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Die „eAU“ : In aller Munde

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer:innen müssen seit dem 01.01.2022 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr an ihre Krankenkasse schicken. Dies übernehmen inzwischen die Arztpraxen – sie senden den zuständigen Kassen eine digitale Version. Die Ausfertigung der Krankmeldung für den Arbeitgeber erfolgt hingegen bis zum 01.01.2023 weiterhin auf Papier.

Lesezeit 4 Min.

Ab dem 01.01.2023 müssen sich alle Arbeitgeber:innen in Deutschland ebenfalls an diesem neuen Verfahren beteiligen und die Krankmeldungen ihrer gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten auf elektronischem Weg abrufen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und weitere Dinge, die für Sie als Arbeitgeber:in wichtig sind. Über diese Sachverhalte wollen wir Sie nachfolgend informieren.

Gesetzliche Grundlagen

Die maßgeblichen Bestimmungen für die „eAU“ sind dieselben wie für den traditionellen gelben Schein. Sie fin­den sich im Entgeltfortzahlungsge­setz. Dort werden die Anzeige- und Nachweispflichten im Rahmen einer Erkrankung ebenso geregelt wie der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das neue elektronische Verfahren stellt nur einen anderen Übermittlungsweg dar.

Allerdings gibt es eine wichtige Ände­rung mit großer Wirkung: Erkrankte Arbeitnehmer:innen in der gesetzli­chen Krankenversicherung sind ab dem 01.01.2023 nicht mehr verpflich­tet, ihren Arbeitgeber:innen spätestens am vierten Tag ihrer Arbeitsunfä­higkeit eine Krankmeldung vorzule­gen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigun­gen von den gesetzlichen Kranken­kassen in elektronischer Form an die Arbeitgeber:innen übermittelt. Das Entgeltfortzahlungsgesetz wurde ent­sprechend angepasst.

Verlangen Arbeitgeber:innen die Vor­lage einer Arbeitsunfähigkeitsbe­scheinigung bereits ab dem ersten Tag der Krankheit, so müssen betroffene Arbeitnehmer:innen auch weiterhin rechtzeitig beim Arzt vorstellig werden. Die Nachweispflicht tragen hier eben­falls die gesetzlichen Krankenkassen.

Gut zu wissen:

KIDICAP unterstützt Sie bei der Ab­wicklung des neuen eAU-Verfahrens.

In aller Munde
In aller Munde

Geltungsbereich

Das eAU-Verfahren wird im Grund­satz für alle gesetzlich krankenversi­cherten Beschäftigten angewendet. In den folgenden Konstellationen bleibt es hingegen beim bisherigen Papier-Verfahren:

  • Krankschreibung wegen Erkrankung des Kindes
  • Krankschreibung von einem Arzt im Ausland
  • Krankschreibung von einem Privatarzt
  • Krankschreibung in Rehabilitationseinrichtungen
  • Krankschreibung durch Physio- oder Psychotherapeuten
  • Krankschreibung wegen Mutter-Kind-Kur

Außerdem sind alle privat krankenversicherten Beschäftigten vom eAU-Verfahren ausgeschlossen.

Praktischer Ablauf ab dem 01.01.2023

Ab dem 01.01.2023 müssen alle Arbeit­geber:innen in Sachen eAU proaktiv sein, denn die gesetzlich krankenver­sicherten Beschäftigten werden ihnen keine Krankmeldungen mehr vorle­gen. Diese werden die behandelnden Ärzt:innen digital an die Krankenkas­sen senden, eine automatische Wei­terleitung durch die Kassen an die Arbeitgeber:innen wird nicht erfol­gen. Die Arbeitgeber:innen müssen die entsprechenden Abrufe bei den Kassen starten, nachdem sie Kenntnis über den Beginn und die voraussicht­liche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit erlangt haben.

Die Funktionsfähigkeit des Verfahrens hängt also davon ab, wann erkrankte Beschäftigte ihre Arbeitgeber:innen über ihre Erkrankung informieren.

In der Praxis wird der Standardfall im Unternehmen folgendermaßen ablaufen:

  1. Der Arbeitnehmer meldet dem Arbeitgeber seine Erkrankung (Beginn/Dauer).
  2. Der Arbeitgeber ruft bei der Kran­kenkasse des Arbeitnehmers die elektronische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung für diesen ab.
  3. Der Arbeitgeber meldet die Fehlzeit an die Personalabteilung.
  4. Die Personalabteilung pflegt die Fehlzeit in Zeiterfassung, Fehlzei­tenmanagement und Personalein­satzplanung ein.
  5. Die Fehlzeit wird an die Entgeltabrechnung übertragen.

„Wir stehen in der Verantwortung!“

Marius Köppen
Marius Köppen

Marius Köppen ist als Bereichsleiter bei der GIP u. a. für das Thema eAU ver­antwortlich. Wir haben mit ihm über die besonderen Herausforderungen der eAU für Softwarehäuser und Anwender gesprochen.

Herr Köppen, Softwarehäuser und Anwender sprechen von einem wahrscheinlichen Mehraufwand durch die eAU, eine interessante Einschätzung mit Blick auf ein digi­tales Verfahren. Wie sehen Sie das?

Ich teile diese Einschätzung nur bedingt, insbesondere jedoch in Ver­bindung mit der eigentlichen Einfüh­rung des neuen Prozesses. Ob durch die eAU tatsächlich ein Mehraufwand entsteht – daran wird sich einerseits die Software messen lassen müssen, andererseits sehe ich jede:n Beteilig­te:n in der Verantwortung, nicht nur bestehende Prozesse zu digitalisieren, sondern Chancen und Mehrwerte in der Transformation zu finden.

Die GIP ist auf den öffentlichen, sozialen und kirchlichen Dienst fokussiert. Gibt es in diesen Berei­chen besondere Herausforderungen durch die eAU?

Ganz eindeutig, ja. Die Heterogenität der aktuellen Prozesse und die damit verbundene Diversität der Anforde­rungen sind eine Herausforderung. Dies zu ändern und neue Beteiligte in das Verfahren zu integrieren, ist oftmals ein langer Weg und erhöht das angesprochene Risiko des Mehr­aufwands. Auch existieren hier häu­fig Regelungen oder unterschiedliche zuständige Dienststellen, welche in anderen Branchen so nicht vorhan­den sind und eine einfache Transition verkomplizieren.

Wie unterstützt Ihr Programm KIDICAP Ihre Partner und Kunden hinsichtlich der Prozesse, welche die eAU mit sich bringt?

In Zusammenarbeit mit unseren Part­nern und Kunden haben wir viel investiert, um die unterschiedlichs­ten Anforderungen und Persona zu identifizieren. Für uns entstand somit schnell das Big Picture, alle Beteiligten prozessual zu integrieren.

Hiermit ist gemeint, dass über den zertifizierungsrelevanten Teil der ITSG hinaus viele Funktionen und Vereinfachungen entstehen und ent­standen sind.

Gip leichter mitarbeiten-min
Gip leichter mitarbeiten-min

Konkret startet es bei einem Self-Service für die Erkannte/den Erkrankten, hin zur transparen­ten Darstellung der eAU für Arbeitge­ber bis zur revisionssicheren Ablage der eAU in der KIDICAP.Personalakte und abschließend einer Zugriffsmög­lichkeit zur eAU im KIDICAP.Post­fach – erneut als Self-Service für die Mitarbeitenden.

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