Experten-Talk : Expertenrunde mit führenden Köpfen – wo Wissen auf Innovation trifft
In dieser einzigartigen Gesprächsrunde kommen Experten zusammen, um tiefgreifende Einblicke, innovative Ideen und neueste Entwicklungen zu teilen. Unsere Experten sind Pioniere auf ihren Gebieten und verfügen über umfangreiche Erfahrungen sowie fundiertes Know-how. Durch den Dialog mit ihnen erhalten Sie nicht nur exklusive Einblicke in ihre Fachbereiche, sondern auch wertvolle Perspektiven, die den Horizont erweitern und neue Denkansätze inspirieren.
In diesem Experten-Talk sprechen wir mit Dr. Michaela Felisiak, Rechtsanwältin bei Eversheds Sutherland (Germany) Rechtsanwälte, und Dr. Dominik Sorber, Rechtsanwalt bei P+P Pöllath + Partners, Rechtsanwälte und Steuerberater mbB.
Schön, dass ihr da seid und gemeinsam Zeit gefunden habt. Unsere Leser kennen euch einzeln, aber auch zusammen in unterschiedlichen Rollen. Erzählt doch mal – was verbindet euch?
Dr. Felisiak: Wir sind beide Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht und haben eine Zeit lang gemeinsam in einer Kanzlei gearbeitet. Daher kennen wir uns auch. Schon damals waren wir beide in unterschiedlichen Spezialgebieten tätig, die sich wunderbar kombinieren lassen – auch wenn das auf den ersten Blick nicht so scheint.
Dr. Sorber: Genau so ist es. Obwohl wir inzwischen in unterschiedlichen Kanzleien tätig sind, macht es Spaß, weiterhin zusammenzuarbeiten und Projekte gemeinsam umzusetzen. Eine unserer Schnittstellen ist das Thema Compliance.

Warum seid ihr Experten, wenn es um das Thema Compliance geht?
Dr. Felisiak: Bei Compliance geht es um Rechtstreue. Wir beide sind in Spezialgebieten tätig, in denen die Rechtstreue ganz besonders wichtig ist. Dominik ist Experte unter anderem im Beschäftigtendatenschutz und ich bin seit Jahren unter anderem auf grenzüberschreitende Sachverhalte spezialisiert.
Unter Compliance versteht man die Überwachung und Einhaltung von Regeln sowie das Ergreifen der insoweit zumutbaren Maßnahmen, um rechtskonform zu arbeiten. Klassische Compliance-Felder sind z. B. Themen wie Kartellrecht, Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung. Aber wie überall entwickelt sich auch dieses Verständnis weiter, und so sind auch unsere beiden Spezialgebiete dazuzuzählen, wenn es darum geht, ob Unternehmen Gesetze einhalten.
Und im Gegensatz zu manch klassischem Compliance-Thema stellen Datenschutz und beispielsweise die Erwerbsmigration (also ob ein ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland arbeiten darf) oder sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen bei Auslandssachverhalten in vielen Unternehmen tatsächliche Risiken dar. Und was wir immer wieder in Mandantengesprächen vermitteln, ist, dass es sich nicht um abstrakte, sondern um ganz konkrete Risiken handelt. Unser Ziel ist, Unternehmen so aufzustellen, dass wir Risiken minimieren.
Dr. Sorber: Das Spannende ist außerdem, dass beide Spezialgebiete für Unternehmen – auch außerhalb von Compliance-Überlegungen – sehr wichtig sind. Nicht nur hinsichtlich der Frage, ob sich ein Unternehmen rechtstreu verhält, sondern auch wenn es um Themen wie Employer Branding, Talentgewinnung, Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit etc. geht. Denn wer möchte schon gern in einem Unternehmen arbeiten, das in der Presse und im Fokus von Aufsichtsbehörden steht.
Um was geht es beim HR Compliance Lunch? Nur um Datenschutz und Auslandsthemen?
Dr. Sorber: Nein. Wir befassen uns natürlich auch mit Themen aus diesen Bereichen – aber nicht nur. Zuletzt haben wir auch das Thema „Urlaub neu gedacht“ behandelt und beleuchtet, wie man Urlaub als Tool zur Mitarbeitergewinnung und -bindung nutzen kann. Denn Compliance neu denken heißt einerseits, das Unternehmen rechtssicher zu machen, und andererseits, es so aufzustellen, dass daraus noch Benefits für die Mitarbeiter resultieren.

Klingt spannend. Was zeichnet den HR Compliance Lunch aus?
Dr. Sorber: Der HR Compliance Lunch ist uns quasi „auf den Leib geschneidert“. Wir beide verfolgen einen pragmatischen, lösungsorientierten Beratungsansatz, bei dem wir stets die Mandateninteressen im Blick haben. Und genau das war auch der Ansatz für den HR Compliance Lunch.
Die Teilnehmer erhalten während ihrer Mittagspause – in nur 60 Minuten – zusammengefasste Informationen zu topaktuellen Themen. Unterstrichen wird dies jeweils mit Best-Practice-Beispielen. Hierzu laden wir entweder einen Dritten ein oder berichten aus erster Hand über konkrete Beispiele aus unserem Beratungsalltag. Ein großer Erfolg war beispielsweise der HR Compliance Lunch zum Thema „Workation & Co.“, zu dem wir eine Expertin aus dem Allianz-Konzern eingeladen hatten. Unser Gast hat dann aus dem Nähkästchen geplaudert und ganz konkret erklärt, wie Workation bei der Allianz organisiert, umgesetzt, angenommen – ja wie es in der tagtäglichen HR-Praxis gelebt wird.
Dr. Felisiak: Das war wirklich großartig. Es geht also nicht um einen Online-Vortrag, wie man das von anderen Formaten kennt, sondern um einen sehr praxisnahen Ansatz. D. h., der Mehrwert für die Teilnehmer ist nicht nur das komprimierte Wissen, sondern auch die konkreten Best-Practice-Beispiele, die wir oder wir gemeinsam mit unseren Gästen erprobt haben. Wir sprechen konkret über das, was wir am besten können. Dies wird auch bei den kommenden Veranstaltungen so sein. Zum Beispiel haben wir das Thema Videoüberwachung ganz aktuell auf die Agenda gesetzt. Denn das Bundesarbeitsgericht und andere Gerichte haben hierzu entschieden. Das ist sehr spannend und ein echtes Highlight.

Also wenn ich das richtig verstehe, gebt ihr eins zu eins eure Expertise weiter?
Dr. Felisiak: Ja genau. Unser Ansporn liegt nicht darin, unser Wissen in „billable“ Stunden zu tauschen, sondern für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Hierzu müssen Unternehmen aber natürlich erst einmal wissen, welche Möglichkeiten es gibt und wie sie die versteckten „PS“ auf die Straße bringen können.
Gibt es auch andere Formate, wie ihr Unternehmen unterstützt?
Dr. Sorber: Ja, absolut. Wenn die 60 Minuten HR Compliance Lunch nicht ausreichen, gehen wir auch gern in Unternehmen rein und analysieren die individuelle Situation. Im Bereich Compliance gibt es grundsätzlich keine „One fits all“-Lösung. Vielmehr sind die Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens zu berücksichtigen. D. h. die jeweilige Risikolage, die geschäftliche Ausrichtung und die Unternehmensgröße bestimmen unter anderem, welche Maßnahmen konkret ergriffen werden müssen. Dies gilt zum Beispiel mit Blick auf den Beschäftigtendatenschutz vor allem, wenn es um die ganz konkrete Datenverarbeitung geht.
Dr. Felisiak: Gleiches gilt aber auch im Bereich Talentgewinnung und Talentbindung. Bei diesen – und weiteren Themen – bieten wir Unternehmen eine individuelle Beratung an. D. h. wir erarbeiten konkrete Lösungen für den gewünschten Bereich und unterstützen auch in Bezug auf die Umsetzung. Umsetzung kann dabei auch heißen, dass wir alle Player im Unternehmen an einen Tisch bringen und zum Beispiel Überzeugungsarbeit im Betriebsrat für sehr gute und auf lange Sicht angelegte Konzepte leisten.
Dr. Sorber: Betriebsräte – das ist ein sehr gutes Stichwort: Denn auch der Umgang mit den Betriebsräten ist ein sehr wichtiges Compliance-Thema – das zeigte sich dieses Jahr an dem „VW-Fall“. Hier ging es um die richtige Vergütungshöhe, die sehr komplex und dann, wenn sie falsch bemessen ist, zu strafrechtlichen Konsequenzen für die Geschäftsführer und Vorstände führen kann. Auch hier unterstützen wir und zeigen Wege auf, wie Unternehmen sich aufstellen können.

Was sind die größten Compliance-Herausforderungen in den kommenden zwei Jahren?
Dr. Felisiak: Die Komplexität der Rechtsanwendung gerade im Bereich grenzüberschreitendes Arbeiten von Mitarbeitern dürfte für mittelständische Unternehmen eine Herausforderung bleiben. Aber auch für die Großen ist dieses Feld entscheidend, da viele Berufsanfänger in Bewerbungsgesprächen nicht nur nach dem Gehalt, sondern nach flexiblen Arbeitsorten und Arbeitszeiten fragen. Das heißt, die besten Talente bekommt das Unternehmen, das Workation und andere flexible Arbeitsmodelle anbietet, sodass Mitarbeiter nicht nur von einem bestimmten Ort aus – dem klassischen Betrieb –, sondern von selbstgewählten Orten im Ausland aus arbeiten können.
Dr. Sorber: Ja – das gilt auch für den Datenschutz, der immer so komplex und schwierig erscheint. Wenn wir uns das letzte Beispiel eines Datenvorfalls ansehen, wird Datenschutz ganz einfach. Motel One musste zum Beispiel melden, dass bestimmte Daten in die Hände von Kriminellen fielen. Es stellte sich eine Frage: Warum konnten bestimmte Daten, die Motel One eventuell nicht benötigte, gehackt und geklaut werden? Ganz einfach, weil hier nicht nach dem „Need to know“-Prinzip gearbeitet wurde. Das ist Datenschutz. Das ist einfach verständlich. Unternehmen sollten nur die Daten verarbeiten, die sie wirklich – zwingend – zur Durchführung von bestimmten Aufgaben benötigen. Unser Ziel ist es, komplexe Sachverhalte so einfach wie möglich zu erklären und praktisch umsetzbare und risikominimierte Lösungen zu finden.
Es wird also nicht langweilig. Wir sind gespannt, was von eurer Seite noch kommt.
Vielen Dank für das Gespräch!
Das Interview führte Markus Stier.