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Im Blick: Lohnsteuerrecht

Lesezeit 2 Min.

Wachstumschancengesetz

Der Deutsche Bundestag hat sich in erster Lesung mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) befasst. Das Gesetz wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Federführend wird sich der Finanzausschuss mit dem Gesetz befassen. Eine öffentliche Anhörung ist für den 06.11.2023 angesetzt.

Der Bundestag hat in seiner ersten Lesung zum Gesetzesentwurf Folgendes ausgeführt:

  • Die Liquiditätslage von Unternehmen soll durch erweiterte Regelungen zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten über mehrere Jahre verbessert werden.
  • Unternehmen sollen eine Investitionsprämie für Klimaschutz in Höhe von 15 Prozent für neue bewegliche Anlagegüter erhalten, das nütze im Vergleich zu höheren steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten vor allem jungen Unternehmen, die noch wenig oder keine Gewinne erwirtschaften.
  • Unternehmen sollen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in höherem Maß steuerlich absetzen können.
  • Bei Bauinvestitionen sollen die Abschreibungsmöglichkeiten auf sechs Prozent jährlich für neue Wohngebäude steigen.

Diese und weitere Punkte werden federführend in den Sitzungen des Finanzausschusses beraten.

Auch der Bundesrat hat sich am 20.10.2023 mit dem Wachstumschancengesetz befasst und eine erste Stellungnahme verabschiedet. Hierzu wurden durch mehrere Ausschüsse bereits Anträge eingebracht. U. a. wird beantragt, die im Regierungsentwurf geplanten Verbesserungen bei der Verlustverrechnung zu streichen. Auch eine Streichung der geplanten Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen wird beantragt.

Im Blick Lohnsteuerrecht
Im Blick Lohnsteuerrecht

Angesichts der großen Belastung der Länderhaushalte sowie der kommunalen Finanzen gibt es seitens der Länder außerdem Forderungen nach finanzieller Kompensation. Wirtschaftsverbände fordern eine schnelle Umsetzung des Gesetzes, um einen wichtigen Impuls zu geben.

Bundesrat schlägt Änderungen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz vor

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung vom 29.09.2023 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) und den darin enthaltenen Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung befasst.

Im Blick Lohnsteuerrecht 2
Im Blick Lohnsteuerrecht 2

In der Stellungnahme der Länderkammer werden bezüglich der Mitarbeiterkapitalbeteiligung einige Änderungen vorgeschlagen. Der Bundesrat will die Erhöhung des Freibetrags auf 5.000 Euro für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung nur für Unternehmen aus dem Bereich der Start-ups ermöglichen. Dies weicht vom Beschluss der Bundesregierung ab und sieht somit für die übrigen Unternehmen lediglich einen Freibetrag von 2.000 Euro vor. Im Gegenzug schlägt der Bundesrat eine Streichung der mittelbaren Haltefrist vor, wie sie der Gesetzentwurf der Bundesregierung aktuell noch vorsieht.

Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung die Vorschläge des Bundesrats abgelehnt. Sie verwies insbesondere auf die Zielsetzung, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung über die Start-up-Branche hinaus zu verbreiten. Diese Zielsetzung werde durch die Vorschläge des Bundesrats konterkariert.

Markus Stier

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