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Anpassungen : Ausbildungsordnung für Feinoptiker/-innen modernisiert

Hochpräzises Arbeiten im Bereich von bis zu millionstel Millimetern – diese Genauigkeit ist erforderlich, um den hohen Anforderungen an die Qualität feinoptischer Bauteile wie Prismen und Linsen gerecht zu werden.

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Hochpräzises Arbeiten im Bereich von bis zu millionstel Millimetern – diese Genauigkeit ist erforderlich, um den hohen Anforderungen an die Qualität feinoptischer Bauteile wie Prismen und Linsen gerecht zu werden. Neben manuellen Tätigkeiten kommt dabei auch dem Einsatz von Maschinen eine große Bedeutung zu. Technologien und Verfahren haben sich beständig weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten und Prüfungsanforderungen geführt. So sind zukünftig etwa Arbeitsprozesse und -ergebnisse auf der Grundlage von prozess- und produktbezogenen Daten zu analysieren, auszuwerten und zu optimieren. Zudem wird die Gestreckte Abschluss- und Gesellenprüfung eingeführt.

Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) daher im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung zum Feinoptiker/zur Feinoptikerin modernisiert. Sie tritt zum 01.08.2024 in Kraft.

Bundesweit wurden zuletzt insgesamt gut 350 Fachkräfte ausgebildet. Für die Auszubildenden bestehen sehr gute Übernahmechancen. Im Anschluss an die Ausbildung können sie eine Aufstiegsfortbildung zum Feinoptikermeister/zur Feinoptikermeisterin oder zum Industriemeister/ zur Industriemeisterin der Fachrichtung Optik absolvieren.

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