Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Artikel kostenlos lesen

EDITORIAL : Neue Gesetzesvorhaben!

Das Bundeskabinett hat am 05.06.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um z.B. den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen. Hervorzuheben ist die Pauschalierung von Mobilitätsbudgets nach § 40 Einkommensteuergesetz (EStG).

Lesezeit 1 Min.
Entgeltabrechnung 2025. Ein Mann in blauem Anzug und gemusterter Krawatte sitzt auf einem dunklen Ledersofa vor einem einfarbig dunklen Hintergrund. Er hat kurze Haare, trägt eine Brille und hat die Hände vor dem Gesicht gefaltet. Die Atmosphäre ist professionell und formell.

Liebe Leserinnen und Leser,

das Bundeskabinett hat am 05.06.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um z. B. den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen. Hervorzuheben ist die Pauschalierung von Mobilitätsbudgets nach § 40 Einkommensteuergesetz (EStG).

Die Regelung soll die lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets vereinfachen. Durch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung wird eine bürokratiearme Besteuerung umgesetzt, und Anwendungshürden sowie Anwendungsvorbehalte werden überwunden. Zudem dient die Regelung dem Ziel, die bereits vorhandenen Anreize zur Förderung einer umweltverträglichen Mobilität zu erweitern. Arbeitgeber erhalten durch die neue Regelung die Möglichkeit, die Lohnsteuer auf ein Mobilitätsbudget für die außerdienstliche Nutzung von Mobilitätsleistungen in Form eines Sachbezugs oder Zuschusses bis zu einem Betrag von 2.400 Euro jährlich pauschal mit 25 Prozent zu erheben, soweit das Mobilitätsbudget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Das Gesetz enthält noch eine Vielzahl von weiteren Änderungen, auch im Bereich des Lohnsteuerabzugsverfahren.

Neben dem Jahressteuergesetz 2024 erwarten wir weitere Änderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Das Gesetz wurde im Mai im Bundestag beraten. Einigkeit beim Ziel, Bürokratie abzubauen, aber Uneinigkeit über das richtige Maß und den richtigen Weg haben sich gezeigt, als der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung erstmals beriet. Eine zentrale Vollmachtsdatenbank soll es ab dem 01.01.2028 ermöglichen, dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr zahlreiche schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Träger der sozialen Sicherung ausstellen müssen. Künftig soll eine Generalvollmacht genügen, die in der Vollmachtsdatenbank elektronisch eingetragen und von allen Trägern der sozialen Sicherung abgerufen werden kann. Das Bürgerliche Gesetzbuch soll reformiert und die Textform in vielen Regelungen die Schriftform ersetzen. Zu guter Letzt soll mit dem Gesetz auch die lang geplante Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V erfolgen. Es bleibt auch hier abzuwarten, welche Ergebnisse die Beratungen bringen.

Die beiden Gesetzesvorhaben zeigen, es tut sich etwas. Wir werden Sie in gewohnter Art und Weise über die Maßnahmen informieren.

Auch diese Ausgabe der LOHN+GEHALT hält spannende Themen für Sie bereit.

Viel Freude beim Lesen.

Ihr Markus Stier

Diesen Beitrag teilen: