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Rechtsänderung : Insolvenzgeldumlage jetzt auch für ausländische Arbeitgeber

KurzmeldungenMagazin
Lesezeit 1 Min.

Bisher war die Pflicht für ausländische Arbeitgeber zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage ausgeschlossen. Nun hat der GKV-Spitzenverband im Mai 2022 eine geänderte Rechtsauffassung publiziert. Das gilt allerdings weiterhin nicht in jedem Fall. Insbesondere dann, wenn aufgrund von Sozialversicherungsabkommen das deutsche Sozialversicherungsrecht nicht anzuwenden ist (zum Beispiel bei einer Entsendung), bleibt es dabei, dass ausländische Arbeitgeber nicht zur Zahlung verpflichtet sind.

Arbeitgeber ohne Sitz im Inland, die Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, die den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegen, sind zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage verpflichtet.

(Besprechungsergebnis vom 05.05.2022 – TOP 4)

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