Arbeitsrecht-Update : Arbeitsrecht 2027: Entgelttransparenz, Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträge
Zum 1. Januar 2027 steigen Mindestlohn auf 14,60 Euro und Minijob-Grenze auf 633 Euro. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich weiter, höhere Sozialversicherungs-Rechengrößen werden erwartet.

Im Arbeitsrecht stehen wichtige Änderungen bevor: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich weiter. Zum 1. Januar 2027 steigen außerdem Mindestlohn und Minijob-Grenze. Auch bei den Sozialversicherungs-Rechengrößen werden höhere Beitragsbemessungsgrenzen erwartet. Arbeitgeber sollten daher frühzeitig ihre Verträge, Budgets und bAV-Zusagen prüfen.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Verzögerung der Umsetzung
Die Entscheidung verzögert sich weiter: Die Kabinettsbefassung zum Umsetzungsgesetz der EU-Entgelttransparenzrichtlinie wurde vom 24. Juni auf August 2026 verschoben. Deutschland bleibt damit weiterhin im Verzug. Die aktuellen Vorgaben zur richtlinienkonformen Auslegung finden Sie in unserer Juni-Sonderausgabe. Sobald der Regierungsentwurf vorliegt, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Mindestlohnerhöhung und Anpassung der Minijob-Grenze 2027
Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro
Ab 01.01.2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze erhöht sich entsprechend von 603 Euro auf 633 Euro monatlich. Arbeitgeber sollten bei Minijobbern nahe an der Grenze die Stundenkontingente und Arbeitsverträge rechtzeitig prüfen, um ein unbeabsichtigtes Überschreiten in den Midijob-Bereich zu vermeiden.
Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen erwartet
Die Referentenentwürfe zu den Sozialversicherungs-Rechengrößen werden voraussichtlich im September oder Oktober veröffentlicht. Aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung ist erneut mit deutlich steigenden Beitragsbemessungsgrenzen zu rechnen. Für die Budgetplanung und bAV-Zusagen empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung. Weitere Informationen folgen in der nächsten Ausgabe.
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