Arbeitslosigkeit zählt nicht für Grundrente
Die Bundesregierung plant nicht, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Zeiten der Arbeitslosigkeit als anrechnungsfähige Zeiten für die geplante Grundrente anzuerkennen.
Die Bundesregierung plant nicht, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Zeiten der Arbeitslosigkeit als anrechnungsfähige Zeiten für die geplante Grundrente anzuerkennen. Zeiten der Arbeitslosigkeit würden nicht auf die Grundrentenzeiten angerechnet, weil diese Zeiten bereits an verschiedenen anderen Stellen rentenrechtlich berücksichtigt werden, teilt die Regierung mit. Für die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente gelte dies ebenfalls, da sie eine Aufstockung der eigentlich erreichten rentenrechtlichen Zeiten und Entgeltpunkte bedeute und so bereits ein sozialer Ausgleich stattfinde, so die Regierung weiter.
Quelle: Bundesregierung