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Digitale Personalakte : Papier ist nicht mehr hier!

Nicht erst in der Krise ist die digitale Personalakte zum unverzichtbaren Teil eines modernen Personalmanagements geworden. Zum einen spart sie Zeit, Platz und Kosten ein – zum anderen ermöglicht sie von überall aus einen sicheren Zugriff. Was dabei wichtig ist, verrät Raphaele Rose, Corporate Lead Sales & Marketing bei der VEDA GmbH.

Lesezeit 8 Min.

Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, welche Personal­abteilungen digital gut auf­gestellt sind und welche nicht. Unter anderem musste unter großem Druck die Frage beantwortet werden, wie sich die geforderte Compliance auch im Homeoffice erfüllen lässt. Dabei hat insbesondere die digitale Perso­nalakte gezeigt, dass sie für HR ein unverzichtbarer Baustein ist. Denn ohne sie hätten Personaler und Perso­nalerinnen schlicht und einfach nicht die Möglichkeit gehabt, vernünftig von zu Hause zu arbeiten. Die Papierak­ten mitzunehmen oder einzuscannen und via E-Mail zu versenden, wäre nicht nur umständlich, sondern aus datenschutzrechtlichen Gründen auch äußerst bedenklich gewesen.

Endlich Zeit für Entlastung?

In der digitalen Personalakte sind hin­gegen alle benötigten Daten elektro­nisch gespeichert, sodass der Zugriff für Führungskräfte, HR-Verantwortli­che und Mitarbeitende von überall aus und jederzeit möglich ist. Verschlüs­selte Verbindungen, festgelegte Rol­len und Zugriffsrechte sorgen dabei für Sicherheit. Damit stellt die digitale Personalakte eine große Erleichterung dar, die durch Corona sozusagen zum Selbstläufer geworden ist. Und da das Homeoffice ein bedeutender Bestand­teil der zukünftigen Arbeitswelt blei­ben wird, wird sie für das zukünftige Personalmanagement unverzichtbar sein.

Aber nicht erst seit der Krise ent­lastet die digitale Personalakte HR-Abteilungen. Denn schon lange ist es kein Geheimnis mehr, dass die hier beschäftigten Menschen zu viel Zeit mit reinen Verwaltungsaufgaben ver­bringen. Ganz klar, dass es digitale Prozesse braucht, die diese Arbeiten vereinfachen. Ganz besonders, da die Personalakte die Basis fast aller Vor­gänge in der HR-Abteilung ist.

Dabei ist der Unterschied nicht allzu groß: Es werden „nur“ sämtliche Per­sonaldokumente in ein digitales Dokumentenmanagementsystem über­tragen, zentral verwaltet und archi­viert. So haben alle Verantwortlichen und Berechtigten einen direkten, zeit- und ortsunabhängigen Zugriff auf die Personalakte, während auch die Mitar­beitenden sie online einsehen können.

Digitales Dokumentenmanagement im Griff

So kann die digitale Personalakte Bestandteil eines unternehmenswei­ten Dokumentenmanagements sein, das durch die elektronische Archivie­rung die Papierform ersetzt und Doku­mente auf einer zentralen Plattform zur Verfügung stellt. Dazu gehören Arbeitszeugnisse, Bewerbungs­unterlagen, Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungs- und Steuerun­terlagen, Zeugnisse und Nachweise über Fortbildungen sowie allgemeine Personendaten wie Adresse und Bank­verbindung. Kurz: Es lassen sich alle relevanten Informationen der Mitar­beitenden eines Unternehmens sicher und langfristig archivieren.

Digitale Personalakte
Digitale Personalakte

Dabei sind Inhalt und Struktur der Personalakte gesetzlich nicht fest­gelegt. Der Aufbau muss nur den internen Arbeitsprozessen und Bedürfnissen der Personalabteilung in der Praxis entsprechen. Allerdings existieren Vorschriften, was nicht in der Personalakte gespeichert werden darf: Krankheitsgründe, Atteste oder die Unterlagen eines Betriebsarztes haben hier aufgrund des Persönlich­keitsrechts und der ärztlichen Schwei­gepflicht nichts verloren.

Revisionssicher muss sie sein

Eine zwingende Voraussetzung für die digitale Personalakte ist, dass das Dokumentenmanagement revisions­sicher sein muss. Bedeutet: Einmal erstellte Dokumente dürfen sich nicht mehr ändern und damit manipulieren lassen. Und wer Änderungen vorneh­men darf, muss durch klar bestimmte Rollen, Kompetenzen und Zugriffs­rechte festgelegt sein.

Konkret muss die Revisionssicherheit so implementiert werden, dass die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Ordnungsmäßigkeit, Vollständig­keit, Sicherheit, Verfügbarkeit, Nach­vollziehbarkeit, Unveränderlichkeit und Zugriffsschutz erfüllt sind.

Die dazu allgemeingültigen Regeln zur Archivierung elektronischer Doku­mente hat das Bundesfinanzministe­rium in der Verwaltungsanweisung GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßi­gen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unter­lagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) formuliert. Und sind die Dokumente nach den Anfor­derungen der GoBD elektronisch archi­viert, werden sie auch im Rahmen der handelsrechtlichen und steuerrechtli­chen Prüfung anerkannt.

Mehr schalten statt verwalten

Neben den gesetzlichen Anforderungen an das digitale Dokumentenmanage­ment sollten auch individuelle HR-Bedürfnisse erfüllt sein. Und wenn viele sich wünschen, wieder verstärkt mit den Menschen im eigenen Unterneh­men arbeiten zu können, sollte die digi­tale Personalakte mit ihren Funktionen direkt auf den Arbeitsalltag einzahlen:

Das reicht von vereinfachten Frei­gabeprozessen für Anträge, der komfortablen Verwaltung individu­eller Fähigkeiten bis hin zu persön­lichen Auswertungen und Reports, mit denen sich administrative Pro­zesse rund ums Personal beschleu­nigen lassen. Damit liegt der Vorteil einer digitalen Personalakte vor allem darin, dass dank ihr mehr Freiraum für andere Aufgaben auf der Haben­seite steht.

Auf der anderen Seite steht der Aspekt der gesteigerten Autonomie, der Arbeitgeber gerade für die nach Selbstbestimmtheit strebenden jun­gen Generationen Y und Z attraktiver macht. So sind Self-Service-Funktio­nen ein Mittel, mit dem Mitarbeitende sich zeitsparend selbst verwalten kön­nen. Etwa indem sie einen Zugang über den Webbrowser nutzen und persönliche Daten ändern. Der Perso­nalverantwortliche hingegen löst die Anfrage ganz einfach per Knopfdruck von überall und jederzeit aus.

Und falls weitere Unterlagen benötigt werden, lädt der Mitarbeitende diese gleich selbst hoch, während der Ver­antwortliche sie zu einem späteren Zeitpunkt prüft. Solch eine asynchrone Kommunikation sorgt für eine Zeiter­sparnis auf beiden Seiten – Aufgaben lassen sich unabhängig voneinander zu individuell passenden Zeitpunkten erledigen.

Digitale Personalakte 2
Digitale Personalakte 2

Vorteile digitaler Personalakten auf einen Blick:

Platzsparend: Wer keine Papierakten mehr lagern muss, kann den frei gewordenen Platz für andere Dinge nutzen.

Entlastend: Schnelle Abläufe, die automatisierte Archivierung und eine effektive Suche nach Informa­tionen verringern den administra­tiven Arbeitsaufwand.

Zeitgewinnend: Verringert sich der Verwaltungsaufwand, sparen Personalverantwortliche Zeit, die sie für strategische oder wert­schöpfendere Aufgaben einsetzen können.

Kostensparend: Druck- und Pa­pierkosten, Kosten für Lagerraum und Sachmittel oder Verwaltungs­kosten – all das entfällt mit der digitalen Personalakte, bei deren Einführung lediglich einmalige In­vestitionskosten fällig sind.

Sicher: Bei der digitalen Verwal­tung von Personaldaten müssen gesetzliche Rahmenbedingun­gen eingehalten werden, was die Rechtssicherheit automatisch erhöht.

Auf die Cloud wird vertraut

Wer sich für die digitale Personal­akte entscheidet, muss sich auch ent­scheiden, in welches Betriebsmodell er investieren möchte: Soll die digitale Personalakte in der Cloud über den Webbrowser verfügbar sein? Oder soll die Software On-Premises über eine klassische Client-Server-Architektur bereitgestellt werden?

Dabei zeigt unsere Erfahrung: Immer mehr Unternehmen orientieren sich via Cloud-Outsourcing in die Wolke.

Aus guten Gründen: Man muss die eigenen Rechenkapazitäten nicht selbst vorhalten und kann die Appli­kation via Software as a Service (SaaS) von überall ausnutzen. In puncto Sicherheit, Verfügbarkeit und Aktu­alität der Lösung trägt der Anbieter die Verantwortung. Möchte man die Lösung dann erweitern, bietet das Cloud-Modell eine bessere Skalierbar­keit und Flexibilität.

Und junge Personaler und Persona­lerinnen, die heute frisch in die HR-Abteilungen kommen und mit der digitalen Personalakte arbeiten, wol­len ohnehin Cloud-basierte Web­services nutzen, weil sie einfach zu bedienen und auf Smartphones abge­stimmt sind. Sie kennen es einfach nicht anders. Sicherheitsbedenken gibt es dabei – vor allem bei älteren Generationen – nach wie vor, doch lassen sich diese mit Lösungen zer­streuen, die voll und ganz der europäi­schen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entsprechen.

Digitale Personalakte 3
Digitale Personalakte 3

Was vorab zu erledigen ist

Wer einen schlechten Prozess digitali­siert, hat anschließend einen schlech­ten digitalen Prozess. Und wer über Jahre hinweg das im Archiv gesam­melte Chaos in die digitale Perso­nalakte übernimmt, wird auch hier im Chaos starten. Deshalb ist es der erste Schritt zur digitalen Personal­akte, Ordnung ins Archiv zu bringen. Also auszumisten, was entbehrlich ist und die gesetzlichen Aufbewahrungs­fristen überdauert hat. Auch sollte man spätestens jetzt überlegen, ob die Struktur oder Inhalte für die digi­tale Personalakte optimiert werden können.

Der zweite Schritt wird mit der Aus­wahl der passenden Software gemacht:

  • Ermöglicht die digitale Personalakte eine revisionssichere Anwendung?
  • Bewahrt sie alle Daten nachvollzieh­bar, unveränderbar, unzerstörbar und wiederherstellbar auf?
  • Ist sie einfach zu bedienen?
  • Lässt sie sich mit einem umfassen­den Dokumentenmanagement und weiteren HR-Prozessen verknüpfen?
  • Und entspricht der Funktionsumfang auch den eigenen Wünschen?

Passenden Software-Partner finden

Die vorhandenen Lösungen sind viel­fältig und decken kleine bis große Budgets ab. Sie reichen von sogenann­ten Insellösungen bis hin zu voll inte­grierten Softwareangeboten, die über eine umfassende HR-Plattform mit Systemen wie der Entgeltabrechnung verknüpft sind. Das bietet den Vorteil, dass es keine Schnittstellenprobleme gibt. Zudem wird eine redundante Datenhaltung vermieden. Nicht zuletzt gestaltet sich der Archivierungspro­zess einer integrierten Lösung deutlich reibungsloser: Die aufbewahrungs­pflichtigen Dokumente können aus der Entgeltabrechnung direkt in das digitale Archiv einfließen und indivi­duell verschlagwortet werden.

Digitale Personalakte 4
Digitale Personalakte 4

Zu einem sorgfältigen Auswahlprozess gehört dann noch ein prüfender Blick auf den Softwareanbieter:

  • Erhält man Beratung und Support?
  • Ist eine enge Anbindung an externe Systeme wie Entgelt, Zeit, Personal­management möglich?
  • Und gibt es aussagekräftige Refe­renzen, die der Hersteller vorweisen kann?

Wenn der passende Anbieter für eine Gesamtlösung dann gefunden, das digitale Aktenarchiv implemen­tiert und aufnahmebereit ist, heißt es ein letztes Mal: Papier einscan­nen. Ob man das dann selbst erledigt oder einem spezialisierten Dienst­leister überlässt, hängt von den eige­nen Kapazitäten ab. In jedem Fall kann man dann beruhigt sein, dass man mit der digitalen Personalakte für das Homeoffice besser und rechtssicher gerüstet ist.

Was es beim Datenschutz zu beachten gibt

Da digitale Personalakten sensible personenbezogene Daten enthalten, müssen die seit 2018 geltenden Richt­linien der Datenschutz-Grundverord­nung (DS-GVO) eingehalten werden:

  • Personalakten müssen sicher und elektronisch verschlüsselt sein.
  • Mitarbeitende müssen der digitalen Erfassung ihrer Daten zustimmen.
  • Die Mindestaufbewahrungsfrist (in der Regel drei Jahre) ist einzuhalten.
  • Nach der Frist müssen Dokumente dauerhaft gelöscht werden.
  • Der Datenzugriff muss durch Rech­tevergabe kontrolliert werden.
  • Nur berechtigte Personen dürfen Einblick erhalten.
  • Daten dürfen nicht an Dritte weiter­gegeben werden.
  • Jeder hat das Recht, seine eigene Personalakte einzusehen.

Über VEDA Horizon inklusive „Digitale Personalakte“

Raphaele Rose-min
Raphaele Rose-min

VEDA Horizon schafft die Basis für ein zentrales HR-Management, das die Personaladministration vereinfacht und Mitarbeitende wie Führungskräfte via Self-Service- Funktionen einbindet. Dazu gehört auch die digitale Personakte, die in der Cloud-Lösung inklusive ist. Hier befinden sich alle relevanten Daten aus den VEDA Systemen wie Entgeltabrechnung oder Be­scheinigungen bzw. lassen sich die gewünschten Dokumente aus externen Systemen importieren. Das vereinfacht das Handling und spart für die Personalabteilungen wertvolle Ressourcen ein.

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