Digitalisierung : Digitalisierung in der Entgeltabrechnung
Die Digitalisierung dringt unaufhörlich in alle Bereiche eines Unternehmens ein. Davon ist insbesondere das Personalmanagement betroffen, wenn es um administrative Tätigkeiten geht, die permanent unter Kostendruck erledigt werden müssen. Welches sind nun die Herausforderungen für die Entgeltabrechnung? Dieser Bereich steht aufgrund der schon sehr weit entwickelten Digitalisierung besonders im Fokus.
Nutzen der digitalen Entgeltabrechnung
Unternehmen, die ihre Gehaltsabrechnungen noch in Papierform verschicken, haben heute trotzdem bereits einen größtenteils digitalen Gesamtprozess, der erst ab dem Druckvorgang zum Papierprozess wird. Daher ist es jetzt notwendig, diesen letzten Prozessschritt zu digitalisieren. Wer sich als Unternehmen mit der Digitalisierung ernsthaft auseinandersetzt, wird feststellen, dass die digitale Abwicklung von Lohn- und Gehaltspapieren ein guter Einstieg ist. Zum einen, weil es sich hierbei um einen regelbasierten Prozess handelt, der sich leicht automatisieren lässt, zum anderen, weil so jeder Mitarbeiter von Anfang an auf dem Weg in die Digitalisierung mitgenommen wird.
Angesichts der gestiegenen Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten sind Unternehmen verpflichtet, ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung zu überprüfen. Sie stellen dort fest, dass sichere Datenprozesse mit tatsächlichen Einsparungen einhergehen können, und erkennen die Chancen der DSGVO. Arbeitgeber, die Entgeltabrechnungen online versenden, realisieren hohe Einsparpotenziale und standardisieren ihre Prozesse. Es entfallen Papier-, Druck- sowie Versandkosten und manuelle Arbeiten werden reduziert. Für Arbeitnehmer besteht der Nutzen darin, jederzeit über ihre Abrechnungen elektronisch zu verfügen und schneller und gezielt auf diese zugreifen zu können.
Anforderungen an die digitale Entgeltabrechnung
Wer digital Dokumente versendet, muss die personenbezogenen Daten schützen. Das galt bereits vor Einführung der DSGVO. Neben der Pflicht, das Arbeitsentgelt in Textform mitzuteilen, regelt § 9 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung, während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden dürfen. Zusätzlich ist eine Zugriffskontrolle notwendig: Die Nutzungsberechtigten eines Datenverarbeitungssystems dürfen ausschließlich auf die Daten zugreifen, für die sie eine Berechtigung haben.
Diese Bestimmungen gelten weiter, und der Datenschutz wird durch Artikel 33 der DSGVO weiter gestärkt. So sind Unternehmen für den Schutz der personenbezogenen Daten im gesamten Lebenszyklus verantwortlich. Zudem müssen sie nach Artikel 30, der die Sicherheit der Verarbeitung betrifft, jederzeit nachweisen können, dass sie die technischen und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen umgesetzt haben, die den mit der Verarbeitung verbundenen Risiken angemessen sind. Eine weitere Anforderung verlangt die Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit der für die Datenverarbeitung genutzten Systeme.
Dies umfasst natürlich auch die elektronische Zustellung, die immer öfter an die private E-Mail-Adresse eines Arbeitnehmers erfolgt. Um eine hohe Akzeptanz bei den Arbeitnehmern zu erzielen, muss die Verschlüsselungstechnik einfach zu handhaben sein. Vor Einführung eines elektronischen Versands von Lohn- und Gehaltsdokumenten müssen sich Arbeitgeber eine schriftliche Einverständniserklärung der Arbeitnehmer einholen. Die Zustellung kann sowohl an die private als auch an die betriebliche E-Mail-Adresse des Arbeitnehmers erfolgen.
Globale Trends in HR Business Services
bisher | künftig |
|---|---|
Shared Service Center | Software-Roboter (= RPA-Bots) |
Wenn Unternehmen bislang die administrativen Arbeiten durch die Verlagerung der Aufgaben in Shared Service Center (SSC) bewältigt haben, so führte das unweigerlich zum Wegfall von Stellen und die Zahl der Mitarbeiter konnte deutlich reduziert werden. Nun bringt uns die Digitalisierung den Einstieg in die Nutzung von Software-Robotern (RPA-Bots) für die Erledigung von Massenarbeiten in der Administration, im Payroll und in Finance. Hier besteht nun die Chance, bei gleichbleibender Mitarbeiterzahl die Produktivität durch die Nutzung von RPA-Bots um ein Vielfaches zu steigern. Die Software-Roboter erledigen massenweise Tätigkeiten, die klar beschrieben sind und eine hohe Wiederholrate aufweisen. Wenn ein unbekannter Vorgang aufpoppt, wird der Mitarbeiter eingebunden. Dieser entscheidet dann in komplexen Situationen auch im Team über das weitere Verfahren.
Digitale Personalakte
Im Zentrum dessen steht die Einführung und weitere Entwicklung digitaler Personalakten. Arbeitsverträge und Zeugnisse, Abmahnungen und Kündigungen, Personal- und Fragebogen stehen dabei genauso im Fokus wie das Anfordern fehlender Unterlagen, die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten bei Auslandseinsätzen oder das Abrechnen von Dienstreisen.
Dienstreisen abrechnen
Die Abrechnung von Dienstreisen treibt viele Verantwortliche zur Verzweiflung. Die Vielfalt an gesetzlichen Regelungen sowie die betrieblichen Ausprägungen in Form von Kostenstellen, Belegarten, Pauschalen, Kilometergeld oder Dauer der Dienstreise (Auswärtstätigkeit) führen dazu, dass trotz digitaler Prozesse noch eine Unmenge an Belegen in Papierform bewegt wird. Der entstehende Zeitaufwand auf Seiten der dienstreisenden Fach- und Führungskräfte bei der Erfassung aller für die Reisekostenabrechnung relevanten Zeiten – für An- und Abreise, Besprechungen, Führungen oder Schulungen – wird noch von den Beauftragten im Personalmanagement getoppt, die häufig unter sehr hohem Druck agieren, um die Zahlbarmachung der Erstattungen zu handeln. Nicht zu vergessen sind die Kreditorenbuchhalter – oft nicht im Blick des Personalmanagements –, die mit der umsatz- und ertragssteuerlichen Brille auf die Prozesse schauen. Dienstleister nehmen den Kunden die Arbeit der Reisekostenabrechnung gern ab – von A wie Antragstellung bis Z wie Zahlungsverkehr. Dabei konzentrieren sie sich darauf, die Belege in der vom Kunden bevorzugten Form (Papier oder elektronisches Dokument) anzunehmen. Sodann werden die anfallenden Reisekosten auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und vor dem Hintergrund der betrieblichen Vorgaben berechnet. Dies geschieht nicht ohne eine intensive Betreuung und Beratung. Gleichwohl lässt sich die Verantwortung für gesetzliche Nachweispflichten nicht einfach outsourcen.

