L+G Plus Update Februar 2025
In diesem Video informiert Markus Stier, Chefredakteur der Fachzeitschrift "LOHN + GEHALT" und Leiter des Themenbereichs Entgeltabrechnung HR bei der Datakontext GmbH, über wichtige gesetzliche Neuerungen, die die Entgeltabrechnung betreffen.
Zusammenfassung des L+G Plus Update Februar 2025
Neue Bundesregierung und Koalitionsvertrag: Nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 steht eine neue Regierung bevor. Der Inhalt des Koalitionsvertrags ist noch unklar, aber erste Auswirkungen werden erwartet.
Änderungen bei der Lohnsteuerbescheinigung 2025: Durch das Wachstumschancengesetz entfällt die ermäßigte Besteuerung (Fünftelregelung) für bestimmte Einkünfte. Versorgungsbezüge und Entschädigungen werden nun anders ausgewiesen.
Korrekturen beim Lohnsteuertarif: Nachträgliche Anpassungen der Grundfreibeträge für 2025 und 2026. Der geänderte Programmablaufplan wurde erst am 22. Januar 2025 veröffentlicht, was zu Verzögerungen in der Abrechnung führte.
Erhöhung des Kinderfreibetrags und Kindergeldes: Anhebung des Kindergeldes für 2025 und 2026. Der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag bleibt unverändert.
Änderungen beim Solidaritätszuschlag: Erhöhung der Freigrenze (Nullzone), jedoch abhängig von einer möglichen verfassungsrechtlichen Prüfung.
Digitales Nachweisverfahren in der Pflegeversicherung: Ab dem 1. Juli 2025 wird das digitale Verfahren zur Erfassung berücksichtigungsfähiger Kinder für alle Arbeitgeber verpflichtend. Bestimmte Kindergruppen (z. B. Stief- oder Auslandskinder) werden jedoch nicht automatisch erfasst.
Erstattungen und Verzinsung in der Pflegeversicherung: Arbeitnehmer können zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern, jedoch besteht in der Übergangszeit bis Juni 2025 kein Anspruch auf Verzinsung, wenn Nachweise verspätet eingereicht werden.
Wertguthabenvereinbarungen und Altersrente: Klarstellung, dass Wertguthaben nur bis zum Beginn der Altersrente genutzt werden können. Der Bezug einer Teilrente führt zu einem „Störfall“ und zur sofortigen Auflösung des Guthabens.
Beitragszuschüsse für weiterbeschäftigte Rentner: Unterscheidung zwischen gesetzlich, freiwillig und privat Versicherten. Privatversicherte können unter Umständen mehr Zuschüsse erhalten, als sie ursprünglich an Beiträgen gezahlt haben.
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