Zwischen Entlastung und neuen Schutzregeln : EU-Arbeitsmarktpolitik
Die EU-Kommission will Unternehmen von Bürokratie entlasten und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen modernisieren. Während Arbeitgeber weitergehende Vereinfachungen fordern, könnte der geplante „Quality Jobs Act“ neue Anforderungen an Personalabteilungen mit sich bringen.
Die EU-Kommission will Unternehmen von Bürokratie entlasten und zugleich die Arbeitsbedingungen modernisieren. Die deutschen Arbeitgeber verlangen, den angekündigten Bürokratieabbau stärker auf die Arbeits- und Sozialpolitik auszuweiten.
Schnellere Genehmigungen, weniger Verwaltungsaufwand und ein stärkerer Binnenmarkt: In ihrer Rede zur Lage der Union am 16.09.2026 hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen weitere Schritte zur wirtschaftlichen Stärkung Europas angekündigt. Sie verwies auf zwölf Omnibus-Vorschläge, deren jährliches Entlastungspotenzial die Kommission auf rund 17 Milliarden Euro beziffert. Solche Pakete bündeln Änderungen mehrerer Vorschriften. Zugleich forderte sie die Mitgliedstaaten auf, EU-Vorgaben bei der nationalen Umsetzung nicht durch zusätzliche Anforderungen zu verschärfen. Gegen dieses sogenannte Gold-Plating schlug sie einen gemeinsamen Pakt vor.
Der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gehen die Entlastungsansätze nicht weit genug. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert einen „Arbeitsmarkt-Omnibus“, der bestehende Regeln im Arbeits- und Sozialbereich vereinfacht. Insbesondere neue Nachweis- und Berichtspflichten belasteten die Unternehmen. Nach Auffassung der BDA müssen künftige EU-Gesetze stärker daran gemessen werden, ob sie die Wettbewerbsfähigkeit fördern, Rechtssicherheit schaffen und Betriebe entlasten. Konkrete Änderungen einzelner Vorschriften enthält die Stellungnahme vom 16.09.2026 allerdings nicht.
Parallel verfolgt die Kommission mit dem „Quality Jobs Act“ ein Vorhaben zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Beschäftigtenrechten. Der Vorschlag soll noch 2026 vorgelegt werden. Seit dem 20.07.2026 läuft dazu die zweite Konsultationsphase mit den europäischen Sozialpartnern; sie endet dann am 28.09.2026.
Im Mittelpunkt steht unter anderem der Einsatz künstlicher Intelligenz und algorithmischer Steuerung am Arbeitsplatz. Automatisierte Entscheidungen sollen transparenter und stärker am Menschen ausgerichtet werden; zugleich geht es um Schutz vor übermäßiger Überwachung. Weitere Themen sind zeitgemäßer Arbeits- und Gesundheitsschutz, etwa bei extremer Hitze und psychosozialen Belastungen, sowie die Durchsetzung von Beschäftigtenrechten in Subunternehmerketten. Auch Weiterbildung und sozialer Dialog bei betrieblichen Veränderungen gehören zu den Schwerpunkten. Die Kommission versteht das Vorhaben als Bestandteil ihrer Strategie für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand.
Für die betriebliche Praxis kommt es damit auf die konkrete Ausgestaltung an: Welche Verfahren werden tatsächlich einfacher, und welche zusätzlichen Anforderungen könnten auf Personalabteilungen zukommen? Aus den politischen Ankündigungen und der laufenden Konsultation allein ergeben sich noch keine neuen unmittelbar geltenden Arbeitgeberpflichten.


