Ausbildung im Homeoffice – was zu beachten ist
Die Pflicht zum Homeoffice ist ausgelaufen – was Fragen in Bezug auf die Ausbildung zu Hause aufwirft. Bei der Beschäftigung von Auszubildenden im Homeoffice ist eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die rechtlichen Möglichkeiten sind anders, als bei anderen Beschäftigten.

Die Pflicht zum Homeoffice ist ausgelaufen – was Fragen in Bezug auf die Ausbildung zu Hause aufwirft. Bei der Beschäftigung von Auszubildenden im Homeoffice ist eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die rechtlichen Möglichkeiten sind anders, als bei anderen Beschäftigten.
Der BDA hat in einem Papier die wichtigsten Fragen und Antworten zu dieser Thematik zusammengestellt. Neben den rechtlichen Hintergründen enthält die Ausarbeitung auch eine Reihe praktischer Tipps für die Ausbildung im Homeoffice.
Die Hilfestellung des BDA finden Sie hier: https://arbeitgeber.de/wp-content/uploads/2021/08/bda-arbeitgeber-covid_19-ausbildung_im_homeoffice_haeufige_fragen_und_antworten_1-2021_07_28.pdf
Quelle: BDA
Teaserfoto: © AdobeStock/Studio Romantic
