmäßig vor neue Herausforderungen. Mit dem Bericht „3-D-Druck: Praxisgrundlagen zu Produktsicherheit und Rechtsrahmen“ legt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nun eine Übersicht über aktuelle additive Fertigungsverfahren vor und fasst die notwendigen rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung von 3-D-Druckern zusammen.
Als 3-D-Druck wird der Prozess bezeichnet, aus einem dreidimensionalen digitalen Modell ein physisches Objekt herzustellen. Der Einsatz dieser additiven Fertigungsverfahren kann sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich zu neuen Szenarien führen, die in rechtlicher und produktsicherheitsrelevanter Hinsicht einer neuen Betrachtung bedürfen. Anhand verschiedener praxisbezogener Szenarien und Fragestellungen verdeutlicht der BAuA-Forschungsbericht, welche rechtlichen Anforderungen die Nutzer und potenziellen Hersteller zu beachten haben. Ebenso zeigt er neuartige Geschäftsmodelle auf, die zu Handlungsfeldern für die Marktüberwachung werden können.
Den Bericht gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
Auf der Grundlage des Berichtes hat die BAuA zwei praxisnahe Broschüren in der Reihe baua: Fokus veröffentlicht. „3-D-Druck und Produktsicherheit: Informationen für Hersteller und andere geschäftsmäßige Nutzer“ fasst die Ergebnisse für Nutzer kompakt zusammen. Eine Übersicht über die Verfahren gibt der baua: Fokus „3-D-Druck und Produktsicherheit: Informationen für die Marktüberwachung“. Beide Broschüren gibt es ebenfalls als kostenlosen Download.
BERUFSAUSBILDUNG
Betriebliches Ausbildungsangebot legt kräftig zu
Die Bilanz der Ausbildungsmarktentwicklung 2018 hat – gemessen am Zeitraum der letzten zehn Jahre – viele Spitzenwerte hervorgebracht. So stieg das betriebliche Ausbildungsplatzangebot gegenüber dem Vorjahr um 17.800 beziehungsweise 3,2 Prozent an und war mit 574.200 so hoch wie noch nie seit 2009. Auf eine neue Höchstmarke stieg jedoch auch die Zahl der Ausbildungsplätze, die unbesetzt blieben. Mit 57.700 fiel diese mehr als dreimal so hoch aus wie 2009 und lag um 8.700 beziehungsweise 17,7 Prozent höher als 2017. Rein rechnerisch waren die Chancen der jungen Menschen auf einen Ausbildungsplatz so gut wie seit vielen Jahren nicht mehr: Auf 100 Ausbildungsplatznachfragende kamen 2018 rund 97 Angebote.
Die Bemühungen der Wirtschaft, angesichts der zunehmenden Besetzungsprobleme das Interesse junger Menschen an einer dualen Berufsausbildung zu steigern, hatten bei jungen Männern Erfolg: 384.900 fragten einen Ausbildungsplatz nach – ebenfalls ein neuer Spitzenwert seit 2009. Völlig gegensätzlich verlief allerdings die Entwicklung bei den jungen Frauen: Lediglich 225.100 wurden gezählt, die eine duale Berufsausbildung nachfragten – ein historischer Tiefstand. Dieser Negativrekord dämpfte auch den Zuwachs bei der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die mit 531.400 um 8.100 (1,6 Prozent) höher ausfiel als im Vorjahr.
Dies sind zentrale Ergebnisse der Analysen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Jahr 2018. Sie basieren auf der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September sowie auf der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Weitere Informationen, Statistiken, Tabellen, Grafiken und interaktive Regionalkarten finden Sie im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/naa309-2018.