Minijobs ab 2027: Dynamischer Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung – 2,3 Mrd. Euro Mehrkosten
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dynamisiert den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für Minijobs. Ab 2027 entstehen Mehrkosten von 2,3 Milliarden Euro jährlich – mit erheblichen Folgen für Payroll und Personalplanung.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kommt auf Arbeitgeber von Minijobbern eine erhebliche zusätzliche Belastung zu. Der bisherige pauschale Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird neu ausgestaltet. Künftig orientiert sich der Beitrag unmittelbar am allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes.
Rechtliche Grundlage: § 249b SGB V in neuer Fassung
Damit verabschiedet sich der Gesetzgeber vom bisherigen statischen Pauschalsatz. Der Arbeitgeberbeitrag folgt künftig unmittelbar der allgemeinen Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Finanzielle Auswirkungen: 2,3 Milliarden Euro Mehrkosten
Milliardenbelastung für Arbeitgeber
Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich. Nach den Berechnungen des Gesetzgebers soll die Neuregelung ab 2027 zu zusätzlichen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 1,9 Milliarden Euro jährlich führen. Gleichzeitig steigen die Belastungen der Arbeitgeber um rund 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. In diesen Berechnungen sind bereits Auswirkungen auf Beschäftigungen im Übergangsbereich berücksichtigt.
Für diese Arbeitgeber bedeutet die Dynamisierung: Die Personalkosten können künftig allein aufgrund steigender Krankenversicherungsbeiträge zunehmen, ohne dass sich das Arbeitsentgelt oder der Beschäftigungsumfang verändert.
Konsequenzen für die Entgeltabrechnung
Neue Anforderungen an die Payroll
Für die Entgeltabrechnung ist die Änderung mehr als eine einmalige Anpassung zum Jahreswechsel. Abrechnungssysteme müssen künftig den jeweils geltenden allgemeinen Beitragssatz und den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz automatisch berücksichtigen.
Gerade deshalb gewinnt die Aktualität der im Entgeltabrechnungssystem hinterlegten Rechengrößen weiter an Bedeutung.
Minijob-Kosten neu kalkulieren
Für Unternehmen mit vielen geringfügig Beschäftigten empfiehlt sich bereits jetzt eine neue Kostenrechnung. Die höheren Krankenversicherungsbeiträge treffen zudem auf weitere Veränderungen, die sich auf die Kosten von Minijobs auswirken.
Praxishinweis
Arbeitgeber sollten die höheren Kosten frühzeitig in ihre Budget- und Personalplanung für 2027 einbeziehen und prüfen, ob die neue Berechnungslogik in den Entgeltabrechnungssystemen rechtzeitig umgesetzt wird. Besondere Aufmerksamkeit verdienen individuell eingerichtete Lohnarten sowie Schnittstellen zu Zeitwirtschafts- und HR-Systemen.
Die Neufassung des § 249b SGB V macht aus einem bislang weitgehend statischen Kostenfaktor einen dynamischen. Steigen künftig der allgemeine Beitragssatz oder der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung, steigen automatisch auch die Arbeitgeberkosten für die betroffenen Minijobs. Genau diese dauerhafte Dynamik sollten Unternehmen bei ihrer Personalplanung nicht unterschätzen.

