Abkommen zwischen Österreich und Deutschland
Mit der zuständigen Behörde der Republik Österreich wurden in den letzten Jahren mehrere Konsultationsvereinbarungen im Sinne von Art. 25 Abs. 3 DBA-Österreich abgeschlossen.
Mit der zuständigen Behörde der Republik Österreich wurden in den letzten Jahren mehrere Konsultationsvereinbarungen im Sinne von Art. 25 Abs. 3 DBA-Österreich abgeschlossen. Zur Erleichterung der Rechtsanwendung werden die derzeit gültigen Konsultationsvereinbarungen in einem BMF-Schreiben vom 26.11.2021 zusammengefasst.
Quelle: BMF-Schreiben vom 26.11.2021 – IV B 3 – S 1301-AUT/19/10006 :003
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