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Jetzt Risiken vermeiden und Chancen nutzen! : Die Inflationsausgleichsprämie läuft aus

Wer seinen Mitarbeitern 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen möchte, sollte die Chance jetzt noch ergreifen. Denn ab 2025 ist die Inflationsausgleichsprämie Geschichte.

Lesezeit 3 Min.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Energiekrise abzufangen, hatte die Bundesregierung im Herbst 2022 Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, ihren Beschäftigten bis Ende 2024 bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zusätzlich zum Lohn auszuzahlen. Ziel war es, angesichts der Rekordinflation die Kaufkraft zu stabilisieren, ohne eine Preis-Lohn-Spirale in Gang zu setzen.

Der Vorteil: Der Fiskus gewährt die Zahlung unabhängig von der Art der Beschäftigung. Profitieren können also auch Arbeitnehmer in Kurzarbeit oder Elternzeit, ebenso wie kurzfristig Beschäftigte, Minijobber oder Auszubildende.

Letzte Auszahlung ist im Dezember 2024 möglich

Der Dezember 2024 ist für Unternehmen der letzte Monat, in dem sie ihren Mitarbeitern die Inflationsausgleichsprämie auszahlen können. Dieser Stichtag ist vor allem für Unternehmen relevant, die die steuer- und sozialversicherungsfreien Leistungen noch nicht oder bisher nur zum Teil genutzt haben.

Viele Betriebe haben ihren Mitarbeitern eine Einmalzahlung in Höhe der maximal möglichen 3.000 Euro gewährt. Andere haben die Zahlungen gestaffelt. Bei dieser Variante besteht die Option, dass Unternehmen die Prämie nicht voll ausgeschöpft haben. Beispiel: Wer als Mitarbeiter ab 01.11.2022 einen monatlichen Betrag von 100 Euro erhalten hat, bekommt bis zum 31.12.2024 insgesamt 2.600 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. 400 Euro bleiben ungenutzt.

Betriebe sollten sich jetzt überlegen, ob sie die Inflationsausgleichsprämie – bevor sie ausläuft – noch in vollem Umfang auszahlen möchten. Auch sollten sie umgekehrt prüfen, ob sie die Auszahlungen überschritten haben. Damit vermeiden sie das Risiko einer Nachversteuerung und damit eine unerwartete finanzielle Belastung der Belegschaft.

Blick in die Praxis: Die Vorteile der Inflationsausgleichsprämie liegen auf der Hand: Hätte der Arbeitgeber analog zum oben beschriebenen Beispiel den Lohn im Rahmen der normalen Brutto-Netto-Vergütung monatlich um 100 Euro erhöht, wären hier schnell Arbeitgeberkosten in Höhe von 6.000 Euro inklusive Lohnnebenkosten entstanden.

Inflationsausgleichsprämie läuft aus: Handlungsempfehlung für Arbeitgeber

Zu prüfen sind folgende Punkte:

1. Bisherige Auszahlungen kontrollieren: Im ersten Schritt sollten Unternehmen die bisher geleisteten Zahlungen prüfen. Wichtig ist, dass sie als Arbeitgeber die zulässige Gesamthöhe der Inflationsausgleichsprämie nicht überschritten und den Zusätzlichkeitsvermerk berücksichtigt haben. Sprich: Sie dürfen die Zahlung nicht als Ersatz oder Lohnerhöhung gewährt haben. Essenziell ist zudem, dass Unternehmen bei der Auszahlung den Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigt haben. Hier ist es ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, sollten in dieser Frage Unklarheiten bestehen.

Praxistipp: Trotz des Zusätzlichkeitsvermerks haben Arbeitgeber unter gewissen Umständen die Möglichkeit, bereits geleistete Überstunden im Rahmen der Prämie auszuzahlen. Hier empfiehlt sich ein Blick in den vereinbarten Arbeitsvertrag. Haben beide Parteien vereinbart, dass zum Zeitpunkt der Vereinbarung kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Vergütung von Überstunden besteht, ist die Anwendung der Inflationsausgleichsprämie zulässig.

2. Alternativen zur Prämie überlegen: Planen Arbeitgeber, die bisherigen Inflationsausgleichsprämien Zahlungen in einer anderen Form weiterzuführen, ist es empfehlenswert, sich über mögliche Alternativen aus dem Bereich der steuer- und sozialversicherungsfreien Bausteine zu informieren. Aber Vorsicht! Eine Bruttolohnerhöhung gefährdet rückwirkend die komplette Prämie (siehe § 8 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG)).

Praxistipp: Als Alternative kommen der steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezug sowie die Internetpauschale in Betracht. Auch eine Kombination aus beiden Bausteinen ist denkbar. Arbeitgeber entlohnen ihre Mitarbeiter ab dem 01.01.2025 beispielsweise mit einer Internetpauschale von 35 Euro pro Monat und einer aufladbaren Geldkarte im Wert von 50 Euro. Auch denkbar wäre ein Fahrtkostenzuschuss – der Gesetzgeber räumt Unternehmen hier viele Möglichkeiten ein.

3. Mitarbeiter informieren: Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter frühzeitig über das Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie und die daraus resultierenden Änderungen informieren. Es ist wichtig, dass die Belegschaft versteht, warum das Unternehmen die steuerfreie Leistung nicht länger bezahlt. Im gleichen Zug kann der Arbeitgeber die Mitarbeiter über die zukünftigen Alternativen in Kenntnis setzen.

Ende gut – alles gut?

Mit dem Ende der Inflationsausgleichsprämie sollten sich Unternehmen jedoch Gedanken machen: Wie können sie ihre Mitarbeiter weiterhin entlasten? Der Staat bietet viele gesetzlich gewollte Möglichkeiten, das Gehalt der Mitarbeiter zu optimieren, ohne das Brutto erhöhen zu müssen. Damit eine Lohnoptimierung gelingt, sollten sich Unternehmen jedoch genau mit den gesetzlichen Vorgaben beschäftigen. Nur so vermeiden sie steuerrechtliche Fallstricke und mögliche Nachzahlungen. Für die korrekte Umsetzung sind Fachwissen und eine professionelle Lohnsoftware unerlässlich.

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