Beitrag in der Pflegeversicherung steigt
Zu Beginn des Jahres 2025 wird der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Diese Anpassung geht aus der Verordnung der Bundesregierung zur Anpassung des Beitragssatzes für die soziale Pflegeversicherung 2025 vom 10. November 2024 hervor. Der Beitragssatz wird somit bundesweit auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgelegt.
Gründe für die Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung
Als Grund für die Anpassung wird der demografische Wandel genannt, der die Pflegeversicherung vor erhebliche Herausforderungen stellt. Auf der Ausgabenseite gibt es eine steigende Zahl pflegebedürftiger Personen, während die Zahl der Beitragszahler sinkt.
Demografischer Wandel und steigende Pflegekosten belasten die Pflegeversicherung
Insbesondere in den Jahren 2022 und 2023 stieg die Zahl der Pflegebedürftigen stärker als durch rein demografische Entwicklungen zu erwarten war. Zusätzlich wirkten sich die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie negativ auf die Pflegeversicherung aus, was insgesamt zu höheren Ausgaben führte. Die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte wird jährliche Mehreinnahmen von etwa 3,7 Milliarden Euro bringen und soll ab 2025 die Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen sichern.