Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Free

Neue Renten braucht das Land? : Von Schäuble- über Nahles-rente bis HogaRente 2.0. — Eine Bestandsaufnahme

Lesezeit 7 Min.

Die Alterung der Gesellschaft erfordert völlig neue Konzepte in vielen Lebensbereichen: ob bei der Infrastruktur von Städten (z. B. barrierefreie Wege zu Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistern oder Arztpraxen), der Umgestaltung von Arbeitsplätzen in Unternehmen (z. B. um ältere Fachkräfte möglichst lange im Arbeitsprozess zu halten) oder der Anpassung des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch im Bereich der Altersversorgung muss der Staat umdenken, da Langlebigkeit und Pflegebedürftigkeit die neuen Problemfelder für die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland und Europa werden. Auch Banken und Versicherungen passen ihre Finanzprodukte an volatile Kapitalmärkte und die ältere Kundenklientel an. Arbeitgeber können Mitarbeiter nicht mehr ohne eine betriebliche Altersversorgung abspeisen, da Vorsorge zum guten Ton gehört.

Dieser Beitrag beleuchtet die alten und neuen Rentenkonzepte der Politik, die Basis für jede Überlegung des Einzelnen zur privaten und betrieblichen Vorsorge sind, sowie die neue Rente im Hotel- und Gastronomiebereich „hogarenteplus“ als konzeptionelle Anregungen für alle Personalverantwortlichen.

Lebensleistungs-, Solidar- oder Grundrente

In den letzten Jahrzehnten hatten wir kontinuierliche Rentenreformen, die u. a. in

  • Abschlägen beim vorzeitigen Renteneintritt (z. B. 0,3 Prozent pro Monat),
  • Heraufsetzen des Renteneintrittsalters in der Altersrente auf das 67. Lebensjahr (geplant ist perspektivisch das 70. Lebensjahr nach der nächsten Bundestagswahl),
  • Einführung des demografischen Faktors, um die Rentnerzahl an die Beitragszahlermenge anzupassen,
  • Einführung der Erwerbs- statt der Berufsunfähigkeitsrenten und
  • der Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen bestanden.

Die Problemfelder Altersarmut und Fachkräftemangel sind von der Bundesregierung nunmehr erneut ausgemacht. Die Zuschuss- oder Lebensleistungsrente sollte das Problem Altersarmut bereits ab 2017 abmildern und alle bisherigen Zuschüsse (Wohngeld/Grundsicherung) ablösen. Nunmehr heißt diese nach langen Geburtswehen in der GroKo „Grundrente“ und soll mit folgenden Eckdaten ab 2021 für bisher 600.000 Menschen (steigende Tendenz) eingeführt werden:

  • Anhebung des eigenen Rentenkontos auf bis zu 80 Prozent der Rente eines Durchschnittsverdieners,
  • Voraussetzung sind 35 Jahre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung (dabei zählen auch beitragsfreie Zeiten wie Kindererziehung oder Pflegezeiten mit),
  • grundsätzlich Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt,
  • Einkommensgrenze 1.250 Euro/Singles und 1.950 Euro/Paare (dabei zählen alle Einkünfte — auch Zinsen oder Mieteinnahmen).

Übersetzt heißt das, wer trotz Eigenvorsorge und braver Einzahlung in den gesetzlichen Rententopf nicht 1.250 Euro im Monat Gesamteinkommen erreicht, bekommt den Restbetrag aufgestockt. Nun aber die Gretchenfrage: Wer schafft 35 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung und reichlich Pflichtbeitragsjahre? Gehen wir mal vom 67. Lebensjahr aus. Dann heißt es mit dem 27. Lebensjahr: ab in die gesetzliche Rente und bitte spätestens ab 32 ein geregeltes und ununterbrochenes Arbeitseinkommen oberhalb der Geringfügigkeit. Das Bundessozialministerium rechnet bis 2035 mit einer Steigerung auf 1 Million Berechtigte.

Zugang zur gesetzlichen Rente

Gemäß Verlautbarung der Bundesregierung sind nur etwa ein Viertel der Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied. Dies kann die Zwangsmitgliedschaft (z. B. Hebammen, Lehrer, Journalisten) sein oder die freiwillige Einzahlung. Die Bundesregierung befürchtet massive Altersarmut und will eine Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung noch vor dem Ende der Legislaturperiode einführen. Viele in der CDU bevorzugen jedoch ein „freiheitliches Modell“ mit Vorsorgepflicht und der Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Absicherung. Übersetzt heißt dies, Selbstständige sollten eine Vorsorge (in der Regel Rürup-/Basis-Versorgung) von mindestens 850 Euro Garantiemonatsrente abschließen, um sich befreien zu können. Auf jeden Fall tut sich hier bald was für die 4,5 Millionen Betroffenen.

Die Nahles-Rente

Immer wenn ein Minister glaubt, er wird nicht dauerhaft in seinem Amt bleiben, braucht er ein Denkmal. Die römischen Kaiser bauten Statuen und prägten Münzen oder erhoben sich zu Göttern. Demokratie versperrt einige Wege und trotzdem bleibt der Ehrgeiz der Sterblichen nach dauerhaftem — manchmal auch zweifelhaftem — Ruhm zur Bestätigung der eigenen Existenz. Ob Norbert Blüm ewig mit der sicheren Rente verbunden bleibt (an die er selbst nicht mehr glaubt) oder Walter Riester das gesetzliche Rentenniveau zugunsten einer staatlich subventionierten Privatrente seines Namens (und für seinen späteren Dienstherrn Maschmeyer) senkte oder Daniel Bahr sein Empfehlungsschreiben für die Allianz mit dem Pflege-Bahr, einem bezuschussten Privatpflegevertrag, krönte — alle hatten ihre Gründe für Ihre Ideen.

Frau Nahles, die ungern als Pippi-Langstrumpf-Sängerin in Erinnerung bleiben will und noch was bei ihren Freunden den Gewerkschaften, gutzumachen hat, braucht auch ein Denkmal: die Nahles-Rente. Die gute alte Betriebsrente mit ihren bisher fünf Optionen soll nach ihrem minsterialen Willen

  • durch eine von den Sozialpartnern gegründete Gemeinschaftseinrichtung
  • bei gleichzeitiger Enthaftung des Arbeitgebers und Entrechtung des Arbeitnehmers (keine Garantien) und
  • dies als Zwang für alle die Arbeitgeber/Arbeitnehmer, die keine eigene Betriebsrentenlösung anbieten (über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen),
  • als „Sonderweg“ der Durchführung ergänzt werden.

Das scheint auf den ersten Blick bequem und schlägt mehrere Fliegen mit einer Klappe:

  • der Arbeitnehmer muss nicht aufwendig zur Betriebsrente beraten werden,
  • die Arbeitgeber zahlen und vergessen das Ganze,
  • die Gewerkschaften haben in Beiräten neue sinnstiftende Aufgaben und
  • das gesetzliche Rentenniveau kann weiter sinken, wenn es eine flächendeckende verpflichtende Betriebsrente gibt.

Allerdings muss dieses Modell erst einmal aus der Taufe gehoben werden — der Name des Kindes steht lediglich fest — und es muss schon pränatale Sturmwinde der Versicherungsindustrie, der Versicherungsvermittler und der Arbeitgeberverbände sowie der bAV-Experten über sich ergehen lassen. 2020 werden die ersten Tarif- und Sozialpartnermodelle am Markt sein.

Die Schäuble-Rente/Deutschland-Rente

Der aktuelle Coup unseres „ewigen Finanzministers“ ist die Schäuble-Rente. Damit würde er die ungeliebte Riester-Rente (Eigenvorsorge mit staatlichen Zuschüssen) abschaffen und ein neues Konzept befürworten. Nach dem Vorbild von angelsächsischen Pensionsfonds wird eine

  • staatlich geförderte Altersversorgung („Vorsorgekonto“)
  • bei der Deutschen Rentenversicherung gegründet, die
  • in Staatsanleihen europäischer Staaten (die EZB hat da noch einige Papiere aus der andauernden Schuldenkrise!) mit einem Zinsaufschlag von ein bis zwei Prozent investiert.
  • Diese „Euro-Bonds“ werden durch
  • private Einzahlungen der Bürger finanziert und sollen
  • nicht so hohe Kosten wie die Riester-Verträge verursachen.

Dieses Rentenmodell könnte auch als „Opting-out“- und/oder bAV-Lösung eingesetzt werden. Hessische Minister haben ein ähnliches Konzept allerdings mit weiteren Anlageoptionen — als „Deutschlandrente“ propagiert. In dieser Legislaturperiode wird damit nicht mehr gerechnet.

➜ Die FDP hat dies als Wahlkampfthema entdeckt und führt am 12.12.2019 die erste Veranstaltung zum Thema „Bürgerfonds“ durch. Wir werden berichten.

Neue Hotel- und Gastronomie-Rente „hogarenteplus“

Im Gastgewerbe arbeiten etwa 2,4 Millionen Beschäftigte in ca. 223.000 gastgewerblichen Betrieben. Das Durchschnittsgehalt liegt bei ca. 2200 Euro brutto, das Einstiegsgehalt allerdings laut statistischen Erhebungen bei ca. 1.300 Euro. Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass für die Altersversorgung kein Geld vorhanden ist, aber trotzdem Renten unterhalb des Grundsicherungsniveaus („Altersarmut“) drohen. Deshalb sind die Tarifparteien gefordert, gute Lösungen zu entwickeln, auch um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Im Juni 2002 wurde bereits der „Tarifvertrag Altersvorsorge für Hotellerie und Gastronomie“ geschlossen. Zum 31.12.2016 kündigten die Trägerunternehmen HDI und ERGO den Gruppenversicherungsvertrag. Als offizieller Grund wurden sinkende Marktund Garantiezinsen angegeben. Wie man hört, waren aber auch die Anzahl der vermittelten Verträge, hohe Kosten und die Abschlussbereitschaft der Beschäftigten hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA-Verband erklärten nach langen Verhandlungen am 01.10.2019 den Durchbruch: die Signal Iduna (gegründet 1906/07) bekam den Zuschlag zur Fortführung der Hoga-Rente als „hogarenteplus“. Als Verbesserungen wurden die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags von 150 auf 240 Euro im Jahr vereinbart, die 16 Prozent Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis beibehalten und eine Beitragsgarantie von Beginn versprochen. Was bleibt ist die Frage, wie kann ich Mitarbeiter mit geringem Einkommen motivieren, eine Entgeltumwandlung abzuschließen? Wäre die Nutzung der Riester- und arbeitgeberfinanzoerten Geringverdienerförderung nicht sinnvoller gewesen?

Fazit

Vor und nach der Bundestagswahl wird sich in Sachen gesetzliche und betriebliche Altersversorgung einiges ändern. Je größer der Bedarf für Wahlkampfgetöse und später die Kanzlermehrheit ist, umso größer werden die Reformschritte sein. Der Umbau hin zu einer Basisversorgung GRV (mit unterer Mindestabsicherung — der Grundrente) ist nunmehr beschlossen. Arbeitgeber und Tarifpartner müssen noch mehr tun, um sowohl auskömmliche Gehälter/Löhne zu zahlen als auch den Mitarbeiter im Alter nicht im Regen stehen zu lassen. Unser Ziel als Bürger in Deutschland muss hingegen ein Leben wie der Nackmull sein: die kleinen in Ostafrika vorkommenden Tiere haben durchschnittlich eine beeindruckende Lebenserwartung von über 30 Jahren (10 mal mehr als andere Artgenossen der Nagetiere) und entwickeln gleichzeitig dabei so gut wie keine schweren Krankheiten im Alter. Auch zeigen sie kaum sonstige Alterserscheinungen. Wer aber nicht wie diese Tiere in dunklen Höhlen leben und sich bis zum Alter von 150 Jahren (das ist laut Forschung für uns erreichbar) von Pflanzenknollen ernähren will, muss schon heute umdenken und etwas tun.

Andreas Nareuisch
Betriebs- und Finanzfachwirt und Bundessachverständiger Berlin
www.nareuisch.de

Diesen Beitrag teilen: