Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Artikel kostenlos lesen

Berufsausbildung I : Neue Mindestausbildungsvergütung für 2025

Kurz notiertMagazin
Lesezeit 1 Min.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die neuen Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2025 berechnet. Die Veröffentlichung dieser Sätze wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bundesgesetzblatt (BGBl) Teil I Nr. 305 veröffentlicht.

Es gelten folgende gesetzliche Mindestausbildungsvergütungen:

  1. Ausbildungsjahr = 682,00 Euro
  2. Ausbildungsjahr = 805,00 Euro
  3. Ausbildungsjahr = 921,00 Euro
  4. Ausbildungsjahr = 955,00 Euro

Die neuen Vergütungen gelten für Auszubildende, die ihre Ausbildung zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2025 beginnen und in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder der Handwerksordnung ausgebildet werden.

Für tarifgebundene Ausbildungsbetriebe ist die im Tarifvertrag festgelegte Vergütung maßgeblich. Sollte der Tarifvertrag eine Vergütung unterhalb der festgelegten Mindestausbildungsvergütung vorsehen, dürfen diese Betriebe die tarifliche Regelung weiterhin anwenden. Für nicht tarifgebundene Unternehmen gilt, dass ihre Vergütung die branchenspezifischen und regionalen Tarifvereinbarungen um maximal 20 Prozent unterschreiten darf.

Die Mindestausbildungsvergütung wird jährlich für das 1. Ausbildungsjahr angepasst. Für die Folgejahre (2. bis 4. Ausbildungsjahr) gilt ein prozentualer Aufschlag auf die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres: 18 Prozent für das 2. Ausbildungsjahr, 35 Prozent für das 3. Ausbildungsjahr und 40 Prozent für das 4. Ausbildungsjahr.

Die Berechnungen zur Höhe der Mindestausbildungsvergütung erfolgen auf Grundlage der Berufsbildungsstatistik des Bundes und der Länder sowie der im BBiG festgelegten Fortschreibungsmethodik. Das BIBB führt diese Fortschreibung seit Herbst 2023 durch.

Diesen Beitrag teilen: