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Der Leiter Entgeltabrechnung: : Viel Lärm um Nichts? : Fünf Jahre Mindestlohn

Abrechnungspraxis
Lesezeit 5 Min.

Mindestlohnstandards und Equal Pay — zahlreiche Gesetze wurden hierzu in den letzten Jahren auf nationaler oder europäischer Ebene beschlossen. Das bekannteste — das sog. Mindestlohngesetz (MiLoG), im Juli 2014 beschlossen durch die große Koalition, zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,84 Euro pro Stunde in Deutschland. Für die SPD damals ein großer Erfolg hinsichtlich der Stärkung sozialer Gerechtigkeit. Die Wirtschaft und auch die Arbeitgeber waren hier weniger begeistert. Der Druck war hoch auf den Arbeitgebern und auch in der Entgeltabrechnung. Warf die Einführung des MiLoG doch viele Fragen auf, was zukünftig beachtet bzw. auch umgestaltetet werden muss, damit weiterhin rechtssicher gearbeitet werden kann und Bußgelder bei gefürchteten Kontrollen des Zolls vermieden werden. Was hat das stark umstrittene Mindestlohngesetz nun fünf Jahre nach seiner Einführung gebracht? Sind die befürchteten oder gewünschten Auswirkungen auf die Wirtschaft und Arbeitnehmer eingetroffen? Gab es seitdem verstärkte Kontrolle des Zolls (FKS)? Wie haben sich bisher Kontrollen ausgewirkt?

Erwartungen und Auswirkungen des Mindestlohns

Ziel der Einführung des Mindestlohns vor fünf Jahren war, mehr arbeitende Menschen, die jedoch trotzdem mit Hartz IV aufstocken mussten, in Arbeit zu bringen, von der sie auch ohne Aufstockung leben können. In der Wirtschaft wurde ein Arbeitsplatzabbau aufgrund der Einführung des Mindestlohns von einer halben Million befürchtet.

Stand 2019 sind von ca. 1,2 Millionen Menschen, die im Jahr 2014 Hartz-IV-Aufstocker waren, derzeit immer noch ca. 1 Million Aufstocker, die ihren Lebensunterhalt allein durch Arbeit nicht bestreiten können. Real hat sich die Zahl um ca. 160.000 verringert. Auch der prognostizierte Arbeitsplatzabbau ist nicht eingetroffen. Laut Wochenzeitung Die ZEIT sind wahrscheinlich ca. 50.000 bis 140.000 Stellen weggefallen — betroffen sind davon hauptsächlich Minijobs. In Anbetracht von ca. 45 Millionen Erwerbstätigen also eher eine marginale Zahl.

Zwei Personen im Business-Outfit sitzen mit einem Tablet an einem Tisch. Einer zeigt auf den Bildschirm, während der andere zusieht. Auf dem Tisch liegen außerdem Papiere und ein Glas Wasser. Die Szenerie lässt auf eine professionelle Umgebung schließen.

Erhöhung des Mindestlohns ab 01.01.2020

Der derzeitige Mindestlohn von 9,19 Euro pro Zeiteinheit soll zum 01.01.2020 auf 9,35 Euro steigen. Der neue Mindestlohn ist bei der Erstellung von Neuverträgen und bestehenden Arbeitsverträge ab 01.01.2020 zu berücksichtigen.

Die Prüfungen durch Rentenversicherung und Zoll

Laut meiner kleinen Xing-Umfrage haben die von den meisten Arbeitgebern gefürchteten direkten Prüfungen des Zolls kaum stattgefunden. Vorrangig prüft die Deutsche Rentenversicherung mindestlohnrelevante Tatbestände mit. „Unsere Prüfbetriebe haben zum Großteil ihre ‚Hausaufgaben gemacht‘. Sollten Fehler im Bereich Mindestlohn gefunden werden, gilt noch immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nur bei vermutetem Vorsatz im großen Stil geben wir diese Information an den Zoll weiter, der sich dann um die weitere Prüfung kümmert“, sagt ein Prüfer bei der Deutschen Rentenversicherung.

Dies deckt sich auch mit dem Bericht des Zolls „Mindestlöhne — Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, der Ergebnisse von Kontrollen der FKS aus den Jahren 2015 sowie 2018 enthält. Fokus der FKS waren seither Branchen wie Zeitarbeit, die klassischen Schwarzarbeiterbranchen wie Bau- und Transport oder Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Andere Schwerpunkt-Branchen der FKS waren 2018 Messebau, Callcenter sowie Brief- und Paketdienstleistungen. Andere Branchen oder Unternehmen wurden nicht oder kaum geprüft. Laut Studie des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) erhalten noch immer ca. 1,8 Millionen Arbeitnehmer von ca. 4 Millionen Anspruchsberechtigten nicht den gesetzlichen Mindestlohn. Grund: Im Vergleich zu Prüfungshäufigkeit und Sanktionen ist Deutschland im Vergleich z. B. zu Österreich Schlusslicht. Das mag auch daran liegen, dass die geplante personelle Aufstockung bei der FKS noch nicht durchgeführt wurde. Bis 2029 sollen ca. 3.500 Stellen beim Zoll zusätzlich geschaffen werden.

Die Urteile

Zahlreiche Urteile haben seit der Einführung durch Rechtsprechung Einfluss auf die Anwendung des Gesetzes in der Praxis genommen. Hier eine kurze Auswahl:

  • Anrechenbarkeit von Sonn- und Feiertagszuschlägen auf den Mindestlohn;
  • Mindestlohn ist auch für Bereitschaftszeiten zu bezahlen;
  • Mindestlohn gilt nicht für Behinderte in Behindertenwerkstätten;
  • nach Auffassung des Gerichts ist das MiLoG auch auf ausländische Transportunternehmen und ihre lediglich kurzzeitig in Deutschland eingesetzten Fahrer anzuwenden.

Mindestlöhne in Europa — EU-Entsenderichtlinie 2020

In 22 EU-Staaten besteht eine gesetzliche Lohnuntergrenze. Andere EU-Länder, wie z. B. Österreich, Schweden und Dänemark, haben keine gesetzliche Lohnuntergrenze, sondern allgemeinverbindliche Branchentarifverträge, die jeweils je Branche einen individuellen Mindestlohn festlegen.

Die Einführung der EU-Entsenderichtlinie ab 2020 soll die Einhaltung des Mindestlohns von Arbeitnehmern, die in andere EU-Länder entsandt sind, zusätzlich absichern. Für Entsendungen bis zu max. 18 Monaten gilt der Mindestlohn nicht. Danach muss dieser in vollem Umfang mit dem jeweils gültigen Mindestlohn im Beschäftigungsland angewendet werden. Das gilt besonders in Branchen wie Spedition und Pflege, wo sehr viele Arbeitnehmer aus günstigen Ost-EU-Ländern arbeiten.

Mindestlöhne in Europa: (01.01.19)

Vergleich hoher und niedriger Mindestlöhne in Europa. Hoch: Luxemburg (11,97 €), Frankreich (10,03 €), Niederlande (9,91 €), Irland (9,80 €), Belgien (9,66 €). Niedrig: Lettland (2,25 €), Rumänien (1,65 €), Bulgarien (1,42 €).

 

Achtung:

Bestimmte EU-Länder wie z. B. Österreich haben separate Meldepflichten bei entsendeten Mitarbeitern, in denen auch über den Lohn des Mitarbeiters informiert werden muss, um sog. Lohndumping zu vermeiden!

Mindestlohn und Minijob

Seit der Einführung des Mindestlohns ist die max. monatliche Arbeitsstundenzahl für Minijobber (entgeltgeringfügig) begrenzt (derzeit: 450,00 Euro/9,19 = 48,97 Stunden/Monat max.). Eine Erhöhung des Mindestlohns bedeutet daher für Minijobber stets eine Senkung ihrer Arbeitsstunden, da sonst die Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 Euro überschritten wird. Minijobber spüren also eine Erhöhung des Mindestlohns nicht in ihrem Geldbeutel. Deshalb denkt die Bundesregierung im 3. Bürokratieentlastungsgesetz ab 2020 an, die Entgeltgrenze für Minijobber auf 500,00Euro/Monat zu erhöhen und dynamisch an die Erhöhung des Mindestlohn zu koppeln. Arbeitsstunden für Minijobber müssen laut MiLoG monatlich dokumentiert werden.

Mindestlohn und Azubis

Bisher waren Auszubildende vom MiLoG nicht erfasst. Ab 2020 wird jedoch eine Lohnuntergrenze für Auszubildende eingeführt und jährlich angepasst werden. Der Mindestbetrag für Lehrlinge im 1. Ausbildungsjahr wird auf 515,00 Euro pro Monat festgesetzt. Dieser wird in den Folgenjahren erhöht. Lehrlinge im 2. bis 4. Lehrjahr erhalten jeweils prozentual mehr Lohn.

Lohnuntergrenze Vergütungen bei Azubis:

Text mit einer Auflistung der Gehälter von 2020 bis 2023 in Euro: 2020 – 515, 2021 – 550, 2022 – 585, 2023 – 620. Zusätzliche Einzelheiten zu Azubis, die im 2., 3. und 4. Jahr 18 %, 35 % und 40 % mehr Gehalt erhalten.

 

Fazit:

Weder erhoffte noch befürchtete Auswirkungen sind durch die Einführung des Gesetzes bisher eingetroffen. Das mag an folgenden zwei Faktoren liegen: einmal an der Höhe des Mindestlohns, der gemessen an Lebensstandards immer noch sehr gering ist, und an den unterbliebenen verstärkten Kontrollen des Zolls. Trotzdem: Die Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung in der Entgeltabrechnung sind nach wie vor hoch; Dokumentationspflichten und ständige gesetzliche Änderungen erfordern weiter die Aufmerksamkeit in diesem Bereich.

Quellen: – Wem hilft der Mindestlohn?, Die Zeit, Ausgabe 28/2019 – ‚Mindestlöhne – Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit‘, Berichte und Ergebnisse zu Kontrollen der FKS aus den Jahren 2015 sowie 2018 (übermittelt durch das Hauptzollamt).

Eine Person mit kurzen dunklen Haaren lächelt und trägt eine weiße Jacke und ein gemustertes Oberteil. Neben dem Bild sind in weißer Schrift auf orangefarbenem Hintergrund der Name „Sabine Katzmair“ und der Berufstitel „Payroll Management & Consulting“ zu sehen.

 

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