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Mindestlohn : EU legt einheitliche Standards für Mindestlöhne fest

KurzmeldungenMagazin
Lesezeit 1 Min.

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ein­heitliche Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union geeinigt.

Die Standards regeln, wie gesetzli­che Mindestlöhne festgelegt, aktuali­siert und durchgesetzt werden sollen. Zudem sieht das Gesetzesvorhaben vor, dass EU-Länder Aktionspläne festlegen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt.

Der Vorschlag legt weder ein gemein­sames Mindestlohnniveau fest, noch verpflichtet er die Mitgliedstaaten zur EU-weiten Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. EU-Parlament und Rat müssen den Kompromiss noch formell bestätigen. Anschließend haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Richtli­nie in nationales Recht zu übertragen.

Die neue Richtlinie zielt darauf ab, durch einen EU-Rahmen für die An­gemessenheit der gesetzlichen Min­destlöhne zu sorgen, gleichzeitig Tarifverhandlungen bei der Lohnfest­setzung zu fördern und den wirksa­men Zugang von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Mindest­lohnschutz zu verbessern.

Alle Mitgliedstaaten müssen Daten über die Abdeckung und Angemessen­heit des Mindestlohns erheben und si­cherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zugang zu Streit­beilegungsverfahren und einen An­spruch auf Rechtsbehelfe haben.

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