Arbeitnehmerschutz : Neue EU-Regeln für verlässlichere Arbeitsbedingungen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfassend, zeitnah und schriftlich in leicht zugänglicher Form über ihre wesentlichen Arbeitskonditionen informieren – das ist das Ziel der EU Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen. Diese Richtlinie musste bis zum 01.08.2022 in nationales Recht umgesetzt werden.
Mit der Richtlinie erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU das Recht auf:
- ausführlichere Unterrichtung über wesentliche Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses, frühzeitig und in schriftlicher Form
- Höchstdauer für die Probezeit zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
- Möglichkeit zur Aufnahme einer Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber
- jegliche Einschränkung dieses Rechts muss aus objektiven Gründen gerechtfertigt sein
- Unterrichtung über die Arbeitsplanung mit angemessenem Vorlauf, insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen schwer vorhersehbaren Arbeitszeitplan haben oder auf Abruf arbeiten
- wirksame Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von Null-Stunden-Verträgen
- schriftliche Antwort auf Ersuchen um Übergang zu einer Beschäftigungsform mit sichereren Arbeitsbedingungen
- kostenlose obligatorische Fortbildung zu den auszuführenden Aufgaben, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine solche Fortbildung anzubieten.
Somit erhalten jetzt weitere zwei bis drei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in prekären oder atypischen Beschäftigungsverhältnissen (z. B. mit Teilzeit-, Zeitarbeitsund Abrufverträgen) ein Recht darauf, über ihre Beschäftigungsbedingungen informiert zu werden. Zudem verbessert sich ihr Schutz, beispielsweise durch das Recht auf größere Vorhersehbarkeit bei ihrer Arbeitszeit. Gleichzeitig ermöglicht die Richtlinie weiterhin Flexibilität bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern gleichermaßen zugutekommt.
Für Arbeitgeber bestehen weitere Vorteile der Richtlinie darin, dass der Schutz der Arbeitskräfte an die neuesten Entwicklungen auf den Arbeitsmärkten angepasst wird, dass administrative Hindernisse abgebaut werden (etwa durch die Möglichkeit der elektronischen Bereitstellung von Informationen) und dass für alle Arbeitgeber in der EU gleiche Rahmenbedingungen gelten, sodass ein fairer Wettbewerb auf Grundlage eines gemeinsamen Mindestniveaus der Arbeitnehmerrechte möglich ist.
In Deutschland wurden die Vorgaben unter anderem durch die Änderung des Nachweisgesetzes umgesetzt.