Zuschuss zur Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst : Win-win-Situation für Arbeitnehmende und Arbeitgebende
Für den öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen wird die Entgeltumwandlung in eigenen Tarifverträgen geregelt, die keinen Arbeitgeberzuschuss vorsehen. Dennoch können Arbeitgebende des öffentlichen Dienstes einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung als freiwillige übertarifliche Leistung bezahlen. Und immer mehr – z. B. kommunale – öffentliche Arbeitgebende tun dies auch.
Im Jahr 2023 haben u. a. der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Rheinland-Pfalz, der KAV Baden-Württemberg und der KAV Bayern ihren Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet, den Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten. Die Entgeltumwandlung wird dadurch sowohl für Beschäftigten als auch für die Arbeitgebende noch interessanter. Zwar profitieren die Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst bereits von einer tarifvertraglich geregelten Betriebsrente. Gleichwohl ist eine weitere Komponente als zusätzliche freiwillige Altersvorsorge unabdingbar, um die zukünftige Altersversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst weiter zu verbessern. Durch den Arbeitgeberzuschuss entsteht eine Win-win-Situation, von der beide Seiten profitieren.
Vorteile für Arbeitgebende
Mit der von ihnen bezuschussten Entgeltumwandlung haben die Arbeitgebenden ein wirkungsvolles Instrument für die Gewinnung und Bindung von Arbeitnehmenden an der Hand. In Zeiten des Arbeitskräftemangels ist das ein absoluter Wettbewerbsvorteil! Zudem haben die Arbeitgebenden durch die Entgeltumwandlung eines Mitarbeitenden jeweils eine Sozialversicherungsersparnis von in der Regel etwas über 20 Prozent. Insofern ist es nur fair, einen Teil dieser Ersparnis an die Beschäftigten weiterzugeben. Damit wird die Wertschätzung für die Mitarbeitenden unterstrichen.

Vorteile für Arbeitnehmende
Für die Beschäftigten liegen die Vorteile einer Entgeltumwandlung ebenso auf der Hand. Mit einer zusätzlichen freiwilligen betrieblichen Altersvorsorge können sie drohende Versorgungslücken verringern und dadurch den Lebensstandard im Alter einfach und attraktivabsichern. Wenngleich sich in der gesetzlichen Rentenversicherung die spätere monatliche Rente verringert, ist dies pro umgewandelten 1.000 Euro Jahresentgelt weniger als 1 Euro. Kein vernünftiger Grund also, um nicht sofort mit der Entgeltumwandlung zu starten.
Unterstützung bei Einführung
Bei der Einführung des Arbeitgeberzuschusses müssen auch die bereits bestehenden Entgeltumwandlungs-Verträge noch einmal angefasst werden. Um das zu vereinfachen, greift z. B. die BVK Zusatzversorgung, der größte Anbieter für betriebliche Altersversorgung im kommunalen öffentlichen Dienst, ihren Mitgliedern kräftig unter die Arme. Mit einem konkreten Beratungsangebot und praktischem Informationsmaterial erhalten die Personal- und Gehaltsabrechnungsstellen der Arbeitgebenden eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung des Zuschusses zur Entgeltumwandlung.