Fachkräftemangel : BIBB-Studie zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Um den Fachkräftemangel zu lindern und mehr internationale Fachkräfte zu gewinnen, hat sich die Bundesregierung unter anderem das Ziel gesetzt, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) veröffentlichte erstmals eine Studie, die die Dauer der Anerkennungsverfahren untersucht hat und Stellschrauben zur Optimierung benennt.
Das BIBB Discussion Paper „Wie lange dauert die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen?“ analysiert auf Grundlage der amtlichen Statistik die Dauer der Anerkennungsverfahren zu Berufen nach Bundesrecht für die Jahre 2017 bis 2020. Betrachtet wird der Zeitraum zwischen dem formal vollständig vorliegenden Antrag und dem ersten Bescheid. Zudem wird analysiert, wie viel Zeit es braucht, Ausgleichsmaßnahmen zu absolvieren, wenn der ausländische Abschluss nicht direkt vollständig anerkannt werden kann.
Zentrales Ergebnis der BIBB-Studie:
Die Verfahren dauern vor allem dann länger, wenn für die Bearbeitung weitere Dokumente notwendig sind oder Antragstellende Ausgleichsmaßnahmen benötigen, um die volle Anerkennung zu erhalten.
2020 wurde bei 59 Prozent der Verfahren zu nicht reglementierten Berufen die Dreimonatsfrist eingehalten oder unterschritten.
Bei den reglementierten Berufen, bei denen die Anerkennung zwingende Voraussetzung für die Berufszulassung ist, wie bei Ärzten und Ärztinnen sowie Pflegefachleuten, können einige EU-Abschlüsse automatisch anerkannt werden. Dies beruht darauf, dass innerhalb der EU die Ausbildungsordnungen aneinander angeglichen sind.
2020 wurden 87 Prozent binnen drei Monaten beschieden (+ sieben Prozentpunkte im Vergleich zu 2017).
Anders sah es bei den Verfahren zu den reglementierten Berufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden. Den meisten dieser Verfahren liegen Abschlüsse zugrunde, die außerhalb der EU erworben wurden. Die Quote der in vier oder weniger Monaten beschiedenen Verfahren blieb hier constant bei knapp 75 Prozent, zudem wurden deutlich mehr Verfahren beschieden. Bei einem großen Teil dieser Verfahren enthielt der erste Bescheid allerdings die Auflage, an einer Ausgleichsmaßnahme teilzunehmen, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen. Aus Sicht der Antragstellenden verlängerte sich dadurch im Vergleich zur reinen Bearbeitungszeit das Verfahren: Im Durchschnitt dauerte es zuletzt rund 15 Monate, in vielen Fällen auch deutlich länger.