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Ausbildung im Homeoffice – was zu beachten ist

Die Pflicht zum Homeoffice ist ausgelaufen – was Fragen in Bezug auf die Ausbildung zu Hause aufwirft. Bei der Beschäftigung von Auszubildenden im Homeoffice ist eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die rechtlichen Möglichkeiten sind anders, als bei anderen Beschäftigten.

Arbeitsrecht
Lesezeit 1 Min.
Eine Person mit langen dunklen Haaren sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet am Computer. Sie lächelt und hat eine Kaffeetasse daneben. Im Hintergrund ist ein moderner Büroraum mit Regalen und Pflanzen zu sehen.

Die Pflicht zum Homeoffice ist ausgelaufen – was Fragen in Bezug auf die Ausbildung zu Hause aufwirft. Bei der Beschäftigung von Auszubildenden im Homeoffice ist eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die rechtlichen Möglichkeiten sind anders, als bei anderen Beschäftigten.

Der BDA hat in einem Papier die wichtigsten Fragen und Antworten zu dieser Thematik zusammengestellt. Neben den rechtlichen Hintergründen enthält die Ausarbeitung auch eine Reihe praktischer Tipps für die Ausbildung im Homeoffice.

Die Hilfestellung des BDA finden Sie hier: https://arbeitgeber.de/wp-content/uploads/2021/08/bda-arbeitgeber-covid_19-ausbildung_im_homeoffice_haeufige_fragen_und_antworten_1-2021_07_28.pdf

Quelle: BDA 

 

 

Teaserfoto: © AdobeStock/Studio Romantic

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