Vorschau/Impressum Ausgabe 6/2022

Betriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Dazu gehören Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern und Jubiläumsfeiern. Ob diese Veranstaltung vom Arbeitgeber selbst oder vom Betriebs- oder Personalrat durchgeführt wird, ist dabei unerheblich. Die Teilnehmer müssen überwiegend Betriebsangehörige und deren Begleitpersonen oder Arbeitnehmer aus anderen Unternehmen innerhalb des Konzernverbundes sein. Leiharbeitnehmer sind ebenfalls zu berücksichtigen. Vor Kurzem beschäftigte sich der Bundesfinanzhof mit der Ermittlung der Teilnehmer und den zu verteilenden Gesamtaufwendungen.
HR digital
Bislang war die Personalabteilung vor allem für die Verwaltung zuständig. Laut einer Kienbaum-Studie verbringen Personaler 39 Prozent ihrer Zeit mit administrativen Aufgaben. Das macht drei Stunden an einem normalen Arbeitstag. Durch digitale Technologie wird Arbeit mobil. Virtuelle Teams schließen sich über Entfernungen hinweg zusammen, tauschen Wissen aus und erarbeiten gemeinsam Lösungen in Projektarbeit. Hierarchien lösen sich mehr und mehr auf. Das fordert HR-Abteilungen besonders heraus, denn diese schaffen die Voraussetzung für eine gute Personalführung. Dafür stimmt sich die Personalabteilung eng und regelmäßig mit den Mitarbeitern ab, holt Feedback ein und bringt unterschiedliche Kollegen zusammen.
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen tragen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmenden bei. Mit dem im Sommer 2021 beschlossenen Fondsstandortgesetz werden Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland gebündelt.
In dem Gesetzestext enthalten sind zwei steuerliche Regelungen, um die Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu erhöhen. Mit einem ausführlichen Erlass hat das Bundesfinanzministerium im November 2021 zu den Änderungen Stellung genommen.
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Änderungen behalten wir uns vor!
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