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Stier meint …!

Manchmal frage ich mich, wo im Arbeitsunfallrecht eigentlich die Grenze zwischen Realität und Vorstellung verläuft. Offenbar ziemlich genau dort, wo man etwas Schlimmes erwartet, es aber zum Glück nicht passiert. Das jedenfalls legt ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt nahe, das sich mit einer beinahe dramatischen, am Ende aber sehr nüchternen Situation beschäftigt.

Lesezeit 2 Min.
Eine schwarzweiße Strichzeichnung des Gesichts eines Mannes mit kurzen Haaren und Brille. Die Illustration ist minimalistisch und klar gehalten und konzentriert sich mit einfachen Linien auf die wichtigsten Gesichtszüge.

Ein Fahrdienstleiter. Ein Bahnübergang. Eine Schranke. Ein Pkw, der ungünstig darunter hängen bleibt. Und im Kopf des Beobachters läuft sofort der Katastrophenfilm an. Zug trifft Auto, Menschen kommen zu Schaden, schlimme Bilder. Tatsächlich passiert: fast nichts. Der Zug fährt langsam vorbei, es gibt einen kleinen Sachschaden, niemand wird verletzt. Ende der Geschichte. Eigentlich.

Nicht ganz. Denn der Fahrdienstleiter entwickelt später psychische Beschwerden und möchte das Geschehen als Arbeitsunfall anerkannt wissen. Verständlich auf den ersten Blick. Schließlich war es stressig. Und wer will schon bestreiten, dass der Gedanke an eine mögliche Kollision belastend sein kann. Das Gericht bleibt trotzdem bemerkenswert sachlich.

Die Richter sagen sinngemäß: Ein Arbeitsunfall braucht einen Unfall. Und ein Unfall ist mehr als eine innere Alarmanlage, die kurz auf Vollgas läuft. Eine subjektive Vorstellung von Gefahr reicht nicht. Auch ein BeinaheUnfall ist nicht automatisch ein Unfall. Entscheidend ist, was objektiv passiert ist und ob dieses Geschehen überhaupt geeignet war, einen Gesundheitsschaden zu verursachen.

Und hier wird es spannend. Nach den örtlichen Gegebenheiten konnte der Pkw gar nicht ins Gleisbett ragen. Ein Zusammenstoß war ausgeschlossen. Und genau das hätte dem langjährig erfahrenen Fahrdienstleiter aufgrund seiner Ortskenntnis auch bewusst sein müssen. Übersetzt heißt das: Wer weiß, dass nichts passieren kann, kann sich später nicht auf das Gefühl berufen, dass alles hätte schlimm enden können.

Besonders deutlich wird das an einem Satz, der fast schon lebensphilosophisch wirkt. Nicht jede Befürchtung ist ein Ereignis. Nicht jede Angst ein Unfall. Und nicht jede gedankliche Eskalation führt automatisch zu einem Anspruch gegenüber der Unfallversicherung.

Damit ist die Sache aber noch nicht erledigt. Denn selbst wenn man großzügig unterstellt hätte, dass das Geschehen grundsätzlich geeignet gewesen wäre, einen psychischen Schaden auszulösen, scheitert der Anspruch an der nächsten Hürde. Dem Nachweis.

Mehrere Gutachten, viele Seiten Papier und eine ganze Weile später kommt das Gericht zu dem Ergebnis: Ein unfallbedingter psychischer Erstschaden lässt sich nicht feststellen.

Keine akute Belastungsreaktion. Keine posttraumatische Belastungsstörung. Keine typischen Leitsymptome. Stattdessen ein ganzes Bündel anderer Belastungsfaktoren. Vorerkrankungen, familiäre Probleme, gescheiterte Wiedereingliederung, jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Alles Dinge, die das Leben schwer machen können, aber eben nichts mit diesem Bahnübergang zu tun haben.

Das Urteil wirkt auf den ersten Blick streng. Auf den zweiten ist es vor allem konsequent. Würde man jede innere Gefahrenvorstellung zum Arbeitsunfall erklären, wäre das System der gesetzlichen Unfallversicherung schnell an einem Punkt, an dem nicht mehr das Geschehen zählt, sondern das Gefühl. Und das wäre ein sehr weites Gleis.

In diesem Sinne … Arbeit darf belasten. Gedanken dürfen kreisen. Aber nicht jedes innere Drama ist ein versicherter Unfall. Manchmal ist es einfach nur gut gegangen. Und das ist im echten Leben immer noch der beste Ausgang.

Markus Stier

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