Gleichstellung : Neue EU-Richtlinie fördert Geschlechtergleichheit in Unternehmensleitungen
Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen setzt die Europäische Union einen bedeutenden Schritt in Richtung Gleichstellung. Die Richtlinie verpflichtet große börsennotierte Unternehmen, bis Juni 2026 einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent unter nicht geschäftsführenden Direktoren oder 33 Prozent unter allen Direktoren zu erreichen.
Die neue Regelung zielt darauf ab, ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern in Führungspositionen zu schaffen. Während einige EU-Länder mit verbindlichen Quoten bereits deutliche Fortschritte gemacht haben, zeigt der europäische Durchschnitt von 34 Prozent Frauen in Unternehmensleitungen die Notwendigkeit solcher Maßnahmen. Besonders in Ländern ohne gezielte Regelungen liegt der Frauenanteil mit nur 17 Prozent deutlich zurück.
Die Richtlinie schreibt verbindliche Standards für die Auswahlverfahren in Unternehmensleitungen vor:
- geschlechtsneutrale und transparente Kriterien bei der Besetzung von Führungspositionen
- Vorzugsregel bei gleicher Qualifikation zugunsten des unterrepräsentierten Geschlechts
- Verpflichtung zur Offenlegung der Auswahlkriterien auf Anfrage nicht erfolgreicher Kandidatinnen und Kandidaten
- Berichtspflichten über die Zusammensetzung der Leitungsorgane und über Hindernisse bei der Zielerreichung
- Einführung von wirksamen Sanktionen, darunter Geldbußen oder die Aufhebung nicht regelkonformer Ernennungen
Neben den verpflichtenden Maßnahmen setzt die Richtlinie auch auf Anreize und Transparenz. Unternehmen, die die Ziele der Richtlinie erfüllen, werden öffentlich anerkannt. Nationale Kontrollbehörden werden gestärkt, die den Fortschritt überwachen und fördern, und die Mitgliedstaaten werden durch die Europäische Kommission bei der Umsetzung unterstützt.
Die Kommission wird die Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten genau prüfen und, falls erforderlich, Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Während der Übergangszeit wurden die Mitgliedstaaten bereits durch Workshops und Konsultationen unterstützt.
Die neue Regelung ist Teil der „Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025“ und unterstreicht den Einsatz der EU für eine Union der Gleichheit. Aufbauend auf diesen Fortschritten plant die Europäische Kommission, im kommenden Jahr einen neuen Fahrplan zur Stärkung der Rechte von Frauen vorzulegen.
