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Herausforderungen und Neuerungen im Überblick : Baubranche 2024

In diesem Jahr hat es die Baubranche nicht leicht. Überall hört man Hiobsbotschaften. Die Aufträge gehen zurück, Tarifkonflikte, Stellenabbau, der Immobilienmarkt ist festgefahren und, nicht zu vergessen, die immer noch hohen Baupreise.

Janette RosenbergFokus
Lesezeit 3 Min.

Diese Schwierigkeiten beeinträchtigen auch die Sanierungsaktivitäten und den Klimaschutz. Die Sanierungsquote droht weiter zu sinken, während Deutschland sich das ehrgeizige Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu werden. Doch das aktuelle Sanierungstempo ist eindeutig zu langsam.

Um den gesamten Bestand zu sanieren, braucht es nicht nur erhebliche finanzielle Mittel, sondern auch mehrere Jahrzehnte. Speziell die Sanierungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Hausbesitzer vor Herausforderungen stellen, einmal wegen der Kosten und auch durch die hohen Zinsen und teuren Baumaterialien. Höhere und bessere Förderungen wären definitiv angebracht, nur leider sind diese zu wenig. Zwar scheint der Bundesregierung das Problem auch aufgefallen zu sein und das Finanzministerium möchte bei der Förderung nachbessern, aber es sind keine Erhöhungen geplant. Lediglich technische Mindestanforderungen sollen aktualisiert werden für energetische Maßnahmen. Aber ob das reicht?

Tarifkonflikte Bauhauptgewerbe

Im Bauhauptgewerbe, wo es mehr als 900.000 Beschäftigte gibt, bleibt es weiterhin spannend. Der Schlichterspruch wurde durch die Tarifgemeinschaft der Bau-Arbeitgeber abgelehnt, da keine Mehrheit in ihren Gremien zu Stande kam. Zwar erhöhte Anfang Mai die IG BAU noch kurz vor Ende der Friedenspflicht den Druck auf die Arbeitgeberseite, doch es half nichts. Massive Streiks in ganz Deutschland sind angekündigt, ob Baugewerbe, Bauindustrie, große Unternehmen und kleine Handwerksbetriebe.

Da die Gewerkschaft sich nicht mehr an die Forderungen (Lohnerhöhung im Mai um 250 Euro, eine zweite Erhöhung sollte dann elf Monate später folgen, im Westen um 4,15 Prozent und im Osten um 4,95 Prozent) gebunden fühlt, bliebt es bei den ursprünglichen geforderten 500 Euro mehr im Monat für alle Lohngruppen.

Die Verhandlungsführer sind so wie es scheint weiter verhandlungs- und gesprächsbereit, trotzdem bleibt abzuwarten was passiert. Auch Robert Feiger, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft teilte mit, dass die Ablehnung des Schlichterspruchs den Bauunternehmen noch auf die Füße fallen wird, denn jetzt kann es nur teurer werden.

Was ist alles neu seit dem 01.01.2024?

Neuer Gefahrtarif der BG BAU Der 4. Gefahrtarif der BG BAU ist seit dem 01.01.2024 aktiv. Eine bedeutende Neuerung ist die Neuberechnung der Gefahrklassen sowie die Zuordnung von Unternehmen, die im Fertighausbau einschließlich Fertigteilherstellung tätig sind, zu anderen Gewerbezweigen. Diese Anpassungen resultieren aus aktuellen Rechtsprechungen und den Erkenntnissen des vorherigen 3. Gefahrtarifs. Während die Beiträge für das Jahr 2023 noch auf Basis des 3. Gefahrtarifs berechnet werden, greifen für das Jahr 2024 bereits die neuen Regelungen des 4. Gefahrtarifs. Die Beitragserhebung für 2024 erfolgt im April 2025 unter Berücksichtigung der Gefahrklassen dieses Tarifs.

Eine Baustelle mit einem hohen, aufrecht stehenden Kran. Im Hintergrund sind mehrstöckige Gebäude in modernem Design zu sehen. Der Boden ist mit Baumaterialien bedeckt und das Gebiet ist von Sicherheitsbarrieren umgeben. Der Himmel ist klar und blau.
Foto: Smileus/stock.adobe.com

Digitale Unfallmeldung

Ab Anfang des Jahres müssen Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft elektronisch an die Unfallkassen und die Berufsgenossenschaften übermittelt werden. Eine Übergangsphase bis Ende 2027 ermöglicht es, Berufsunfälle und Berufskrankheiten weiterhin auf dem Postweg oder per Fax zu melden. Ab dem Jahr 2028 wird dann die digitale Meldung in der Bauwirtschaft zur Pflicht.

 

Neue Regeln für den Gerüstbau

Viele Gewerke durften bisher Arbeitsund Schutzgerüste im Auftrag für Dritte errichten. Diese Regelung wird aufgrund des Auslaufens des Übergangsgesetzes zur Handwerksordnung zum 01.07.2024 neu gestaltet. Ab dann dürfen Handwerksunternehmen, die nicht selbst als Gerüstbauer tätig sind, nur noch im Rahmen ihrer eigenen Leistungen oder Tätigkeiten Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen.

LKW-Maut und Lieferkettengesetz

Ab dem 01.07.2024 wird die Mautpflicht für kleinere Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen auf Autobahnen und Bundesstraßen eingeführt. Handwerker und handwerksähnliche Branchen sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) – kurz auch Lieferkettengesetz genannt – hat sich seit dem 01.01.2024 verschärft. Das betrifft Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Sie müssen seit dem 01.01.2024 nachweisen, dass sie die gesetzlichen Sorgfaltspflichten zur Einhaltung der Menschenrechte beachten. Kleinere Unternehmen sind zwar nicht direkt betroffen, könnten jedoch indirekte Auswirkungen spüren, da die Sorgfaltspflichten sowohl für das eigene Unternehmen als auch für unmittelbare Zulieferer in der Bauwirtschaft gelten.

Wegezeitentschädigung und Verpflegungszuschuss

Die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe haben seit Anfang 2023 Anspruch auf Wegezeitentschädigung und Verpflegungszuschuss gemäß dem bundesweit geltenden Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Entfernung zwischen Wohnung und Baustelle.

Seit dem 01.01.2024 gibt es jedoch neue Regelungen bezüglich der Zuschüsse:

Baustelle mit mehreren hohen Kränen und teilweise fertiggestellten Gebäuden unter klarem Himmel bei Sonnenuntergang. Auf der Baustelle gibt es verschiedene Baumaterialien und Fahrzeuge, und im Hintergrund sind niedrige Hügel zu sehen. Das Sonnenlicht wirft einen warmen Schein auf die Szene.
Foto: Smileus/stock.adobe.com

Tägliche Heimfahrten und Abwesenheiten von mehr als acht Stunden von der Wohnung und einer Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle:
bis 50 km:                       7 Euro
51 bis 75 km:                   8 Euro
über 75 km:                     9 Euro

Ohne tägliche Heimfahrt – begrenzt auf zwei Entschädigungen pro Woche (Hin- und Rückfahrt) –
über 76 bis 200 km:        9 Euro
201 bis 300 km:             18 Euro
301 bis 400 km:             27 Euro
401 bis 500 km:             39 Euro
über 500 km: alle vier Wochen einen Tag Freistellung

 

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