Teilarbeitsunfähigkeit: Einführung soll auf Juli 2028 verschoben werden
Im Rahmen weiterer Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist vorgesehen, die Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit und des damit verbundenen Teilkrankengeldes auf den 1. Juli 2028 zu verschieben.

Hintergrund sind die umfangreichen rechtlichen und technischen Anpassungen, die für die Umsetzung erforderlich sind.
Für Arbeitgeber und Entgeltabrechnungsstellen bringt die Neuregelung erhebliche Herausforderungen mit sich. Künftig müssen der tatsächlich geleistete Arbeitsumfang, die Entgeltfortzahlung, das Teilkrankengeld und der Datenaustausch mit den Krankenkassen aufeinander abgestimmt werden. Gleichzeitig sind klare Prozesse zwischen Personalabteilung, Entgeltabrechnung und Führungskräften erforderlich.
Die zusätzliche Vorbereitungszeit sollte genutzt werden, um Abrechnungsprozesse anzupassen, technische Voraussetzungen zu schaffen und offene Rechtsfragen zu klären. Denn mit einem einfachen Softwareupdate wird es nicht getan sein.
Wichtig: Der 1. Juli 2028 ist bislang lediglich Gegenstand der Änderungsanträge. Eine endgültige gesetzliche Festlegung des neuen Einführungstermins steht noch aus.

