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Das Sozialpartnermodell im Einzelhandel : Vision oder erstes Referenzprojekt?!

Lesezeit 3 Min.

Die Welt der Altersversorgung erlebt eine Evolution. Die Anbieter sind in Zeiten der Verbraucherstärke und der Digitalisierung auf der Suche nach neuen Geschäftsmodellen. Zugleich erfolgt schrittweise die Umsetzung der neuen bAV-Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Folgender Beitrag will Ihnen den aktuellen Sachstand insbesondere zum Tarifpartnermodell aufzeigen — bei dem erste bundesweite Branchen bereits in Verhandlungen stehen.

Reform des Betriebsrentengesetzes

Im Betriebsrentenreformgesetz, dessen Entwurf bereits seit 2016 vorliegt und im Juni 2017 beschlossen wurde, gibt es etliche Veränderungen

Das Sozialpartnermodell:

Eine betriebliche Rente als sogenannter sechster Durchführungsweg, der gänzlich von den Tarifparteien als reine Beitragszusage („Tarifrente“ ohne Garantien für den Arbeitnehmer als sogenannte „Wunsch- oder Zielrente“) ausgestaltet wird und als Referenz bzw. durch Allgemeinverbindlichkeit für eine Vielzahl vor allem Klein- und mittelständischer Unternehmen (zwangsweise) gelten wird. Außerdem darf ein Opting-out-Verfahren vereinbart werden. Sofern der Arbeitgeber Sozialbeiträge spart, muss er 15 Prozent des Umwandlungsbetrages (als Pauschale oder den individuell errechneten Sparbetrag) an den Arbeitnehmer bzw. die Versorgungseinrichtung weiterreichen. Zusätzlich darf ein Sicherungsbeitrag zwecks Haftungsfreistellung erhoben werden.

Übersetzt heißt das:

  • Wer künftig keine (rechtskonforme) betriebliche Altersversorgung im Betrieb hat, kann als Arbeitgeber ggf. durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung in einem Branchentarifvertrag in ein Versorgungswerk („gemeinsame Einrichtung“) gezwungen werden.
  • Diese Einrichtung organisieren die Tarifvertragsparteien.
  • Nachteil: Der Arbeitgeber kann sich keinen optimalen Anbieter/Durchführungsweg mehr aussuchen, dafür erspart er sich teilweise Haftungsprobleme.
  • Das heißt auch ein Prüfstand für bestehende Verträge und Regelungen!
Ein surreales Gemälde zeigt eine schmelzende goldene Uhr, die über einem toten Baum in einer kargen Wüstenlandschaft hängt, über der sich ein bewölkter Himmel befindet. Das Zifferblatt ist verzerrt, was die Flüchtigkeit und Verzerrung der Zeit suggeriert.

Hinweis

Ab 2019 müssen bei allen neuen Entgeltumwandlungen 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss sein, wenn Sozialabgaben gespart werden. Ab 2022 gilt dies auch für Altverträge. Arbeitgeber sollten Versorgungskonzepte 2019 neu aufstellen und auch Zuschüsse neu bewerten, um den gesetzlichen Anforderungen künftig gerecht zu werden.

Aktuelle Bewegung

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, forderte die Sozialpartner mehrfach auf, endlich die Vorgaben des Gesetzgebers mit Leben zu füllen: „Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat an die Sozialpartner appelliert, das neue Instrumente im Sinne der Beschäftigten zu nutzen. Die Beteiligten begrüßten den Vorschlag des Ministers, für interessierte Sozialpartner ein Forum im BMAS einzurichten, in dem bereichsübergreifende Fachfragen zum Sozialpartnermodell erörtert und bisherige Erfahrungen ausgetauscht werden sollen. Wegen der engen fachlichen Zusammenhänge werden auch Vertreter des BMF und der BAFin zu Gesprächen ins BMAS eingeladen.“ (Aus der Pressemeldung des BMAS).

Pilotbranche im Fokus

Der Einzelhandel umfasst etwa 400.000 selbständige Unternehmen mit knapp 3 Millionen Beschäftigten und jährlich über 420 Milliarden Euro Umsatz. Die Branche ist mittelständisch geprägt, denn 98 Prozent der Handelsunternehmen beschäftigen weniger als 50 Mitarbeiter und erzielen nicht mehr als 10 Millionen Euro Umsatz im Jahr. Damit ist hier genau der Ansatzpunkt für die Bundesregierung, die betriebliche Altersvorsorge in KMU zu fördern.

Für die zuständige Gewerkschaft Verdi ist der Einzelhandel traditionell eine mitgliederstarke Branche, in der vor allem Frauen und viele Geringverdiener (unter 2.000 Euro Monatsbrutto) — oft auch aufgrund von Teilzeitverträgen — arbeiten.

Laut der aktuellen DGB-Studie waren im Jahr 2015 17,5 Prozent aller mindestens 65-Jährigen hierzulande von Altersarmut (Renten unter ca. 900 Euro) bedroht. Eine Steigerung um bis zu einen Fünftel bedeutet: Im Jahr 2045 wären 21 Prozent aller Rentner von Altersarmut bedroht. Dies trifft insbesondere Geringverdiener, die nur geringe Ansprüche in der gesetzlichen Rente aufbauen.

Ein Gang in einem Supermarkt mit Regalen voller verschiedener abgepackter Lebensmittel. Unten im Bild ist teilweise ein Einkaufswagen zu sehen. Der Boden ist gefliest und Leuchtstoffröhren beleuchten den Raum.

Deshalb ist die Branche des Einzelhandels ein idealer Pilot für das neue Sozialpartnermodell- als Bündelung von Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlung, Riester-Förderung und auch Geringverdiener-Zuschuss. Zudem besteht bereits ein Tarifvertrag zur Altersvorsorge aus 2001, der aufgrund z. B. eines expliziten Antragserfordernisses kaum genutzt wird und nunmehr als Basis für das neue Sozialpartnermodell genutzt werden soll. Außerdem — und das wird ein Novum — hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits Allgemeinverbindlichkeit für den gesamten Einzelhandel und damit auch für die nichttarifgebundenen Unternehmen angekündigt. Das ist erst der Anfang und ein Signal für weitere Branchen!

Fazit/Ausblick

Das Jahr 2019 bringt viel Bewegung in Sachen betrieblicher Altersversorgung, ob Grundrente oder Rentenkommission oder eben Lösungen auf tariflicher Ebene für die Betriebsrente. Die erste Branche verhandelt bereits intensiv. Das Pilotprojekt ist aber zum Erfolg verdammt! Zahlreiche Anbieter bringen sich hier in Stellung, vier Konsortien und zahlreiche Einzelversicherer möchten vom neuen Kuchen der „Tarifpartner/Branchenmodelle unter BRSG“ ab 2020 partizipieren. Nicht jeder bringt neben dem Appetit auch die richtigen Zutaten und das Know-how mit! Nutzen Sie den Informationsvorsprung, um auch eigene betriebliche Vorstellungen noch umzusetzen, denn wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel in die richtige Richtung setzen!

Links ist ein Graustufenporträt einer Person mit Brille, Schnurrbart und Anzug zu sehen. Rechts lautet der Text: „Andreas Nareuisch, Betriebs- und Finanzfachwirt und Bundessachverständiger, Berlin, www.nareuisch.de“ auf grünem Hintergrund.

 

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